Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:1.) a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt der Beschluß zu d) b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d) c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) d) Der Rat beschließt: 1.)Die Straßen in der Gemarkung Rethmar, Flur 11
- Rohrbeckweg mit den Flurstücken 15/14, 68/21, 55/47,56/01, 15/06, 68/06, 55/09; 55/17(teilweise) - Von-Rutenberg-Anger mit den Flurstücken 56/02, 15/05, 68/04, 55/07, 55/28 - Von-Uslar-Weg mit den Flurstücken 56/42 ; 56/16(teilweise) - Blanckeweg mit dem Flurstück 56/18 - Sonnenbergweg mit dem Flurstück 55/27; 55/17(teilweise) - Voigtländer-Weg mit dem Flurstück 65/63 (teilweise) - Eltz-Weg mit den Flurstücken 65/63 (teilweise); 65/64 - Gutsstraße, im Norden von Einmündung Seufzerallee bis zum südl. Ende der Bebauung mit den Flurstücken 67/15(ohne Grünstreifen westl.des Straßenraumes, bis auf einen 1 m breiten Streifen ) und 65/60, 65/62, 65/66, 65/68
2.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 15 Vor dem Dorf mit dem Flurstück 73/12 3.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 6 Salzburg (Baugebiet) mit den Flurstücken 198/23, 198/25, 198/26, 198/29, 199/52, 199/63, 199/67
unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr - und das Wegeflurstück zum Eltz-Weg 65/56 beschränkt auf den Fußgängerverkehr – zu widmen.
Sachverhalt:Die Verkehrsflächen im Baugebiet „Rethmar -Süd“ sowie die Straße im Baugebiet „Bergfeld-Süd“ -Vor dem Dorf- und im Baugebiet „Salzburg“ im Ortsteil Rethmar sind abschließend hergestellt. Die Straßen sind danach gemäß § 6 des Nieders.Straßengesetzes (NStrG)dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Dies betrifft die in der Gemarkung Rethmar im Folgenden genannten Straßen: Rohrbeckweg, Von-Rutenberg-Anger, Von-Uslar-Weg, Blanckeweg, Sonnenbergweg, Voigtländer-Weg, Eltz-Weg und südl. Teil der Gutsstraße, Vor dem Dorf und Salzburg
Der westlich der Gutsstraße gelegene Grünstreifen wurde teilweise nicht in den zu widmenden Bereich mit einbezogen, da hier die Veräußerung (bis auf einen 1 m breiten Streifen)an die anliegenden Grundstückseigentümer beabsichtigt ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK – Auszüge - Planskizzen
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