Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:
a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat beschießt den in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügten 1. Nachtrag zum Konzessionsvertrag für die Wasserversorgung zwischen der Stadt Sehnde und der Stadtwerke Sehnde GmbH vom 05.12./12.12.2002.
Sachverhalt:Die Landeskartellbehörde Niedersachsen hat sich im Rahmen einer allgemeinen Überprüfung alle Wasser-Konzessionsverträge in Niedersachsen vorlegen lassen. Hierbei ist die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geprüft worden.
Im Rahmen dieser Überprüfung hat die Landeskartellbehörde die Stadtwerke Sehnde GmbH aufgefordert, den Wasser- Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Sehnde und der Stadtwerke Sehnde vom 05.12./12.12.2002 dahingehend zu ergänzen, dass auch das Wegerecht „ausschließlich“ der Stadtwerke Sehnde GmbH gewährt wird. Erst mit dieser Anpassung des Konzessionsvertrages wird die in § 31 Abs. 1 GWB vorgesehene Freistellung möglich. Ohne diese Ergänzung würde nach Auffassung der Kartellbehörde der Konzessionsvertrag gegen das geltende Kartellrecht verstoßen.
Von daher wird vorgeschlagen, den in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügten 1. Nachtrag zum Konzessionsvertrag für die Wasserversorgung zwischen der Stadt Sehnde und der Stadtwerke Sehnde vom 05.12./12.12.2002 zu beschließen, um der Aufforderung der Landeskartellbehörde nachzukommen und die Rechtmäßigkeit des Vertrages sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang soll auch das Konzessionsgebiet des Vertrages konkretisiert werden. Im derzeitigen Konzessionsvertrag wird für die Versorgungsaufgabe mit Wasser und das Wegerecht das Stadtgebiet der Stadt Sehnde ausgewiesen.
Da aber bekanntlich die Ortsteile Bilm und Höver durch den Wasserverband Nordhannover mit Wasser versorgt werden, ist in der anliegenden Nachtragsvereinbarung das Stadtgebiet durch den Begriff „Konzessionsgebiet“ ersetzt worden und es sind alle Ortsteile aufgezählt worden, die durch die Stadtwerke Sehnde GmbH mit Wasser versorgt werden.
Alle Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen sind im anliegenden 1. Nachtrag zum Konzessionsvertrag in grau hinterlegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Nachtrag zum Konzessionsvertrag für die Wasserversorgung zwischen der Stadt Sehnde und der Stadtwerke Sehnde GmbH vom 02.12./12.12.2002
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