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Vorlage - 2014/0063  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadtwerke Sehnde GmbH;
hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Finanzen und Controlling   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
30.09.2014 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
SWS-Bilanz 31.12.2013
SWS-GuV+Testat

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung               schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

 Der Vertreter bzw. die Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung  

           der Stadtwerke Sehnde GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des  

           Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Gesellschafterversammlung den  folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Sehnde GmbH für das Jahr 2013 wird festgestellt.

 

  1. Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2013 Entlastung erteilt.

 

  1. Der Jahresüberschuss in Höhe von 449.486,97 € wird entsprechend dem Vorschlag der Geschäftsleitung zu 70 % an die Stadt Sehnde ausgeschüttet. Der verbleibende Restbetrag wird der Gewinnrücklage zugeführt.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 Abs. 2 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH vom 26.8.2002 hat die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss und die Verwendung des Ergebnisses festzustellen und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer zu erteilen.

 

Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Woelke Treuhand Gesellschaft mbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2013 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.

 

 

 

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 17.9.2014 mit dem Jahresabschluss 2013 und dem Prüfungsbericht befasst und folgenden Beschluss gefasst:

 

 Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der  Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2013 festzustellen. Der               Jahresüberschuss in Höhe von 449.486,97 € soll entsprechend dem Vorschlag der               Geschäftsleitung zu 70 % an die Stadt Sehnde ausgeschüttet werden. Der               verbleibende Restbetrag soll der Gewinnrücklage zugeführt werden.

 

Nach § 11 Abs. 1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Verwaltungsausschuss dem Vertreter bzw. der Vertreterin der Stadt Sehnde die Weisung, über die o.g. Beschlüsse entsprechend abzustimmen.

 

Für die Gesellschafterversammlung hat der Rat Herrn Konrad Haarstrich als weisungsgebundenen Vertreter bzw. Frau Andrea Gaedecke als weisungsgebundene Vertreterin bestimmt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

235.000,00 €

267.444,75 €

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

235.000,00 €

267.444,75 €

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

- Bilanz zum 31.12.2013

- Gewinn- und Verlustrechnung

- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich SWS-Bilanz 31.12.2013 (821 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich SWS-GuV+Testat (2033 KB)