Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - BV/2014/0032  

 
 
Betreff: Abschluss eines 1. Nachtrages zum Konzessionsvertrag für die Wasserversorgung zwischen der Stadt Sehnde und der Stadtwerke Sehnde GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Finanzen und Controlling   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
23.07.2014 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
30.07.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Konzessionsvertrag

Beschlussvorschlag:

 

a)     Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen

 

b)     Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen

 

c) Der Rat beschießt den in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügten 1.

    Nachtrag zum Konzessionsvertrag für die Wasserversorgung zwischen der Stadt

    Sehnde und der Stadtwerke Sehnde GmbH vom 05.12./12.12.2002.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Landeskartellbehörde Niedersachsen hat sich im Rahmen einer allgemeinen Überprüfung alle Wasser-Konzessionsverträge in Niedersachsen vorlegen lassen. Hierbei ist die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geprüft worden.

 

Im Rahmen dieser Überprüfung hat die Landeskartellbehörde die Stadtwerke Sehnde GmbH aufgefordert, den Wasser- Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Sehnde und der Stadtwerke Sehnde vom 05.12./12.12.2002 dahingehend zu ergänzen, dass auch das Wegerecht „ausschließlich“ der Stadtwerke Sehnde GmbH gewährt wird. Erst mit dieser Anpassung des Konzessionsvertrages wird die in § 31 Abs. 1 GWB vorgesehene Freistellung möglich. Ohne diese Ergänzung würde nach Auffassung der Kartellbehörde der Konzessionsvertrag gegen das geltende Kartellrecht verstoßen.

 

Von daher wird vorgeschlagen, den in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügten 1. Nachtrag zum Konzessionsvertrag für die Wasserversorgung zwischen der Stadt Sehnde und der Stadtwerke Sehnde vom 05.12./12.12.2002 zu beschließen, um der Aufforderung der Landeskartellbehörde nachzukommen und die Rechtmäßigkeit des Vertrages sicherzustellen.

 

In diesem Zusammenhang soll auch das Konzessionsgebiet des Vertrages konkretisiert werden. Im derzeitigen Konzessionsvertrag wird für die Versorgungsaufgabe mit Wasser und das Wegerecht das Stadtgebiet der Stadt Sehnde ausgewiesen.

 

Da aber bekanntlich die Ortsteile Bilm und Höver durch den Wasserverband Nordhannover mit Wasser versorgt werden,  ist in der anliegenden Nachtragsvereinbarung das Stadtgebiet durch den Begriff „Konzessionsgebiet“ ersetzt worden und es sind alle Ortsteile aufgezählt worden, die durch die Stadtwerke Sehnde GmbH mit Wasser versorgt werden.

 

Alle Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen sind im anliegenden 1. Nachtrag zum Konzessionsvertrag in grau hinterlegt.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Nachtrag zum Konzessionsvertrag für die Wasserversorgung zwischen der Stadt Sehnde und der Stadtwerke Sehnde GmbH vom 02.12./12.12.2002

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Konzessionsvertrag (48 KB)