Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Sehnde
TOP: Ö 14
Gremium: Ortsrat Sehnde Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 09.06.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:12 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Klein Lobke
Ort: Lobker Straße 23, 31319 Sehnde-Klein Lobke
Zusatz: Vor der Ortsratssitzung finden Ortsbegehungen in Gretenberg (17:15 Uhr, Friedhof) und Klein Lobke (18 Uhr, Feuerwehrgerätehaus) statt. Die Ortsbegehung in Sehnde findet am 05.06.2026, mit Treffpunkt um 17 Uhr vor dem Rathaus, statt.
 
Wortprotokoll

Anfragen von Dr. Pick (15.04.2026, Beantwortung [Kruse]: 29.04.2026):

  1. Anfrage zu den Baumfällungen im Ladeholz
    1. Die erneute Sperrung des Ladeholz kommt zu einer Zeit, in der das Waldgebiet als Naherholungsgebiet gebraucht und genutzt wird. Für die Bürgerinnen und Bürger dürfte es nicht akzeptabel sein, wenn das Ladeholz in der schönsten Jahreszeit nicht für Spaziergänge genutzt werden könnte. Daher meine Frage, wann wieder mit einer Freigabe zu rechnen ist.

 

Das „Ladeholz“ ist ein ganzjährig nutzbarer Erholungsbereich und das insbesondere außerhalb der „Winterzeit“. Insoweit kann ich den Unmut über die erneute Sperrung durchaus nachvollziehen, zumal gerade jetzt – wie Sie zu Recht feststellen – aufgrund der Jahreszeit eine erhöhte Nutzung zu erwarten ist.

 

Wir werden in den Bereichen der (Haupt-)Wegeverbindung Schilder aufstellen, die auf die „Besonderheiten“ des Waldgebietes und Risiken beim Betreten - auch der Wegeverbindungen - hinweisen. Diese Schilder befinden sich im Druck und werden nach Erhalt vom Baubetriebshof aufgestellt. Danach wird eine Aufhebung der Sperrung erfolgen.

 

Ich weise jedoch deutlich darauf hin, dass mit einer Beschilderung nicht das Risiko beendet ist, das vom Eschenbestand ausgeht. Wir               

können lediglich darauf hinweisen und jede*r Erholungsuchende muss für sich   eine Risikoabwägung vornehmen.

Hierzu wird es dann auch eine Veröffentlichung in Social Media, über unsere Internetseite und mittels Pressemitteilung geben.

 

  1. Als Begründung für die erneute Sperrung wurde in der Presseinfo der Stadt angegeben, dass nicht nur Bäume auf städtischen Flächen, sondern auch auf privaten Flächen betroffen seien.
    1. Warum wurde dies nicht bereits im letzten Jahr festgestellt, als die Schäden der Bäume auf den städtischen Flächen entdeckt wurden? Dann hätten die Fällarbeiten im Winter stattfinden und eine erneute Waldsperrung jetzt im Frühling vermieden werden können.

 

Für die „Überwachung“ des Baumbestandes auf den privaten Waldflächen sind die Eigentümer*innen dieser Flächen zuständig. Aus diesem Grund haben wir bei der Überprüfung im letzten Herbst lediglich die Bereiche überprüft, die sich in unserem Eigentum und unmittelbar in der Nähe der Wegeverbindungen befinden. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Sichtung der unmittelbar auf privater Fläche und direkt an den Wegeverbindungen stehenden Bäume. Einen „Zugriff“ auf diese Bäume haben wir jedoch nicht.

 

Tatsächlich hat sich die Situation innerhalb des Zeitraums seit November 2025 auch an unseren eigenen Eschen stark   

verschlechtert, weshalb wir einige Bäume auch am „Grasweg“ entnehmen müssen.

 

  1. Wer hat jetzt die Schäden an den Bäumen auf den privaten Flächen festgestellt und die Sperrung veranlasst?

 

Wir überprüfen mit dem dafür zuständigen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung regelmäßig die Eschenbestände im Stadtgebiet und dieser musste leider feststellen, dass sich die Situation auch der auf privaten Flächen stehenden Eschen derart verschlechtert hat, dass deren Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet werden kann und fallende Äste bzw. umfallende Bäume auf die Wege nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund habe ich zum Schutz der Erholungsuchenden eine erneute Sperrung veranlasst.

 

  1. Welche Unterstützung bietet die Verwaltung den privaten Eigentümern, Schäden an ihren Bäumen festzustellen?

 

Grundsätzlich keine, denn diese Aufgabe fällt in die Zuständigkeit der Eigentümer*innen. Wir sind in Kontakt mit den Eigentümer*innen und haben Informationsschreiben versendet, um auf die besondere Situation aufmerksam zu machen. Zudem bieten wir im Rahmen unserer personellen Ressourcen auch fachliche Unterstützung an, übernehmen aber nicht die Kontrolle.

 

  1. Entgegen der Ankündigung wurden im Ladeholz nicht nur Eschen gefällt, sondern auch andere Bäume, wie Eichen und Buchen. Was ist hierfür der Grund? Sind die Arbeiten auf den städtischen Flächen inzwischen abgeschlossen oder wie lange werden die Arbeiten noch anhalten?

 

Es wurden nur gezielt Eschen gefällt. Dabei kommt es durchaus vor, dass bei den Fällarbeiten Jungbäume (Hainbuchen) geschädigt wurden, die dann ebenfalls entnommen worden sind. Das ist kaum vermeidbar. Eine gezielt Fällung von Eichen und Buchen hat nicht stattgefunden. Was andere Eigentümer*innen auf ihren Flächen entnommen haben, dazu können wir keine Angaben machen. Darauf haben wir auch keinen Einfluss.

 

  1. Bei den Baumfällarbeiten wurde schweres Gerät eingesetzt, das den Waldboden stark aufgewühlt hat. Wird dies wieder in Ordnung gebracht und die erheblichen Fahrspuren durch die eingesetzten Kettenfahrzeuge wieder beseitigt? Wann wird dies erfolgen?

 

Es wurde versucht so „Flurschonend“ wie möglich zu arbeiten. Eine Beseitigung von Fahrspuren ist nicht vorgesehen und absolut nicht notwendig.

 

  1. Zwei von den drei aus Ortsratsmitteln beschafften Bänke im Ladeholz wurden für die Baumfällarbeiten einschließlich der Fundamente entfernt. In einer Antwort auf eine frühere Anfrage aus dem Ortsrat wurde seitens der Verwaltung die Auffassung vertreten, dass die Bänke aus städtischen Mitteln bezahlt wurden und nicht vom Ortsrat. Richtig ist, dass der Ortsrat die Bänke aus seinem Etat, der ihm vom Rat der Stadt über den Haushalt der Stadt zur freien Verfügung gestellt wurde, bezahlt hat. Aus diesem Grund erwartet der Ortsrat einerseits hinsichtlich der Bänke informiert oder sogar gefragt zu werden und andererseits, dass die Bänke zeitnah an den vom Ortsrat seinerzeit ausgewählten Plätzen wieder aufgestellt werden. Wann erfolgt dies?

 

Noch verhält es sich so, dass wir bzw die angrenzenden Eigentümer*innen im Umkreis von 30 Metern von Bänken verkehrs-sicherungspflichtig sind. Da wir diese Verkehrssicherheit aufgrund der dargelegten Probleme nicht gewährleisten können, wurden die Bänke entfernt. Wenn sich gesetzlich dahingehend etwas ändert, können die Bänke dort wieder aufgestellt werden – oder der Ortsrat schlägt andere (sichere) Standorte vor.

 

  1. Anfrage zur Beteiligung der Verwaltung an den Ortsbegehungen
    Es wurde berichtet, dass die Verwaltung in diesem Jahr nicht an den vom Ortsrat geplanten Ortsbegehungen teilnehmen wird. § 87 NKomVG, Abs.2 Satz 1 lautet: „Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte nimmt an den Sitzungen der Ausschüsse der Vertretung, der Stadtbezirksräte und der Ortsräte teil; …“ Satz 2 lautet: „Sie oder er kann sich durch Beschäftigte der Kommune vertreten lassen, die sie oder er dafür bestimmt.“ Nach dem Gesetzestext stellt sich daher nicht die Frage, ob die Verwaltung an Ortsratssitzungen teilnimmt, sondern ledig, ob der HVB oder ein Vertreter teilnimmt. Ich stelle daher die Frage,
    1. Wer hat entschieden, dass die Verwaltung nicht an den diesjährigen Ortsbegehungen, die auch jeweils eine Sitzung des Ortsrates darstellen, teilnimmt?

 

Diese Entscheidung erfolgte durch mich und wurde gegenüber den Ortsbgm. im Rahmen der letzten Dienstbesprechung am 02.09.2025 kommuniziert.

 

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Entscheidung?

 

Sie haben die Rechtsgrundlage zitiert. An der (eigentlichen) Sitzung des Ortsrates nimmt auch eine Vertretung der Stadtverwaltung

teil und somit kommen wir dieser gesetzlichen Verpflichtung auch nach.

 

 

Anfragen Frau Marotzke (28.04.2026, Beantwortung [Kruse] am 29.04.2026)

 

Seit wann sind die jeweiligen Spielgeräte auf den Spielplätzen Am Ladeholz und Am Pfingstanger gesperrt?

 

Spielplatz Am Pfingstanger Mikadoturm: Der Mikadoturm ist seit dem 15.09.2025 gesperrt.

Spielplatz Am Pfingstanger Karussell: Das Karussell ist seit dem 23.02.2026 gesperrt.

Spielplatz Brahmsweg (Ladeholz) Kletterkombination: Die Kletterkombination ist seit dem 13.03.2026 gesperrt.

 

Welche konkreten Mängel oder Schäden liegen jeweils vor?

 

Spielplatz Am Pfingstanger Mikadoturm: Ein Großteil der Holzteile war beschädigt; für den Ersatz kamen nur Originalersatzteile in Frage; am 29.09.2025 wurde der Mikadoturm gemeinsam mit dem Hersteller in Augenschein genommen; der Hersteller übermittelte am 17.10.2025 ein entsprechendes Angebot.

Spielplatz Am Pfingstanger Karussell: Der Boden um das Karussell hat sich „weg gespielt“, das Karussell darf aber nicht mit Abstand zum Boden betrieben werden; darüber hinaus befindet sich im Übergang zwischen Bodenplatte und Karussellrahmen eine Fingerfangstelle.

Spielplatz Brahmsweg (Ladeholz) Kletterkombination: In erster Linie ist die Rampe beschädigt (morsch) und einer der Balken des Podestes weist einen sehr großen Riss auf.

 

Wann wurden die Schäden festgestellt und durch wen?

 

Spielplatz Am Pfingstanger Mikadoturm: Die Schäden wurden am 15.09.2025 durch Mitarbeitende des Baubetriebshofes festgestellt.

Spielplatz Am Pfingstanger Karussell: Die Schäden wurden am 03.12.2025 durch Herrn Friedrich Blume (Sachverständiger für Spielplätze) im Rahmen der Jahreshauptinspektion 2025 festgestellt. Laut Gutachten hatten wir zur Behebung der Mängel 3 Monate Zeit; als absehbar war, dass wir das Gerät in der vorgegebenen Zeit nicht entsprechend überarbeiten können (Winterdienst, zu dieser Zeit kein Tischler beim BBH) haben wir das Gerät vor Ablauf der Frist gesperrt.

Spielplatz Brahmsweg (Ladeholz) Kletterkombination: Die Schäden wurden am 13.03.2026 durch Mitarbeitende des Baubetriebshofes festgestellt.

 

Wurden die Reparaturen bereits beauftragt?

 

Spielplatz Am Pfingstanger Mikadoturm: Ja, Lieferung und Montage der Originalersatzteile durch den Hersteller wurden am 18.12.2025 beauftragt; zwischen Angebotseingang und Beauftragung der Arbeiten verging ein Zeitraum von rund zwei Monaten, da zunächst geprüft werden musste, ob im laufenden Haushaltsjahr ausreichend konsumtive Mittel zur Verfügung stehen. Hintergrund war, dass es sich um eine kostenintensive Maßnahme handelte und eine vorschnelle Beauftragung die finanzielle Handlungsfähigkeit für weitere prioritäre Aufgaben hätte einschränken können.

Spielplatz Am Pfingstanger Karussell: Der Baubetriebshof hat die erforderlichen Bodenarbeiten in der 16. KW ausgeführt; die Tischlerarbeiten werden zeitnah ausgeführt (der „neue“ Tischler hat Anfang April 2026 beim BBH gestartet, er arbeitet die Aufgaben nach Prioritäten ab); aufgrund des Alters des Gerätes (Baujahr 1999) kann hier nicht auf Originalersatzteile zurückgegriffen werden.

 Spielplatz Brahmsweg (Ladeholz) Kletterkombination: Nein.

 

Falls ja: Wann ist mit der Durchführung der Reparatur und der Wiederfreigabe der Spielgeräte zu rechnen?

 

Spielplatz Am Pfingstanger Mikadoturm: Die Reparaturen wurden in der 6. KW 2026 ausgeführt; die notwendige Abnahme durch einen entsprechenden Gutachter fand am 20.02.2026 statt (bei umfangreichen Reparaturen muss eine Inspektion erfolgen, da der Bestandsschutz entfällt und stattdessen die aktuell geltenden DIN-Normen einzuhalten sind); im Rahmen dieser Inspektion wurden Mängel (hier: Fingerfangstellen) festgestellt; die Beseitigung dieser Mängel erfolgte am 30.03.2026; im Anschluss daran blieb der Mikadoturm weiterhin gesperrt, da auch der Fallschutz unterhalb des Gerätes erneuert werden musste; der Fallschutz wurde in der 16. KW überarbeitet, im Anschluss daran wurde das Gerät umgehend wieder freigegeben.

Spielplatz Am Pfingstanger Karussell: Voraussichtlich innerhalb der nächsten 4 Wochen, bis Ende Mai.

Spielplatz Brahmsweg (Ladeholz) Kletterkombination: s. oben

 

Falls nein: Warum wurde bislang keine Reparatur beauftragt?

 

Spielplatz Am Pfingstanger Mikadoturm: -

Spielplatz Am Pfingstanger Karussell: -

Spielplatz Brahmsweg (Ladeholz) Kletterkombination: Bei dem Spielgerät handelt es sich um eine Sonderkonstruktion, die unter anderem von zwei sehr großen Sandsteinen getragen wird. Um das Podest zu erneuern, wird man vermutlich das gesamte Gerät auseinandernehmen müssen. Hierzu würden wir gern auf Originalersatzteile und das Know-how des Herstellers zurückgreifen. Der Hersteller wurde zwecks Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins am 25.03.2026 angeschrieben; bis heute haben wir keine Rückmeldung erhalten; eine weitere Mail an den Hersteller ging am 29.04.2026 raus; sollten wir innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Rückmeldung erhalten, müssen wir uns über ein alternatives Vorgehen Gedanken machen; aus unserer Sicht ist der Erhalt des Gerätes erstrebenswert, der Ersatz des Gerätes nur eine Notlösung.

 

Gibt es Gründe für die Verzögerung, beispielsweise fehlende Ersatzteile, Haushaltsmittel oder Kapazitäten?

 

Spielplatz Am Pfingstanger Mikadoturm: Siehe oben, aber auch zeitliche und personelle Kapazitäten

Spielplatz Am Pfingstanger Karussell: Hauptsächlich zeitliche und personelle Kapazitäten.

Spielplatz Brahmsweg (Ladeholz) Kletterkombination: Keine Rückmeldung von Dritten, aber zum Teil auch zeitliche Kapazitäten.

 

Wie werden Eltern und Anwohnerinnen und Anwohner über die Dauer der Sperrung informiert?

 

Hier können und wollen wir auf jeden Fall besser werden; das Anbringen von Schildern wird in eine Checkliste zum Vorgehen bei der Außerbetriebnahme von Spielgeräten übernommen. Zumindest beim Mikadoturm auf dem Spielplatz Am Pfingstanger ist bzw. war jedoch ein entsprechendes Schild am Bauzaun angebracht: „Dieses Spielgerät ist aus Gründen der Verkehrssicherheit bis auf Weiteres gesperrt“. Wir werden zukünftige Sperrungen von Spielgeräten auf Instagram veröffentlichen und prüfen eine zusätzliche Information auf unserer Internetseite.

 

Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, damit Spielgeräte künftig schneller repariert und Sperrzeiten möglichst kurz gehalten werden?

 

Wir setzen alles daran, Reparaturen an Spielgeräten im Rahmen der verfügbaren finanziellen, personellen und zeitlichen Ressourcen zügig umzusetzen und Sperrzeiten möglichst kurz zu halten. Dabei können wir externe Faktoren nicht immer beeinflussen. Dennoch bleibt es unser Ziel, Mängel schnellstmöglich zu beheben und die Anlagen wieder uneingeschränkt nutzbar zu machen.

 

 

Anfragen Herr Dr.Pick (12.05.2026, Beantwortung [Kruse]: 12.05.2026)

  1. Heute habe ich die Vorlage 2026/0832-1 durchgeschaut. Dabei ist mir aufgefallen, dass auf dem dritten Blatt die Straßennamen in dem Baugebiet Südtorfeld mit „Zum Salzhafen“ und „Am Kleinen Holz“ angegeben sind. Der Ortsrat hatte am 11.12.24 die Namen: „Zum Salzhafen“ und „Friedrichshall-Ring“r diese Straßen beschlossen. Warum wurde der Beschluss des Ortsrates nicht umgesetzt?

 

Die Angabe des Straßennamens auf der der Beschlussvorlage beigefügten Anlage ist nicht korrekt und wird auf diesem „Arbeitspapier“ geändert. Selbstverständlich wird der Beschluss des OR Sehnde zur Bezeichnung der Planstraßen A und B umgesetzt.

 

 

  1. Im Lindenweg stand bis zum letzten Jahr ein Baum in einer Pflanzinsel in der Mitte des Wendhammers. Im letzten Jahr wurde der Baum gefällt und in diesem Jahr der Stumpf entfernt worden. Nun ist ein Loch in der Straßenmitte übriggeblieben, das für Autofahrer gefährlich ist, insbesondere bei Dunkelheit und schlechtem Wetter. Mir ist bereits ein Fall bekannt, in dem ein Autofahrer in dieses Loch reingefahren ist und dabei sein Fahrzeug stark beschädigt hat.
    1. Warum wurde im letzten Jahr der Baum gefällt?
    2. Was ist mit dieser kleinen Insel geplant? Soll dort ein neuer Baum angepflanzt werden?
    3. Warum wurde keine Verkehrssicherung, z.B. mit einer Warnbarke, vorgenommen?
    4. Kommt die Stadt für Schäden auf?

 

An der von Ihnen angegebenen Stelle ist keine erneute Baumpflanzung vorgesehen. Stattdessen wurde bereits ein Auftrag zur Pflasterung des Bereiches erteilt.

Offensichtlich ist man bisher aufgrund der Situation vor Ort nicht von einer erforderlichen Absicherung ausgegangen und hat somit bei entsprechender Fahrweise eine ausreichende Verkehrssicherheit unterstellt.

Bei einer nachgewiesenen Verletzung unserer Verkehrssicherungspflicht würden wir bei entstandenen Schäden unsere Versicherung einschalten.

 

 

Anfragen Herr Reimann (07.05.2026, Beantwortung [Wels]: 08.05.2026)

 

Mich kontaktierten gestern und heute zwei Bürger, eine hiervon ist Anwohnerin der Friedrich-Ebert-Straße. Am Weg zwischen der QUIN Bebauung und dem Stichweg (Privatweg) der Friedrich-Ebert-Straße finden aktuell Baumschnitt und Baumfällarbeiten statt. 

 

1. Was ist der Grund hierfür und wie verhält es sich mit der aktuellen Brut- und Setzzeit?

 

Laut meinem Wissensstand handelt es sich um städtische Flächen, daher zu meiner zweiten Frage.

 

2. Gibt es rechtlich Unterschiede bei der Auslegung zwischen privaten und städtischen Flächen bzw. haben wir hierzu eine separate Satzung? 

 

Bei einigen Eschen wurden infolge des Eschentriebsterbens Stammfußfäulen festgestellt. Die betroffenen Bäume waren dadurch nicht mehr standsicher und mussten kurzfristig entfernt werden.

 

Da im Zuge des Ausbaus des Außengeländes der Kita zusätzlich erhebliche Schäden im Wurzelbereich entstanden sind, wurden in diesem Zusammenhang sämtliche Eschen entfernt. Diese Baumart hat aufgrund des Eschensterbens langfristig keine Zukunftsperspektive mehr und stellte ein Sicherheitsrisiko für die Kinder dar.

 

Die Brut- und Setzzeit betrifft ausschließlich die Anleinpflicht für Hunde und steht nicht im Zusammenhang mit Baumfällungen oder Schnittmaßnahmen. In Niedersachsen gilt hierfür der gesetzlich festgelegte Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli. Während dieser Zeit sind Hunde in der freien Landschaft sowie in Wäldern an der Leine zu führen, um brütende Vögel und aufziehende Säugetiere zu schützen (§ 33 Abs. 1 Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG))

 

In § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist geregelt:

 

„Es ist verboten, Bäume, die außerhalb von Wäldern, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“

 

Es wird hierbei also nicht zwischen privaten und öffentlichen Flächen unterschieden, sondern zwischen freier Landschaft und gärtnerisch genutzten Flächen.

 

Bäume in Haus- und Kleingärten, Grünanlagen, Kindertagesstätten, Schulen, auf Rasensportanlagen sowie auf Friedhöfen fallen nicht unter dieses zeitlich befristete Fäll- und Schnittverbot gemäß § 39 BNatSchG. Sie können daher auch im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September gefällt oder zurückgeschnitten werden, sofern sich darin keine Lebensstätten wildlebender Tierarten (§ 44 BNatSchG, TierSchG) befinden und keine weiteren naturschutzrechtlichen Vorschriften – beispielsweise eine Baumschutzsatzung – entgegenstehen.

 

Dies wurde im Vorfeld sowohl seitens der Stadt als auch durch die ausführende Fachfirma geprüft.

 

Unabhängig davon sind Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf sämtlichen Flächen von diesen Regelungen ausgenommen.

 

Weitere Anfragen in der Sitzung:

 

Herr Marotzke: Wie ist der aktuelle Sachstand zur Spiel- und Freizeitfläche an der Chausseestraße?

    Antwort [Kruse]: Voraussichtlich werden im August 2026 die ersten baulichen Maßnahmen umgesetzt werden können.

 

Herr Meyer: Inwieweit ist der Ortsrat bei Grundstücksankäufen zu beteiligen?

    Antwort [Kruse]: Der Ortsrat ist lediglich bei Grundstücksveräußerungen zu beteiligen.