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Vorlage - 2015/0178  

 
 
Betreff: Ganztagsgrundschulen in Sehnde, hier: Planung nach Bedarfsermittlung von weiterer oder weiteren Ganztagsgrundschule(n) in Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 2 Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Bürgerservice Vorberatung
16.04.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Bürgerservice geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
30.04.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Auswertung GTS-Umfrage 2014

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Bürgerservice empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, die Notwendigkeit einer Erweiterung der Betreuung der Grundschulkinder nach der Halbtagsschule wird anerkannt.
Mit den derzeitigen personellen und finanziellen Ressourcen ist die Umsetzung eines Ganztagsgrundschulkonzeptes zum Schuljahresbeginn 2016/2017 nicht realisierbar. Eine Entscheidung welche Halbtagsgrundschule künftig als Ganztagsgrundschule geführt werden soll, ist für das Schuljahr 2017/2018 zu treffen.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 09.10.2014 die Verwaltung beauftragt, bei den drei bisher nicht als Ganztagsgrundschule geführten Grundschulen, eine Bedarfsanalyse in Form einer Elternbefragung durchzuführen, Vorlage 98/2014. Es wurden daraufhin Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 der Astrid-Lindgren-Grundschule in Sehnde, der Grundschule Höver und der Wilhelm-Raabe-Schule in Ilten sowie Eltern von Kindergartenkindern aus Einrichtungen im Gebiet der Stadt Sehnde befragt. Die Auswertung der rückläufigen Fragebögen ist als Anlage beigefügt. Sie hat zusammengefasst folgendes Ergebnis:

 

Mit einer breiten Mehrheit haben die Sorgeberechtigen ein Interesse an einer Ganztagsschule (offen, teilgebunden oder voll gebunden).

 

47- 49 % der befragten Eltern bevorzugen eine offene Ganztagsschule. In der offenen Ganztagsschule finden die außerschulischen Angebote grundsätzlich nach dem Unterricht statt. Die Teilnahme an den außerschulischen Angeboten ist freiwillig. Die Anmeldung verpflichtet für die Dauer eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres zur regelmäßigen Teilnahme.

 

Die teilgebundene Ganztagsschule haben zwischen 10 und 15 % zu ihrem Favoriten erklärt. An der teilgebundenen Ganztagsschule sind die Schülerinnen und Schüler an mindestens zwei Tagen zum ganztägigen Schulbesuch verpflichtet. An diesen Tagen wechseln sich Unterricht und außerunterrichtliche Angebote in der Regel ab (Rhythmisierung). An den übrigen Tagen finden außerunterrichtliche Angebote nach dem Unterricht wie in der offenen Ganztagsschule statt.

 

Ein Interesse von 3 - 14 % der Befragten liegt bei der voll gebundenen Ganztagsschule. An der voll gebundenen Ganztagsschule sind die Schülerinnen und Schüler an mindestens vier Wochentagen zum ganztägigen Besuch verpflichtet. Unterricht und außerunterrichtliche Angebote wechseln sich an diesen Tagen ab (Rhythmisierung).

 

Eine offene Ganztagsschule mit Angeboten an 5 Tagen in der Zeit bis 15:30 Uhr oder bis 16:00 Uhr ist bei den Eltern besonders gefragt.

 

Neben der durchgeführten Elternbefragung müsste bei der Planung eines weiteren Ganztagsschulbetriebes § 108 NSchG beachtet werden. Danach hat der Schulträger die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten.

 

Analog zu den anderen Ganztagsgrundschulen müsste ein Raumkonzept aufgestellt werden, dass sich an den bereits aufgestellten Qualitätsanforderungen orientiert (Beschlussvorlage 0278/2008/08 inkl. Nachträge). Dazu zählen insbesondere das Stammklassenprinzip und Beseitigung von Defiziten bei der Raumversorgung aus der Vergangenheit. So sollten bei den Grundschulen die Fachunterrichtsräume Musik und Werken vorgehalten werden. Weiterhin wurde bei der Umwidmung zur Ganztagsgrundschule die Notwendigkeit eines Computerraums (ggf. mobil durch Laptops) mit einer PC-Ausstattung in halber Klassenstärke gesehen (zwei Schüler teilen sich einen PC) sowie von 1,5 Gruppenräumen pro Zug.

 

Voraussichtlicher Raumbedarf  für einen Ganztagsbetrieb mit Mensa

 

Sofern Räume in den Schulen schon vorhanden sind bzw. durch Umwidmung genutzt werden können, sind diese Räume nicht als neu zu schaffende Fläche berücksichtigt.

 

Im Rahmen des Raumkonzeptes sind folgende Rahmenbedingungen zu bedenken:


- Der vorhandene Werkraum in Höver ist nicht barrierefrei, daher sollte bei einem Neubau dieser Mangel beseitigt werden.
- Als Musikraum der Wilhelm-Raabe-Schule wird derzeit die Bühne in der Aula genutzt. Bei einem Ganztagsbetrieb und ggf. angebotenen Musik-AGs könnte der Betrieb im Gebäude die Nutzung massiv stören, daher sollte ein abgeschlossener Musikraum gebaut werden.
- Die Astrid-Lindgren-Grundschule verfügt über keine ortsnahe Sporthalle. Im Ganztag werden jedoch häufig Sport-AGs angeboten.
- Die Astrid-Lindgren-Grundschule ist im Primarbereich zurzeit im Rahmen der Inklusion Schwerpunktschule für alle Förderschwerpunkte, jedoch entfällt der Status der Schwerpunktschule zum Schuljahr 2018/19, da dann Schülerinnen und Schuler aller Förderschwerpunkte in den übrigen Grundschulen beschult werden müssen.

 

Die jeweils jüngsten Bebauungspläne bzw. B- Planänderungen zu Neubaugebieten stammen in Höver aus dem Jahr 2006, in Ilten aus 2013 und in Sehnde aus 2013. Als strategischer Ausblick für die Zukunft ist festzustellen, dass in Sehnde und in Höver im Flächennutzungsplan noch Entwicklungspotenzial enthalten ist.

 

Die Grundschule Höver besuchen derzeit Kinder aus Höver und Bilm. Die Wilhelm-Raabe-Schule wird von Kindern aus Ilten besucht. Der Einzugsbereich der Astrid-Lindgren-Schule beläuft sich auf Teile von Sehnde (Klein Bolzum, „Musikerviertel“, nördlich der B 65 und östlich der Bahn) und Wassel.

 

In der Kernstadt besteht bereits ein Ganztagsgrundschulangebot an der GS Breite Straße. Kinder, die im Einzugsgebiet der Astrid-Lindgren-Schule wohnen, haben somit in unmittelbarer Nähe Zugang zu einer anderen Ganztagsgrundschule.

 

Weiterhin ist die Grundschule Rethmar (für Schüler und Schülerinnen aus Rethmar, Evern, Dolgen und Haimar) eine Ganztagsgrundschule.

 

Zu der GS Höver und zur Wilhelm-Raabe-Schule gehören jeweils ein Hort mit 20 (Höver) bzw. 40 Plätzen (Ilten). Von der ALGS ist ein Hort fußläufig im Zuckerfabriksweg zu erreichen. Er verfügt über 32 Plätze.

 

Bei der Umfrage wurde von einigen Sorgeberechtigen als Anregung bzw. Bedingung genannt, falls Horte wegfallen würde angegeben, dass eine verlässliche Ferienbetreuung benötigt wird.

 

Der Rat der Stadt Sehnde hat bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012 beschlossen, als operatives Ziel zum Schuljahr 2016/17 eine Grundschule im Westen des Stadtgebiets zur Ganztagsgrundschule umzuwidmen.

 

Für die Beantragung eines Ganztagsschulbetriebes bedarf es gemäß § 23 Abs. 3 NSchG der Genehmigung der Schulbehörde. Die Genehmigung wird auf Antrag des Schulträgers oder der Schule oder des Schulelternrates erteilt, wenn ein geeignetes pädagogisches Konzept vorliegt und die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Ein Antrag der Schule kann nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden.

 

Analog zu den räumlichen Rahmenbedingungen müssen auch die personellen Voraussetzungen für einen Ganztagsbetrieb in Anwendung der bisherigen Ratsbeschlüsse zum Ganztagsgrundschulangebot (Beschlussvorlage 0278/2008/08 inkl. Nachträge) bereit gestellt werden.

Hier ist unter anderem die Anwesenheit einer Schulhausmeisterin/eines Schulhausmeisters festgeschrieben. Ferner ist die Arbeitszeit der Schulverwaltungskraft anzupassen.

Für den Mensabetrieb würde die Speisenzubereitung nicht mit städtischem Personal, sondern  durch Beauftragung eines Caterers sichergestellt werden.

 

Die Region Hannover als Träger der Schülerbeförderung müsste der Umwandlung zur Ganztagsschule zustimmen.

 

Die Antragstellung bei der Landesschulbehörde müsste bis zum 01.12.2015 erfolgen, damit zum nächsten Schuljahresbeginn 2016/2017 die Ganztagsgrundschule starten könnte.

 

Für die Umwidmung einer weiteren Ganztagsgrundschule sind in der Haushaltsplanung, auch mittelfristig, keine Mittel vorgesehen. Es müsste die Mittelbereitstellung in die Haushaltsplanberatungen 2016 mit aufgenommen werden und der Eckwertebeschluss entsprechend geändert werden.

 

Dabei gilt es zu prüfen, ob nicht mit einem Hortangebot aus städtischer Sicht den Bedürfnissen der Sorgeberechtigten wirtschaftlicher gerecht werden kann. Die Hortbetreuung hat den Vorteil, dass, nach den derzeitigen Standards, längere Betreuungszeiten und eine Ferienbetreuung gewährleistet wird.

Mit den derzeitigen Ressourcen und der notwendigen Abwicklung des Brandschadens der Kooperativen Gesamtschule Sehnde, dem Bau des Selbstlernzentrums und des großen Lehrerzimmers sowie der Unterbringung von Flüchtlingen im Stadtgebiet, um nur einige wenige Großprojekt zu nennen,  ist die Umsetzung eines Ganztagsgrundschulkonzeptes jedoch nicht zum Schuljahresbeginn 2016/2017 realisierbar.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

- Auswertung GTS-Umfrage 2014

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Auswertung GTS-Umfrage 2014 (271 KB)    
Stammbaum:
2015/0178   Ganztagsgrundschulen in Sehnde, hier: Planung nach Bedarfsermittlung von weiterer oder weiteren Ganztagsgrundschule(n) in Sehnde   FB 2 Bürgerservice   Beschlussvorlage
2015/0178-1   Ganztagsgrundschulen in Sehnde, hier: Planung nach Bedarfsermittlung von weiterer oder weiteren Ganztagsgrundschule(n) in Sehnde   FB 2 Bürgerservice   Beschlussvorlage