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Auszug - Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss mit verkleinertem Geltungsbereich  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.03.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:27 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2020/0770-2 Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss mit verkleinertem Geltungsbereich
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2020/0770
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde mit verkleinertem Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird durch die Straßen „Rethmarsche Straße“ (B65) im Norden, „Kapellenweg“ bis etwa Abzweigung Gartenweg im Osten sowie den nördlichen Teil des „Eichenkamp“ bis zur Abzweigung im Westen begrenzt. Im Süden verläuft die Grenze an der südlichen Grenze der Grundstücke „Eichenkamp 1A“ im Westen und „Kapellenweg 10“ im Osten. Die angrenzenden Teile der „Rethmarschen Straße“ und der Straßen „Eichenkamp und „Kapellenweg“ liegen innerhalb des Geltungsbereiches. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.

 


Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en