Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
1) Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnungen für die Jahre 2011, 2012 und 2013 in der mit der Beschlussvorlage Nr. 2014/0100 vorgelegten Fassung zur Kenntnis und beschließt die Zwischenkalkulation 2014 sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015.
2) Die 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Sehnde (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 7.7.1975 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:Gemäß § 5 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben die Gemeinden für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.
Mit den anliegenden Betriebsabrechnungsbögen der Straßenreinigung der Jahre 2011, 2012 und 2013 werden die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse vorgelegt. Die Ergebnisse schließen mit Überschüssen wie folgt ab: 2011: 67.572,78 € 2012: 82.178,99 € 2013: 62.261,33 €
Unter Einbeziehung des Fehlbetrages des Jahres 2010 in Höhe von 79.986,05 € ergibt sich zum Ende des Jahres 2013 ein Überschuss von 132.027,05 €.
Die Zwischenkalkulation des Jahres 2014 sowie die Gebührenkalkulation 2015 basieren darauf, dass sich Art und Umfang der Straßenreinigung nicht ändern. Die Kooperation mit der Abfallwirtschaft Region Hannover wird auch in 2015 fortgesetzt. Allerdings erhöht sich das Entgelt durch erhöhte Kosten im Bereich der Betriebsstoffe und Lohnkostensteigerungen von 0,079 € auf 0,0972 € pro Reinigungsmeter im Monat. Die Erhöhungen bei den Abschreibungen sowie der Verzinsung des Anlagekapitals sind auf die Anschaffung einer neuen Kehrmaschine zurückzuführen. Ansonsten wird mit insgesamt gleichbleibenden Kosten gerechnet. Die Kosten für den Winterdienst sind auf der Grundlage eines „normalen“ Winters kalkuliert.
Nach der in Anlage 2 beigefügten Übersicht ergibt sich nach dem Ergebnis der Betriebsabrechnungen sowie der Zwischenkalkulationen 2014 ein kumulierter Überschuss von 162.827,05 €. Da Überschüsse und Fehlbeträge nach den Vorgaben des NKAG kurzfristig auszugleichen sind, ist es notwendig, die Gebühr entsprechend anzupassen. Es wird vorgeschlagen, die Straßenreinigungsgebühr um 33 Cent auf 1,45 € je laufenden Meter Straßenfrontlänge zu verringern. Damit wird in 2015 ein voraussichtlicher Fehlbetrag von 38.600,-- € entstehen, der aufgelaufene Überschuss verringert sich auf 124.227,05 €. Nach der derzeitigen Kalkulation wird der ausgewiesene Überschuss bis zum Jahr 2018 ausgeglichen sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1 - Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung Anlage 2 - Übersicht der Fehlbeträge und Überschüsse in der Straßenreinigung Anlage 3 - Betriebsabrechnungsbogen 2011 Anlage 4 - Betriebsabrechnungsbogen 2012 Anlage 5 - Betriebsabrechnungsbogen 2013 Anlage 6 - 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der
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