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Vorlage - 2015/0122  

 
 
Betreff: Ernennung von Karsten Herbing zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Wehmingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 2 Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
04.02.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Vorberatung
19.02.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Ernennung von Karsten Herbing zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Wehmingen für die Zeit vom 01.6.2015 bis 31.5.2021.

 


Sachverhalt:

Das Ehrenbeamtenverhältnis von Karsten Herbing als stellvertretender Ortsbrandmeister endet am 31.05.2015 durch Zeitablauf.

Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Wehmingen hat am 10. Januar 2015 Herrn Herbing erneut zur Ernennung zum stellv. Ortsbrandmeister vorgeschlagen.

Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren

(Feuerwehrverordnung - FwVo -) geforderten Voraussetzungen für die Übertragung der

Funktion werden von Herrn Herbing erfüllt.

Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen gegen die erneute Ernennung keine Bedenken.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: