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Vorlage - BV/2014/0027  

 
 
Betreff: Überarbeitung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Ortsteile Gretenberg und Klein Lobke der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
16.07.2014 
Sitzung des Ortsrates Sehnde geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Auszug FNP-Gretenberg
Auszug FNP-Klein Lobke

Beschlussvorschlag:

Für die in der Beschlussvorlage BV/2014/0027 genannten Flächen soll das Verfahren zur Änderung bzw. Überarbeitung des Flächennutzungsplans weitergeführt werden.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Auf der Grundlage der gemeinsam mit dem Pestel – Institut erarbeiteten Leitlinie soll der Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde überarbeitet und angepasst werden. Hierzu hat im August / September 2009 zusammen mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Feuerwehr und Umwelt und den jeweils dazu geladenen Ortsräten eine umfangreiche Bereisung aller Ortsteile stattgefunden, in der einzelne Flächen betrachtet wurden.

 

Der nächste Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wurde im April 2011 nach länger andauernden und ausführlichen Diskussionen v.a. mit der Region Hannover, Team Städtebau und Regionalentwicklung, abgeschlossen. Die dabei aufzunehmenden Anregungen und Bedenken werden nun in einer Drucksache dargestellt, die mit einem Entwurfsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung abschließt.

 

Begründung

Die zur Diskussion stehenden Flächen wurden für die Bereisung in Arbeitsunterlagen dargestellt und jeweils vor Ort diskutiert. Es wurden im Beteiligungsverfahren zunächst alle besprochenen Flächen weiter betrachtet, sowohl neue und konkretere Siedlungsüberlegungen als auch in einer späteren Zeitspanne in Aussicht genommene Vorschauflächen, bei denen der Zeithorizont über 2015 hinausgeht. In diesem Verfahrensschritt ging es auch darum, eine generelle Aussage der Träger öffentlicher Belange zu allen Flächen zu erhalten bzw. schon frühzeitig Aussagen zu nicht realisierbaren Planungsentwicklungen mitgeteilt zu bekommen.

 

Gretenberg:

Im Beteiligungsverfahren hat sich herausgestellt, dass in Gretenberg im wirksamen FNP noch ca. 15.400 qm Potenzialflächen dargestellt sind. Nach raumordnerischem Vertrag zur Entwicklung der östlichen Ortsteile muss eine Baufläche von rd. 2.000 qm zurückgenommen werden. Damit verbleibt eine Potentialfläche von rd. 13.400 qm. Im Rahmen der Eigenentwicklung wurden durch die Abrundungssatzung „Hinter dem Dorfe“ bereits rd. 960 qm neue Flächen in Anspruch genommen. Mit den rd. 13.400 qm wird der Basiszuschlag (5% der Siedlungsfläche) für Gretenberg (= 2.729 qm) nach der raumordnerischen Beurteilung der Region Hannover auf der Grundlage des Regionalen Raumordnungsprogramm 2005 weit überschritten und darüber hinaus sogar ein etwaiger Ermessenszuschlag (7% der Siedlungsfläche = 3.820 qm). Nach Abzug der rd. 2.000 qm aufgrund des raumordnerischen Vertrages und des Basiszuschlags von rd. 2.780 qm verbleibt ein Überhang von rd. 10.620 qm der raumordnerischen Beurteilung. Dieser Überhang hat Bestandsschutz, Neue Bauflächen im Flächennutzungsplan können aufgrund des Überhangs in Gretenberg nicht ausgewiesen werden.

 

Folgende Bauflächen im Flächennutzungsplan werden im Ortsteil Gretenberg als potentielle Entwicklungsflächen gerechnet:

-  Fläche 1: Fläche südlich der L 411 rd.      4.013 qm

-  Fläche 2:  Hinter der südwestlichen Bebauung an der Straße

„Im Dorfe“ (K 138) rd.        875 qm

-  Fläche 3:              Am südlichen Ende der Stichstraße von der Straße

 „Im Dorfe“ rd.     2.105 qm

-  Fläche 4:               südlich der Bebauung „Im Dorfe“ – „Schwarzer Weg“ rd.     7.477 qm

-  Fläche 5:              Am südwestlichen Ende der Straße „Behrbohmskamp“  rd.        960 qm             

(bereits in Anspruch genommen worden)

Summe der Flächen: rd.   15.430 qm

 

Die Verwaltung empfiehlt die Fläche 1 um 2.000 qm zu reduzieren, um die Vorgaben aus dem raumordnerischen Vertrag zu erfüllen. Bei der Herausnahme von 2.000 qm Baufläche parallel zur L 411 wird gleichzeitig die Bauverbotszone entlang der L 411 berücksichtigt.

 

Klein Lobke:

Im Zuge der Überarbeitung des Flächennutzungsplans sind zum Beteiligungsverfahren rd. 4.000 qm im hinteren Bereich östlich der Lobker Straße als Baufläche herausgenommen worden.Im Beteiligungsverfahren hat sich herausgestellt, dass in Klein Lobke  im überarbeiteten wirksamen FNP noch ca. 2.640 qm Potenzialflächen dargestellt sind. Hinzu kommt eine Fläche von ca. 1.255 qm, die im überarbeiteten Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt werden soll. Daraus ergibt sich eine Potentialfläche von rd. 3.895 qm. Für Klein Lobke ergibt sich auf der Grundlage der Siedlungsfläche ein Basiszuschlag von 6.417 qm. 

Nach raumordnerischem Vertrag zur Entwicklung der östlichen Ortsteile muss eine Baufläche von 1.538 qm vom Basiszuschlag abgezogen werden, da auf diese Fläche als potentielle Siedlungserweiterung verzichtet wurde.  Insgesamt können 4.880 qm neue Siedlungsfläche vorgesehen werden. Damit verbleiben noch rd. 985 qm für eine neue Bauflächenausweisung in Klein Lobke. Die nach derzeitigen Stand noch darstellbare Fläche von 985 qm sollte so gelegen sein, dass eine Erschließung bereits gegeben ist. Hierzu gäbe es Möglichkeiten im Bereich der Wieckäckernstraße und der Straße „Klingenberg“. 

 

Folgende Bauflächen im Flächennutzungsplan werden im Ortsteil Klein Lobke  als potentielle Entwicklungsflächen gerechnet:

-  Fläche 1: Hinterer Bereich an der Lobker Straße/Wegstraße

in Richtung Wieckäckernstraße rd.      1.510 qm

-  Fläche 2:  Hinterer Bereich an der Lobker Straße/Schlosserberg

in Richtung Wieckäckernstraße rd.     1.130 qm

-  Fläche I:              an der Wieckäckernstraße hinter Fläche 2 rd.     1.255 qm

Summe der Flächen: rd.     3.895 qm

 

 

Rechtliche Auswirkungen

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Finanzielle Auswirkungen

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Darstellung der rechtswirksamen Fassung des FNP (= alte Darstellung) und Entwurf zur Änderung des FNP (= neue Darstellung).

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Auszug FNP-Gretenberg (147 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Auszug FNP-Klein Lobke (124 KB)