Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:
a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat beschließt:
Die Unterbringung von Asylsuchenden erfolgt weiterhin vorrangig dezentral. Zur Erhöhung der Unterbringungskapazitäten sollen die Räumlichkeiten des Bundessortenamtes mietzinsfrei angemietet werden. Die für die Unterbringung von Asylsuchenden notwendigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sind auszuführen. Eine Anmietung weiterer Immobilien, auch von Gemeinschaftsunterkünften, ist vorzunehmen. Sofern wirtschaftlich vertretbar, wird der Ankauf von Immobilien nicht ausgeschlossen. Die Entscheidung hierüber trifft der Rat der Stadt Sehnde. Die Betreuung und Unterstützung der Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften erfolgt mit externer hauptamtlicher Unterstützung und durch Einbindung des ehrenamtlichen Netzwerkes. Die Aufwendungen und Finanzierung werden in einem Nachtragshaushaltsplan dargestellt. .
Sachverhalt:Nach dem Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz – AufnG) ist die Stadt Sehnde verpflichtet, nach entsprechender Verteil- und Zuweisungsentscheidung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB) Asylbewerber und (Bürger-) Kriegs-flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Nach jahrelang rückläufigen Asylbewerberzahlen steigen seit dem Jahre 2010 die Asylantragstellungen wieder an, mit der Folge, dass die LAB verstärkt Asylbewerber auf die niedersächsischen Städte und Gemeinden verteilt. Mit den Beschlussvorlagen 273/2013/09 und 356/2014/09 hat der Rat der Stadt Sehnde ein Konzept für die Unterbringung und Betreuung verabschiedet. Ziel ist es eine dezentrale Unterbringung und Betreuung in angemieteten Wohnungen zu realisieren. Auf Grund der stetig steigenden Zuweisungen und dem abschmelzen freier Wohnraumkapazitäten kann die Unterbringung in der bisherigen Form nicht mehr aufrecht gehalten werden. Zur Erfüllung der Unterbringungspflicht ist nunmehr eine Strategie zur Erstellung von Gemeinschaftsunterkünften bzw. der Anmietung oder dem Ankauf entsprechender Immobilien zu entwickeln. Laut Mitteilung des Nieders. Ministeriums für Inneres und Sport ist davon auszugehen, dass die zum Stichtag 20.11.2014 festgesetzte Verteilquote von 127 Asylsuchenden für Sehnde nicht wie angenommen im 3. Quartal 2015 sondern bereits früher ausgeschöpft ist. Auch für den Folgezeitraum ist mit einer ähnlich hohen Zuweisungsquote zu rechnen. Nach der Entscheidung des Bundes sind nicht genutzte Bundesimmobilien den Kommunen mietzinsfrei für die Unterbringung von Asylsuchenden zu überlassen. Die Nebenkosten sowie die Aufwendungen für notwendige Sanierungs- und Umbaumaßnahmen tragen die jeweiligen Nutzer. Im Ortsteil Rethmar wird das Bundessortenamt zum Ende des Jahres 2015 seine Prüftätigkeiten einstellen und das Betriebsgelände aufgeben. Das Areal bietet insgesamt eine Unterbringungsmöglichkeit von 50 – 75 Personen. Davon könnte kurzfristig (etwa April/Mai 2015) eine Unterbringung von 14 Asylsuchenden im Haus Nr. 3 erfolgen. Notwendige Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen hat die Stadt Sehnde zu beauftragen und zu finanzieren. Ein Kauf zum Gutachterpreis ist möglich. Im Stadtgebiet Sehnde stehen optional weitere Wohn- und Gewerbeobjekte zur Anmietung bzw. Ankauf in der Diskussion. Sollten die Immobilien der Stadt Sehnde lediglich zum Kauf aber nicht zur Anmietung angeboten werden, ist dieses, sofern wirtschaftlich vertretbar, umzusetzen. Eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften bedarf einer komplexeren Betreuung. Zur Verbesserung der Integration und einer Krisenprävention ist in den Einrichtungen eine Betreuung durch Fachkräfte mit Sozialarbeitern, Facility-Dienstleistungen und ggf. Wachdienst erforderlich. Für die Bereuung der Asylsuchenden hat die Stadt Sehnde einen Dienstleister beauftragt. Aufgrund der guten Erfahrungen sollte angestrebt werden, diese Zusammenarbeit kapazitätsmäßig auszubauen. Ergänzend ist ein Ausbau der ehrenamtlichen Unterstützungsstrukturen vorzunehmen. Vor der Einrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft sind die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Ortsteile durch eine öffentliche Informationsveranstaltung zu unterrichten. Die Finanzierung des Gesamtkonzeptes ist über einen Nachtragshaushaltsplan darzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Zahl der noch aufzunehmenden Asylsuchenden / Darstellung der z.Zt. freien Wohnraumkapazitäten. Übersicht über die in den OT untergebrachten Asylsuchenden
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||