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Vorlage - 2015/0180-1  

 
 
Betreff: Mergelabbau Holcim AG in den Gemarkungen Höver und Bilm
Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2008



Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2015/0180
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
30.04.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

Die nachfolgend aufgeführte Stellungnahme zum Änderungsantrag der HOLCIM (Deutschland) AG wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

In einer gemeinsamen Sitzung der Ortsräte Bilm und Höver sowie des Fachbereichsausschus-ses Stadtentwicklung am 21.4.2015 wurde der Sachverhalt des Änderungsantrages der HOLCIM (Deutschland) AG (vgl. BV 2015/0180) erläutert und über die Stellungnahme der Stadt beraten. Dabei ist es zu Anregungen, Korrekturen und Änderungen gekommen, die im folgenden Text kursiv markiert sind. Die Kartenanlagen der BV 2015/0180 werden diesem Nachtrag nicht beigefügt, weil es hierbei um die abschließende Beratung und Beschlussfassung der schriftlichen Stellungnahme der Stadt Sehnde geht.

 

Abstimmungsergebnisse:

Ortsrat Bilm: Stellungnahme mit den in der Sitzung besprochenen Änderungen und Korrekturen: 4 x Ja, 1 x Enthaltung

Ortsrat Höver: Stellungnahme mit den in der Sitzung besprochenen Änderungen und Korrekturen: 6 x Ja

Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung: Stellungnahme mit den in der Sitzung besprochenen Änderungen und Korrekturen: 8 x Ja, 1 x Enthaltung

 

 

Stellungnahme der Stadt Sehnde

 

Maßnahme A 8.2

Das für diese Ausgleichsmaßnahme auch benötigte Flurstück 11/2, Flur 3, Gemarkung Bilm, konnte bisher von der Holcim AG nicht erworben werden. Daher soll auf den beiden anderen zur Maßnahme gehörenden Flurstücken 8/1 und 9 (beide im Eigentum der Antragstellerin) der Maßnahmenbereich vergrößert werden, und zwar von 2.906 m² um insgesamt 2.942 m2 auf 5.848 m². Die Vergrößerung der Maßnahme wird auf Flächen vorgeschlagen, die für die Maßnahme A 14.3 und A 14.4 (teilweises Abschieben von Oberboden, Anlage von Senken, natürliche Sukzession) schon reserviert sind (die Maßnahmen hätten bis Ende 2013 schon umgesetzt sein müssen). Die beantragte Änderung führt daher zu einer Überlagerung von Ausgleichsflächen mit unterschiedlichen Entwicklungszielen auf 2.942 m². Dieses ist aus Sicht der Stadt Sehnde nicht angemessen und nicht zielführend und wird insofern abgelehnt.

Als Lösung wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: die im Vorfeld gelegenen ruderalen Bereiche für Senken und Mulden (A 14.3 und A 14.4) werden entsprechend in Richtung der Abbaufläche (Verringerung der Abbaufläche) verschoben, dazu ist ein neuer Änderungsantrag zu stellen. Dann hätten alle zu entwickelnden Biotoptypen in dieser Zone ausreichend Entwicklungsspielraum.

 

Maßnahme A 8.3

Gemäß Nebenbestimmung IV.5.23 des PFB ist diese Maßnahme spätestens 10 Jahre nach Unterbrechung des Maschdamms umzusetzen. Die Unterbrechung des Maschdamms erfolgte im Frühjahr 2014. Demnach wäre der späteste Termin zur Anlage von Wald in diesem Bereich das Frühjahr 2024. Da über den Erwerb der benötigten Grundstücke noch verhandelt wird, wird Aufschub bis zum 31.12.2025 beantragt.

Die im Änderungsantrag angedeutete Alternative für ein „zusammengehöriges Maßnahmenpaket“ mit der Aufforstungsmaßnahme „Krummer Kamp“ erscheint sinnvoll. In diesen Bereichen sollte ein Waldgürtel die Abbauflächen einfassen und einbinden. Die gestaffelte Terminierung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im PFB orientiert sich insgesamt an den Eingriffen, die mit fortschreitender Abbautätigkeit ständig zunehmen. Während die Eingriffe sofort wirksam sind, benötigen die meisten Ausgleichsmaßnahmen längere Zeiträume, um wirksam zu werden. Insbesondere Bäume und Wald benötigen viele Jahrzehnte um ihre Wirkung zu entfalten.

Die im PFB festgesetzten Flächen zur Anlage von Wald sollen auch eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kompensieren, das infolge des Bodenabbaus beeinträchtigt wurde. Daher unterliegt die Verteilung der Flächen zur Anlage von Wald nicht der Beliebigkeit. Das ursprüngliche Konzept, das aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit nicht kurzfristig realisiert werden kann, ist daher langfristig sicherzustellen. Einer Verlängerung zur Umsetzung dieser Maßnahme bis zum 31.12.2025 wird nicht zugestimmt. Aus den genannten langen Entwicklungszeiten für ein Waldbiotop soll die Antragstellerin die Maßnahme bis spätestens zum 31.12.2024 durchführen.

 

Maßnahme A 9

Die Maßnahme A 9, Anlage von Ackerrandstreifen auf 2,5 km Länge und in einer Breite von jeweils 3 m (= 0,75 ha), dient laut Maßnahmenblatt „der Aufwertung der Ackerflur für das Landschaftsbild und durch Schaffung von Brutgelegenheiten für Feldlerche und Rebhuhn und Standorten für den Großen Wiesenknopf als Lebensraum für Pflanzen und Tiere“. Die Maßnahme soll auf 7 Flurstücken in der Gemarkung Bilm durchgeführt werden. 6 Flurstücke befinden sich im Eigentum der Antragstellerin. Auf Flurstück 47, Flur 3, Gemarkung Bilm, (im Eigentum der Holcim AG) bewirtschaftet der BUND seit 1993 die Fläche in extensiver Form. Die Antragstellerin möchte daher auf die Streifen verzichten und die extensiv bewirtschaftete Fläche als Tauschfläche in den Änderungsantrag einbringen. Südlich angrenzend soll eine weitere Fläche vollständig aus der Nutzung genommen werden, so dass eine gebündelte Brachefläche von rd. 2,18 ha entsteht (0,75 ha an Ackerrandstreifen wurden gefordert). Die Stadt Sehnde kann sich diesen Flächentausch durchaus vorstellen, obwohl Brachen als Streifen intensiver auf die Fläche wirken als eine kompakte Fläche.

Die Stadt Sehnde schlägt als Lösung eine Kombination aus flächigen und streifigen Struktur- elementen vor: die beiden Bracheflächen sind mit Brachestreifen untereinander und mit dem Umfeld zu vernetzen. Die Ackerrandstreifen sind in einer nach dem derzeitigen fachlichen Kenntnisstand ausreichenden Breite anzulegen und durch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Flora und Fauna zu optimieren. Ein Konzept für die Bewirtschaftung ist von der Antragstellerin bis Ende 2015 auszuarbeiten, vorzulegen und ab dem nächsten möglichen Zeitpunkt umzusetzen.

Dem Pächter wurde die bisherige extensive Ackerbewirtschaftung des Flurstücks 47 in den letzten Jahren  im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen öffentlich gefördert. Es handelt sich somit nicht um eine vorgezogene bzw. bereits begonnene Ausgleichsmaßnahme. Das Pachtverhältnis wurde zum 31.12.2014 beendet.

 

Maßnahme „Aufforstung Krummer Kamp“

Die Maßnahme sollte bis Ende 2014 auf 5 Flurstücken in der Gemarkung Höver auf 22.631 m²  durchgeführt werden. Trotz umfangreicher Grundstücksverhandlungen befindet sich bisher nur ein Flurstück zu einer Größe von 3.287 m² im Eigentum der Antragstellerin. Durch andere Baumaßnahmen stehen hier jedoch nur 3.000 m² für Aufforstungen zur Verfügung. Es fehlen also 19.631 m² an Maßnahmenfläche. Es wird von der Antragstellerin ein alternatives Flurstück in der Gemarkung Bilm mit einer Größe von 15.832 m ² vorgeschlagen. Hier soll zügig eine Umsetzung der Aufforstung stattfinden. Es verbleibt noch ein Defizit von rd. 3.800 m², welches im Zeitraum bis zum 31.12.2025 durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden soll.

Die Stadt Sehnde hält diese räumlich zerstückelte Waldentwicklung und die zeitliche Verschiebung einer Teilfläche von ca. 1/5 der Gesamtfläche um mehr als 10 Jahre für fachlich nicht geeignet, hier stellt sich ein Maßnahmendefizit dar. Die Stadt Sehnde lehnt diese zeitliche Verschiebung ab. Dem Vorschlag einer waldähnlichen Entwicklung wird jedoch grundsätzlich zugestimmt.

Als Lösung wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: kurzfristig eine Waldentwicklung auf rd. 3.800 m² in Anlehnung an eine bestehende Waldfläche nicht nur beschränkt auf das enge Umfeld der Abbaufläche sondern auch in anderen Zonen der Gemarkungen Höver und Bilm.

 

Antrag zur Maßnahme „Feldlerchenfenster“

Das Konzept zur Anlage von Feldlerchenfenstern ist gemäß Nebenbestimmung IV.5.28 des PFB fristgerecht 2010 vorgelegt worden. Die Maßnahme ist gemäß PFB bei Beginn des Abbaus im Erweiterungsgebiet auszuführen.

Dem Änderungsantrag ist zu entnehmen, dass die Holcim AG die ruderalisierten Vorfeldflächen des vorrückenden Bodenabbaugebietes als funktional gleichwertige Maßnahme für die örtliche Population der Feldlerchen ansieht, und daher die Umsetzung des Lerchenfensterkonzeptes vorerst als nicht notwendig betrachtet.

Es wurde daher von der Antragstellerin ein Alternativkonzept vorgelegt.

Die Stadt Sehnde sieht die Belange des Artenschutzes, hier der Feldlerche, als bisher nicht fachgerecht bearbeitet. Im Vorgriff auf einen Eingriff müssen Ersatzlebens- und Bruträume hergestellt werden.  Dieses ist bisher nicht erfolgt. Seit 2010 liegt ein Konzept vor, das nicht umgesetzt wurde, der Abbau von Rohstoffen ist jedoch weiter durchgeführt worden. Daher fordert die Stadt Sehnde die Antragstellerin auf, bis zum 31.12.2015 in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Region Hannover ein umsetzbares und kontrollierbares Konzept vorzulegen und dieses Konzept sehr zeitnah umzusetzen und die Umsetzung zu kontrollieren.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

keine

 

 

Stammbaum:
2015/0180   Mergelabbau Holcim AG in den Gemarkungen Höver und Bilm Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2008   FB 4 Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
2015/0180-1   Mergelabbau Holcim AG in den Gemarkungen Höver und Bilm Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2008   FB 4 Stadtentwicklung   Beschlussvorlage