Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:
Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, wie in Anlage 1 aufgeführt, wird zugestimmt und gemäß den zugehörigen Beschlussvorschlägen beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2026/0827 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 208 „Golfplatz“ wird in der Fassung, die sich unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses des Rates ergibt, gemäß § 10 BauGB i. V. mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der jeweils geltenden Fassung als Satzung und die zugehörige Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen.
In diesem Zusammenhang möge die Verwaltung ebenso prüfen, ob die betreffenden Teilflächen des Realverbandes Klein Lobke erworben werden können oder eine generelle Nutzungsmöglichkeit einer Zufahrt zum Golfplatzgelände gewährleistet werden kann.
Sachverhalt:Der Ortrat Rethmar hat in seiner Sitzung am 21.05.2026 den zusätzlichen Beschluss unter Ziffer 3. empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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