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Auszug - Ergänzende Vereinbarung zur der am 01.01.2000 in Kraft getretenen "Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe auf dem Gebiet der Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Tageseinrichtungen sowie der Jugendarbeit" hier: Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend
TOP: Ö 5
Gremium: Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.02.2026 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2026/0783 Ergänzende Vereinbarung zur der am 01.01.2000 in Kraft getretenen "Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe auf dem Gebiet der Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Tageseinrichtungen sowie der Jugendarbeit"
hier: Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   
 
Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage Nr. 2026/0783 geht es um eine ergänzende Vereinbarung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes die von der Verwaltung wie folgt erläutert wird: Die Stadt Sehnde wurde von der Region Hannover als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit der Umsetzung der Kindertagesbetreuung beauftragt. Vor dem Hintergrund des Ganztagsförderungsgesetzes, das einen bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder einführt, sei nun eine weitere ergänzende Vereinbarung erforderlich. Dieser Rechtsanspruch werde schrittweise eingeführt, beginnend mit den Schülerinnen und Schülern des ersten Jahrgangs, und erweitere sich in den folgenden Jahren sukzessive auf die weiteren Jahrgänge.

 

Es wurde darauf hingewiesen, dass der Rechtsanspruch nicht nur die Betreuung während der Schulzeit umfasse, sondern auch eine Betreuung während der Schulferien einschließe. Nach derzeitigem Stand werde eine maximale Schließzeit von bis zu vier Wochen pro Jahr vorgesehen, wobei die genaue Ausgestaltung und Definition dieser Schließzeiten noch nicht abschließend festgelegt sei. Hierzu liefen noch Abstimmungen auf übergeordneter Ebene.

Die Region Hannover beabsichtige, die Verantwortung für die Organisation dieser Betreuung im Rahmen einer ergänzenden Vereinbarung auf die Stadt Sehnde zu übertragen und gleichzeitig einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu gewähren. Die genaue Höhe der finanziellen Leistungen könne derzeit noch nicht abschließend benannt werden, da sie unter anderem von der Entwicklung der Schülerzahlen abhänge. Gleichwohl sei positiv hervorzuheben, dass die Stadt Sehnde bereits über ein etabliertes System der Ferienbetreuung verfüge und somit nicht bei null beginnen müsse. Die ergänzende Vereinbarung würde daher auch dazu führen, dass bestehende Leistungen künftig finanziell mitgetragen würden. Die aktuellen Anmeldezahlen für die Herbstferien zeigen, dass die vorhandenen Kapazitäten derzeit nicht vollständig ausgeschöpft seien. So seien bei einer Kapazität von 25 Plätzen in der ersten Ferienwoche elf und in der zweiten Ferienwoche zehn Anmeldungen erfolgt. Dies deute darauf hin, dass die Situation derzeit gut beherrschbar sei, auch wenn künftig mit einem moderaten Anstieg zu rechnen sei.

 

Im weiteren Verlauf wurden Fragen zur praktischen Umsetzung des Rechtsanspruchs gestellt, insbesondere im Hinblick auf die personellen Anforderungen, die organisatorische Zuständigkeit und die Auswirkungen auf die bestehenden Ganztagsgrundschulen. Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass die bestehenden Ganztagsgrundschulen signalisiert hätten, grundsätzlich in der Lage zu sein, den erweiterten Rechtsanspruch umzusetzen. Nach aktuellem Stand sei vorgesehen, den Ganztagsbetrieb künftig an fünf Werktagen mit einer täglichen Betreuungszeit von bis zu acht Stunden anzubieten, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Eine kurzfristige zusätzliche Bereitstellung von städtischem Personal sei derzeit nicht absehbar.

 

Weiterhin wurde die Situation der Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Höver thematisiert. Hier laufen zwei für die Nachmittagsbetreuung geschaffene Stellen zum Ende des Schuljahres aus. Es wurde darauf hingewiesen, dass nach Aussage der Schulleitung der bisherige Umfang der Betreuung ohne diese Stellen nicht aufrechterhalten werden könne. Die Verwaltung erklärte hierzu, dass ihr bislang keine offizielle Anfrage der Schulleitung zur Fortführung dieser Stellen vorliegt. Grundsätzlich sei der politische Beschluss gefasst worden, die Stellen auslaufen zu lassen, insbesondere vor dem Hintergrund des kommenden Rechtsanspruchs und der vorgesehenen Umsetzung über Ganztagsgrundschulen. Sollte seitens der Schule weiterer Bedarf gesehen werden, müsse dies entsprechend kommuniziert werden, damit eine politische Entscheidung getroffen werden könne. Die Verwaltung machte jedoch deutlich, dass eine Ungleichbehandlung der Schulen vermieden werden solle und zusätzliche Unterstützung einzelner Schulen daher kritisch geprüft werden müsse.

 

Ein weiteres Thema war die Ferienbetreuung für Kinder der Förderschule sowie für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf. Die Verwaltung führte aus, dass diese Kinder bislang nicht von der Ferienbetreuung ausgeschlossen gewesen seien. Voraussetzung für die Teilnahme sei ausschließlich der Wohnsitz in Sehnde, unabhängig davon, welche Schule das Kind besuche. Auch Kinder, die inklusiv beschult würden oder eine Förderschule besuchten, hätten bislang problemlos an der Ferienbetreuung teilnehmen können. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass bei schulisch organisierten Ferienangeboten besondere Schwierigkeiten entstehen könnten, da notwendige Schulbegleitungen in der Regel nur für den Schulbetrieb finanziert würden, nicht jedoch für Ferienzeiten. Die bisherige Organisation über die Jugendarbeit habe sich hingegen bewährt, da diese pädagogisch anders strukturiert sei und auch Kinder mit Unterstützungsbedarf gut integriert werden könnten.