Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Die letzte Überprüfung der Geschwindigkeit in Rethmar wurde am 13.05.2026 durchgeführt:
Es sollte versucht werden die Pflanzung der restlichen vier Linden in die Agenda für den Herbst mit aufzunehmen (aus Protokoll der Sitzung vom 26.01.2026). Gibt es hierzu einen neuen Sachstand? Nein.
Der Förderbescheid liegt seit Kalenderwoche 12/2026 der Verwaltung vor. Sind die erforderlichen Ausschreibungen gem. Protokoll der Sitzung vom 25.03.2026 abgeschlossen? Wann starten die Baumaßnahmen? Die Planungen und Abstimmungen zum Projekt werden derzeit weiterhin intensiv vorangetrieben. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch noch kein konkreter Termin für den Baubeginn benannt werden.
Die Strickleiter wurde aus Sicherheitsgründen demontiert. Aufgrund der hohen Niederschläge im Winter und des dadurch gestiegenen Grundwasserspiegels hat sich die im Boden verankerte Fundamentplatte gelöst.
Wie sieht der aktuelle Zeitplan für den Endausbau der Donauallee und der anderen Straßen aus? Ausschreibung und Submission sind erfolgt. Es wird davon ausgegangen, dass der ursprüngliche Zeitplan nahezu eingehalten werden kann und die Fertigstellung bis Ende dieses Jahres erfolgen wird.
Welche Auswirkungen hat das auf den Schul- und Sportbetrieb? Es hat zunächst keine Auswirkungen auf den Betrieb. Der Asbest liegt in gebundener Form vor und stellt keine Gefahr für die Nutzer dar. Die geplante Sanierung verzögert sich aber dadurch, da der Planungsaufwand und die Ausschreibungen aufwendiger werden. Dies war bis zu den Sommerferien 2026 nicht zu organisieren. Da die Asbestsanierung losgelöst von anderen Arbeiten vorab stattfinden muss, verlängert sich die Sanierung um diesen Zeitraum. Um den Punktspielbetrieb nicht zu sehr zu stören, sollten die Arbeiten auf die nächsten Sommerferien geschoben werden.
Wie ist hier der Sachstand? Wir bereiten gerade eine zweite Beschlussvorlage vor, die den Verkauf an einen Mindestpreis und verschiedene Bedingungen knüpfen soll. Nach der Ratssitzung am 23.06.2026 könnte es dann weitere Informationen geben.
Die Bauarbeiten werden in der 24. KW wieder aufgenommen. Die tatsächlichen Anlieger konnten bis dato ihre Grundstücke erreichen. Ein Erreichen der Grundstücke ist ab der KW 24 mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Frage hierzu war: Wer ist hier aktuell verkehrssicherungspflichtig und wann und durch wen erfolgt ein Abtransport der Baumaschinen und Baumaterialien? Die Baumaschinen sind nicht mehr im Baugebiet. Die Verkehrssicherungspflicht geht nahtlos von einem zum nächsten Bauherren über und es findet trotz Insolvenz eine regelmäßige Überprüfung statt.
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