Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Nach der Diskussion zur Beschlussvorlage Nr. 2025/0772 und zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatz“ wird der Antrag des Ortsrates Rethmar zur Ergänzung der Begründung vorgestellt. Auf Seite 2 der Beründung unter dem Punkt LAGE UND GELTUNGSBEREICH im ersten Absatz, soll der letzte Satz um „… und von der Gretenberger Straße (L411) …“ ergänzt werden. Damit lautet der letzte Satz „Der Golfplatz wird über diesen Verbindungsweg von Rethmar und von der Gretenberger Straße (L411) aus erschlossen.“ Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt schließt sich dem Änderungsantrag des Ortsrates Rethmar an.
Abstimmungsergebnis:
Nach der Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatz“ in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung mit der Ergänzung dazu wird zugestimmt und die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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