Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird ohne Aussprache abgestimmt. 1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen:
- entfällt
2) Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) i. V. m. den §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 410 „Klein Bolzum II“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung dazu. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |