Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1) „Bürger-Zwilling“ zum Wärmeplan
Der neue digitale „Bürger-Zwilling“ ist gestartet. Das innovative Online-Tool ist intuitiv zu bedienen. Es ermöglicht, sämtliche mit dem Wärmeplan erarbeiteten Karten über das Kommunengebiet zu legen. Dabei visualisieren diese Karten die Ergebnisse der drei wesentlichen Prozessschritte der Kommunalen Wärmeplanung: die Bestandsanalyse, die Potenzialanalyse sowie das finale Zielszenario im Zieljahr 2040 gemäß dem Niedersächsischen Klimagesetz. Der „Bürger-Zwilling“ bietet einen praktischen Mehrwert für die eigene Wärmeplanung vor Ort. Er ist unter folgender Subdomain der Stadt Sehnde aufrufbar: https://waermeplanung.sehnde.de
2) Straßenendausbau in der Rosenstraße
Der Straßenausbau der Rosenstraße in Sehnde wurde im Dezember 2025 begonnen. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden die Regen- und Schmutzwasserkanalisation sowie die entsprechenden Hausanschlüsse erneuert. Außerplanmäßig erfolgte eine Erneuerung der Gashauptleitung durch die AVACON. Anschließend fanden die Straßenbauarbeiten statt. Anfang Juni 2026 wurde die Straße fertiggestellt. Am heutigen Tage (16.06.2026) ist die Straße mängelfrei abgenommen für den öffentlichen Verkehr freigegeben worden. Die Straßenbauarbeiten sind zeitlich wie geplant ausgeführt worden.
3) Straßenausbau in Rethmar West
Die Fa. Bethke&Leide hat die Bauarbeiten für den 5. BA/II am Montag den 15.06.2026 begonnen. Die Arbeiten in der Straße „Am Rosenfeld“ werden zuerst ausgeführt. Ein Bauzeitenplan folgt in Kürze. Der Insolvenzverwalter hat die betroffene insolvente Firma zur Entfernung der Materialien und Geräte hingewiesen. Dies hat der Insolvenzverwalter in seiner E-Mail vom 17.05 2026 mitgeteilt. Die insolvente Firma hat aber bisher nicht reagiert. Daher bekommt der Insolvenzverwalter eine weitere Aufforderung mit Fristsetzung. Des Weiteren soll die Schäden im südlichen Teil der Donauallee schnellstmöglich behoben werden.
4) Hitzeknigge des Umweltministeriums
Auf der Anfrage zum Hitzeknigge hat das Umweltministerium geantwortet, dass aus rechtlichen Gründen keine kurzfristigen Änderungen am Hauptteil des Hitze-Knigges vorgenommen werden können.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||