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Auszug - Anfragen an die Verwaltung  

 
 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt
TOP: Ö 9
Gremium: Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 14.04.2026 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:18 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll

Nachfolgende Fragen wurden aus der Fachausschusssitzung mit Bitte um Klärung mitgenommen und werden nun im Protokoll von Herr Kruse beantwortet:

 

  1. H. Gutzeit: Warum hat Herr Kruse entschieden, die Schließberechtigungen für die Atemschutzgerätewerkstatt auf ein Minimum zu reduzieren? Wer haftet im Notfall für Leib und Leben?

 

Die Atemschutzwerkstatt wird mit der Beschäftigung von zwei hauptamtlichen Gerätewarten mittlerweile professionell geführt. Der ordnungsgemäße Atemschutz ist Aufgabengebiet der HGWs. Gerade im Notfall ist es besonders wichtig, dass die Kamerad*innen sich auf den Atemschutz verlassen können. Diese Verlässlichkeit ist am ehesten gewährleistet, wenn die Aufgabe von wenigen, geschulten Personen durchgeführt wird. Zudem kam es in der Vergangenheit dazu, dass die Atemschutzwerkstatt nicht ordnungsgemäß hinterlassen und mit den Gerätschaften nicht pfleglich umgegangen wurde. Das erschwert die Arbeit der HGWs und dient nicht der Professionalität und Gewährleistung des Atemschutzes im Ernstfall. Daher wurde die Schließberechtigung auf die HGWs, die Stadtbrandmeister, den Verwaltungsvorstand und den Verantwortlichen für die Tauchgruppe beschränkt.

Auch der Umstand, dass sich die Stadtfeuerwehrführung aufgrund der inzwischen zwei vorhandenen hauptamtlichen Gerätewarte gegen die Wiederbesetzung der Funktion der/des Stadtatemschutzgerätewartin/-wartes entschieden hat, spricht verwaltungsseitig für eine auch von dort aus als ausreichend gesehene Zutrittsberechtigung.

Die Frage einer Haftung bei Schadensfällen ergibt sich stets aus der Klärung des Einzelfalles. Insoweit erfolgt dann die Feststellung der Verantwortlichkeit für das Zustandekommen eines Schadens.

 

  1. Wo liegt der Interessenkonflikt von Nick Hapke in Bezug auf die Position als hauptamtlicher Gerätewart und als ehrenamtlicher Stadt- und Ortsatemschutzbeauftragter?

 

Der Interessenkonflikt ergibt sich insbesondere daraus, dass Aufgaben der fachlichen Überwachung, Bewertung und Kontrolle des Atemschutzwesens Bereiche betreffen können, für die Herr Hapke als HGW selbst verantwortlich ist. Zur Wahrung einer unabhängigen Aufgabenwahrnehmung und zur Vermeidung von Interessenkonflikten wird eine personelle Trennung der Funktionen als sachgerecht angesehen. Zudem wurde dies bereits im Auswahlverfahren der Stellenbesetzung des hauptamtlichen Gerätewartes thematisiert.

 

  1. B. Ostermeyer: Was ist nach dem Feuerwehrbedarfsplan von 2019 der aktuelle Stand der Grundstücksfindung für die Ortsfeuerwehr Bilm?

 

Auf Grundlage der mit dem letzten Ratsbeschluss zum Feuerwehr-Bedarfsplan bzw. dem Strategiepapier vorgenommenen Priorisierung befasst sich die Verwaltung zurzeit mit der Realisierung der für 2026 vorgesehenen Maßnahmen an Feuerwehrhäusern (Evern, Höver, Ilten, Klein Lobke, Müllingen/Wirringen) sowie der beiden Neubaumaßnahmen in Sehnde und Wassel. Danach folgen im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen die Planungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Bilm.

Parallel hierzu findet verwaltungsseitig bereits die Suche nach einem für die Realisierung eines Neubaus geeignete Grundstück statt. Eine Abstimmung mit der Stadtfeuerwehrführung zu den dabei erzielten Ergebnissen erfolgt so früh wie möglich.

 

  1. O. Fedders: Es wird eine Prioritätenliste bzgl. der Grundstücksfindung für die Ortsfeuerwehren gewünscht.

 

Diese Priorisierung ergibt sich bereits aus den vorliegenden Sachverhaltsdarstellungen zu den Ratsbeschlüssen bzw. aus diesen und wurde zudem in verschiedenen Sitzungen, u. a. gegenüber dem Stadtkommando, erläutert. Wird im kommenden FA am 10.06.2026 erneut vorgestellt.