Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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S. Ünlü erläutert den Sachverhalt zum Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp“ mit geändertem Geltungsbereich. Nach der Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss: a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde mit verkleinertem Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird durch die Straßen „Rethmarsche Straße“ (B65) im Norden, „Kapellenweg“ bis etwa Abzweigung Gartenweg im Osten sowie den nördlichen Teil des „Eichenkamp“ bis zur Abzweigung im Westen begrenzt. Im Süden verläuft die Grenze an der südlichen Grenze der Grundstücke „Eichenkamp 1A“ im Westen und „Kapellenweg 10“ im Osten. Die angrenzenden Teile der „Rethmarschen Straße“ und der Straßen „Eichenkamp“ und „Kapellenweg“ liegen innerhalb des Geltungsbereiches. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.
Abstimmungsergebnis:
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