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Vorlage - BV/2014/0041  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 359 "Iltener Straße Südost" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
22.07.2014 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
30.07.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BV-2014-0041Anlage_357Iltener Straße Südost Geltungsbereich

Beschlussvorschlag:

Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung Und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Satdt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 359 „Iltener Straße Südost“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem Kartenausschnitt in der Anlage zur dieser Beschlussvorlage BV/2014/0041 zu ersehen.

 

 

 


Sachverhalt:

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 359 „Iltener Straße Südost“ ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Der Bereich entlang der Iltener Straße zwischen den Straßen „Am Stadion“ und „Am Papenholz“ auf der Nordseite und zwischen den Straßen Bismarckstraße und „Im Beekfelde“ auf der Südseite hat zurzeit eine Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe (u. a. Lebensmitteleinzelhandel und eine Tankstelle).

Auf der Nordseite der Iltener Straße sollen die Gebäude der ehemaligen Gast- und Vergnügungsstätte „Heiners“ und das Gebäude des ehemaligen Jugendtreffs am Ende der Straße „Am Stadion“ einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Für den Bereich südlich der Iltener Straße, hinter der gewerblichen Nutzung, ist ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans gestellt worden, damit der Bereich einer baulichen Nutzung zugeführt werden kann. 

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den Bereich zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die unterschiedlichen gewerblichen Nutzungen mit der Wohnnutzung abgestimmt werden, damit ein verträgliches Miteinander von Wohnen und gewerblicher Nutzung gewährleistet wird.

 

In den Geltungsbereich des Bebauungsplans wird auf der Nordseite der Iltener Straße der Bereich ab Tankstelle bis einschließlich der Straße „Am Stadion“ mit der Bebauung auf der Westseite, ausgenommen das Vereinsheim auf dem Sportplatzgelände einbezogen. Auf der Südseite der Iltener Straße erstreckt sich der Geltungsbereich auf die Bebauung zwischen der Straße „Im Beekfelde“ und der Bismarckstraße mit den hinter liegenden Grundstücksflächen. In den Geltungsbereich sind die Gärten der Grundstücke auf der Ostseite der Straße „Im Beekfelde“ einbezogen worden.

 

Die gleichgewichtige Nutzung zwischen Gewerbe und Wohnen soll auf den Bereich entlang der Iltener Straße mit der Festsetzung eines Mischgebietes (MI) beschränkt werden. Im Mischgebieten sind nur Gewerbebetriebe zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören.  Für die dahinter liegenden Bereiche soll das Wohnen im Vordergrund stehen. Daher soll hier ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.

 

Der Flächennutzungsplan stellt entlang der Iltener Straße auf der Nordseite eine Wohnbaufläche dar. Der Flächennutzungsplan soll hier der tatsächlichen Nutzung angepasst werden. Über eine Berichtung soll künftig eine gemischte Baufläche dargestellt werden. Für die anderen Bereiche bleibt die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplans bestehen.

 

In dieser exponierten Lage besteht ein hoher Anspruch an die städtebauliche Ausprägung hinsichtlich Nutzung und Gestaltung. Dieses soll mit entsprechenden Reglungen im Bebauungsplan gesichert werden. Zudem können mit der Aufstellung eines Bebauungsplans die Voraussetzungen einer Nachverdichtung der Bebauung für den dahinter liegenden Bereich südlich der Iltener Straße geschaffen werden. Nach dem Baugesetzbuch hat die Nachverdichtung Vorrang gegenüber einer Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich. Zur Nachverdichtung sind auch die Gärten der Grundstücke auf der Ostseite der Straße „Im Beekfelde“ in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen worden, damit eine Bebauung der rückwärtigen Grundstücksbereiche möglich wird. Ein Bebauungsplan ist eine Angebotsplanung. Mit dem Bebauungsplan erfolgt keine Verpflichtung einer Bebauung. Ohne Bebauungsplan sind die Flächen nach jetziger Rechtsgrundlage, § 34 Baugesetzbuch, nicht bebaubar.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

95.000,00 €

16.600,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 359 „Iltener Straße Südost“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BV-2014-0041Anlage_357Iltener Straße Südost Geltungsbereich (418 KB)