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Auszug - Bebauungsplan Nr. 208 "Golfplatz", 2. Änderung, in der Gemarkung Rethmar, Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss   

 
 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
TOP: Ö 8.1
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.06.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:19 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Vor der öffentlichen Sitzung findet in der Zeit von 18:00 Uhr bis ca. 18:30 Uhr ein nichtöffentlicher Teil der Sitzung statt. Die öffentliche Sitzung beginnt somit um ca. 18:30 Uhr. Die Tagesordnungspunkte 2 und 6 werden zusammen mit dem Ortsrat Rethmar beraten.
2026/0827-1 Bebauungsplan Nr. 208 "Golfplatz", 2. Änderung, in der Gemarkung Rethmar, Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2026/0827
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Aus der Beratung des Ortsrates Rethmar zur Beschlussvorlage Nr. 2026/0827 zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 Golfplatz hat sich eine Ergänzung ergeben, die in der Beschlussvorlage Nr. 2026/0827-1 im Beschluss unter 3 aufgenommen wurde.

Nach Beratung fasst der fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, wie in Anlage 1 aufgeführt, wird zugestimmt und gemäß den zugehörigen Beschlussvorschlägen beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2026/0827 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss:

Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatz“ wird in der Fassung, die sich unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses des Rates ergibt, gemäß § 10 BauGB i. V. mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der jeweils geltenden Fassung als Satzung und die zugehörige Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen.

 

3. Empfehlung des Ortsrates

Der Ortsrat Rethmar fordert, dass die Verwaltung unabhängig vom jetzt vorliegenden B-Plan eine weitere Zuwegung des Golfplatzes prüft. Hierdurch soll die Zunahme von Verkehr in der Ortslage von Rethmar reduziert werden.

In diesem Zusammenhang möge die Verwaltung ebenso prüfen, ob die betreffenden Teilfchen des Realverbandes Klein Lobke erworben werden können oder eine generelle Nutzungsmöglichkeit einer Zufahrt zum Golfplatzgelände gewährleistet werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en