Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2014/0065  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Finanzen und Controlling   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
30.09.2014 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
09.10.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
JA 2010-Prüfungsbericht 2010 RPA.
JA 2010 -Bilanz zum 31.12.2010
JA 2010- Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt
JA-2010 Rechenschaftsbericht

Beschlussvorschlag:

 a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt,   

     die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.

 

  1. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 278.043,43 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 857.822,99 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs.1 Nr. 2  NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 128 NKomVG hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde gemäß der §§ 155 und 156 NKomVG durchgeführt.

 

Der Bereich der  technischen Prüfung wird gemäß Vereinbarung durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover wahrgenommen. Die Ergebnisse der Prüfung für das Haushaltsjahr 2010 sind mit gesondertem Schlussbericht vom 21.05.2012 in der Drucksache Nr. 0243/2013/09 dargestellt. Dieser Prüfungsbericht wird damit Bestandteil der Kenntnisnahme, der Beschlussfassung und der Entlastung für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2010.

 

Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde ist in dem dieser Beschlussvorlage beigefügten Schlussbericht enthalten. Demnach schließt das Haushaltsjahr 2010 mit einem Überschuss in Höhe von 1.135.866,42 € ab. Dieser teilt sich in einen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis von 278.043,43 € und dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 857.822,99 € auf. Die erhebliche Abweichung gegenüber der Haushaltsplanung 2010 ist im Schlussbericht sowie insbesondere im beigefügten Rechenschaftsbericht im Einzelnen erläutert. Weiterhin ist die Bilanz zum 31.12.2010 sowie die Gesamtergebnis- und die Gesamtfinanzrechnung für 2010 dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Stellungnahme des Bürgermeisters zum Schlussbericht des Jahresabschlusses zum 31.12.2010

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat mir den Schlussbericht zum Jahresabschluss der Stadt Sehnde zum 31.12.2010 am 23.09.2014 vorgelegt. Dieser stellt in erster Linie die Richtigkeit der Rechnungslegung im Jahresabschluss 2010 fest und bildet das Ergebnis der Prüfungsarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes ab.

 

Im Anschluss an die Erstellung des Schlussberichtes nimmt der Bürgermeister, soweit erforderlich, Stellung zu den Prüfungsanmerkungen. Die Stellungnahme des Bürgermeisters ist, wie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Bestandteil des Jahresabschlusses.

 

Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2010 weist erläuterungsbedürftige Bestandteile auf, zu denen ich wie folgt Stellung nehme:

 

Anmerkung zu Punkt 2.3 - Systemsteuerung

 

„ Die zur Gewährleistung der Sicherheitsstandards notwendigen Regelungen wurden in einer entsprechenden Dienstanweisung getroffen, jedoch erst mit Wirkung zum 01.01.2011

 

Stellungnahme:

Im Rahmen der Aufstellung des ersten doppischen Haushaltsplanes nach den spezifischen Vorgaben des Landes zum Neuen Kommunalen Rechnungswesen waren entsprechende Ressourcen zur Aufstellung dieser Regelungen nicht vorhanden. Von daher wurde im Laufe des Jahres 2010 die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung und die Stadtkasse erarbeitet, die alle notwendigen Regelungen zur Gewährleistung der Sicherheitsstandards enthält, aber erst zum 01.01.2011 in Kraft treten konnte.

 

Anmerkung zu Punkt 2.4 - Steuerung

 

„ Die Kosten- und Leistungsrechnung wurde nicht vollständig nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend den örtlichen Bedürfnissen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit eingesetzt“

 

Stellungnahme:

Die Einführung einer rechtlich geforderten flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung ist eine sehr komplexe Thematik, die nicht innerhalb weniger Monate oder auch weniger Jahre vollständig umsetzbar ist. Von daher war der Aufbau dieser flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung zum Beginn des Haushaltsjahres 2010 nicht möglich. Der Aufbau dieses Steuerungselementes in der Haushaltswirtschaft ist bis heute nicht abgeschlossen, wird aber sukzessive vorangetrieben.

 

 

„Ziele  und Kennzahlen wurden nicht zur Grundlage von Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes genutzt.“

 

Stellungnahme:

Auf Grund der erheblichen Umstellungsarbeiten von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Rechnungswesen, standen erforderliche Ressourcen für die Erarbeitung von Zielen und Kennzahlen für den ersten doppischen Haushalt nicht zur Verfügung. Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.08.2010 die ersten wesentlichen Produkte für die einzelnen Teilhaushalte benannt und damit auch erste Ziele und Kennzahlen festgelegt. Diese kamen jedoch erst im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung und –ausführung des Haushaltsjahres 2011 zum Tragen.

 

Feststellung des Jahresabschlusses

 

Der nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgestellte Jahresabschluss wird mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde sowie der Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht dem Rat vorgelegt. Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat gravierende Fehler und Mängel nicht festgestellt. Gegen die Entlastungerteilung bestehen keine Bedenken.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

- Schlussbericht zum Jahresabschluss 2010

- Bilanz zum 31.12.2010

- Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung 2010

- Rechenschaftsbericht 2010

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich JA 2010-Prüfungsbericht 2010 RPA. (357 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich JA 2010 -Bilanz zum 31.12.2010 (69 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich JA 2010- Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt (54 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich JA-2010 Rechenschaftsbericht (781 KB)