Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, wie in Anlage 1 aufgeführt, wird zugestimmt und gemäß den zugehörigen Beschlussvorschlägen beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2026/0827 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatz“ wird in der Fassung, die sich unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses des Rates ergibt, gemäß § 10 BauGB i. V. mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der jeweils geltenden Fassung als Satzung und die zugehörige Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen.
Sachverhalt:
Begründung: Zuletzt hat sich der Verwaltungsausschuss mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatz“ befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 18.02.2026 bis einschließlich 20.03.2026. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB sind keine Eingaben eingegangen. Die Eingaben aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV), dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und der Region Hannover sind in der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage aufgeführt. Die Behörden haben Hinweise in Bezug auf die Erschließung, Altlasten, Altbergbau, Baugrund und Erdfallgefährdung gegeben. Die Hinweise wurden teilweise in die Begründung bzw. der Planzeichnung aufgenommen.
Rechtliche Auswirkungen: Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatz“ werden die Voraussetzungen für die Umstrukturierung der überbaubaren Flächen am Ostrand des Golfplatzes geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Abwägung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB – Stand: 14.04.2026 Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 208 „Golfplatz“, 2. Änderung – Satzung mit Begründung
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