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Vorlage - 2015/0224  

 
 
Betreff: Neufassung der "Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege der Stadt Sehnde" zum 01.01.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 3 KiTas und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
18.05.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Kindertagesstätten und Jugend (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
04.06.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung Tagespflege
Satzung Tagespflege neu 2016

Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Änderung der als Anlage angefügten „Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Aufwandsentschädigungen in der Tagespflege der Stadt Sehnde“.

 

 


Sachverhalt:

Im Jahr 2006 wurde der Stadt Sehnde die Wahrnehmung der Aufgabe Tagespflege von der Region Hannover übertragen. Die Rahmenbedingungen, die als Grundlage für die o. g. Satzung dienen, wurden in der „Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß §§ 22, 23, 24, 24a, 43, 90 SGB VIII (Kindertagespflege)“ festgelegt. Gemäß dieser Vereinbarung ist die Region Hannover weiterhin zuständig für die Überprüfung und Erteilung der Tagespflegeerlaubnis sowie die Qualifikation der TPP, da die Stadt Sehnde kein eigenes Jugendamt hat.

 

In Absprache mit den betroffenen Kommunen fordert die Region Hannover nun ab 2015 von allen tätigen Tagespflegepersonen die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen. Im Februar 2015 wurden alle TPP von der Region angeschrieben und über die Verpflichtung zur Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von mindestens 10 Zeitstunden pro Kalenderjahr informiert, aufgeteilt in 4 Stunden Fachberatung und 6 Stunden Aufbau-Qualifikation. Das Angebot einer ausreichenden Fachberatung obliegt den Kommunen, die Aufbau-Qualifikation wird kommunenübergreifend nach Bedarf oder auf Anfrage von der Region organisiert bzw. an-geboten.

 

Obwohl die Region die Fortbildungen verpflichtend vorschreibt, hat ein fehlender Nachweis keinerlei Auswirkung auf eine aktuell gültige Tagespflegeerlaubnis. Erst wenn nach fünf Jahren eine Verlängerung dieser beantragt wird, müssen die Fortbildungsstunden belegt werden und kommen bei einer Entscheidung über eine erneute Erlaubniserteilung zum Tragen. Somit sind die Stunden zwar verpflichtend vorgeschrieben, bei Nichterfüllung können aber aktuell keinerlei Sanktionen erfolgen.

 

Die Stadt Sehnde hat ein großes Interesse daran, dass möglichst viele TPP die Fortbildungen im jetzt geforderten Umfang wahrnehmen, um die vorhandene Qualität in der Tagespflege zu sichern und weiter auszubauen. Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Unter-Dreijährige müssen die Kommunen ausreichend bedarfsgerechte Betreuungsplätze zur Verfügung stellen. Die Kindertagespflege stellt dabei ein gleichrangiges Angebot zur institutionellen Kindertagesbetreuung dar, die durch die hohe Flexibilität der Betreuungszeiten und die familienähnliche Betreuung überzeugt. Gerade durch die gute Qualität der Tagespflege in Sehnde konnte in den letzten Jahren eine hohe Akzeptanz dieser Betreuungsform bei den Eltern erreicht werden. Mittlerweile liegt die Zahl der in Tagespflege betreuten Kinder bei durchschnittlich 60 u3-Kindern, das entspricht der Belegung von vier Krippengruppen. Da die Tagespflege nicht an ein Kita-Jahr gebunden ist und die Vermittlung individuell und zeitnah erfolgt, werden diese Plätze als Ergänzung des Betreuungsangebotes in den Kindertagesstätten dringend benötigt. Zudem ist es der Stadt Sehnde durch die TPP und die damit verbundenen Betreuungsplätze möglich, auch auf kurzfristige Anfragen durch z.B. Umzug in die Stadt Sehnde, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses etc. bedarfsgerecht reagieren zu können und den Erziehungsberechtigten somit schnell flexible Betreuungsangebote auch während des laufenden Kita-Jahres unterbreiten zu können. Die Tagespflege stellt damit ein sehr wichtiges und zwingend erforderliches Element im Bereich der Kinderbetreuung der Stadt Sehnde dar.

 

Derzeit werden 60 Kinder unter drei Jahren von TPP betreut. Im Kita-Bereich sind dies sieben Kinder (zusätzlich zur Kitabetreuung) und im Hortbereich acht Kinder (ergänzend zur Schule statt Hort). Auslastungsquoten sind in der Tagespflege von untergeordneter Bedeutung, da die Bezuschussung der Tagespflege nur dann zum Tragen kommt, wenn der Betreuungsplatz belegt ist.

 

Um die Motivation zur regelmäßigen Weiterqualifizierung zu erhöhen, hat die Stadt Sehnde in 2015 einen „Qualitätspass“ für Tagespflegepersonen eingeführt, in dem die geleisteten Fachberatungs- bzw. Fortbildungsstunden dokumentiert werden. Das dient der Wertschätzung und Anerkennung der TPP, die mit diesem Pass auch den Eltern gegenüber ihre Professionalität nachweisen können. Als zusätzlichen Anreiz und damit verbunden als Maßnahme zur Sicherung der Tagespflege soll ab 2016 ein erhöhtes Entgelt gezahlt werden, wenn für das jeweils abgelaufene Jahr Fortbildungen im geforderten Umfang nachgewiesen werden.

 

Die seit 2013 gültige Vereinbarung schreibt die Höhe der Gebühren und Entgelte lediglich als Empfehlung fest. Die Region empfiehlt aber ein nach Qualifikation gestaffeltes Entgelt, das in der Höhe dem Tarifvertrag TVSuE angepasst wurde. Das bedeutet eine Entgelt in Höhe von 5,03 € für ErzieherInnen, 4,64 € für SozialassistentInnen bzw. TPP mit mehrjähriger Berufs-erfahrung und 4,32 € für TPP mit einer 160-Stunden-Qualifikation, jeweils pro Kind und Stunde. Die Stadt Sehnde hat diese Erhöhung in 2013 nicht im vollem Umfang mitgetragen, das Entgelt liegt derzeit bei 4,00 € pro Kind und Stunde für eine qualifizierte TPP und 4,20 € für eine ausgebildete Erzieherin. Mittlerweile zahlt bereits über die Hälfte der betroffenen Kommunen ein höheres Entgelt entsprechend der Empfehlungen der Region. Die letzte Erhöhung des Entgeltes für TPP in der Stadt Sehnde hat im Rahmen der Aktualisierung der Vereinbarung mit der Region Hannover zum 01.08.2013 stattgefunden (von 3,50 € für alle TPP unabhängig der Qualifikation auf die derzeit gültigen Entgelte).

 

Es wird vorgeschlagen, ab dem 01.01.2016 das Entgelt für eine qualifizierte TPP auf 4,25 € und einer Erzieherin auf 4,50 € pro Kind und Stunde zu erhöhen. Die Erhöhung wird nur dann gezahlt, wenn Fortbildungen im von der Region vorgeschriebenen Umfang für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr nachgewiesen werden und wird nach Ablauf des Jahres jeweils neu geprüft und beschieden. Damit wird ein positiver Anreiz geschaffen, an Fachberatungen und Fortbildungen im gewünschten Umfang teilzunehmen. Zugleich kann die Erhöhung der Entgelte, die auch im Rahmen der Vereinbarung mit der Region Hannover dringend geboten ist, auf die TPP beschränkt werden, die sich aktiv weiterbilden und die Qualität der Tagespflege in der Stadt Sehnde weiter auf einem hohen Stand halten.

 

Die Satzung wird wie folgt geändert (s. Anlage 1 und 2):

 

§6 Entgeltleistungen an Tagespflegepersonen, Zusatz:

 

„Die Tagespflegeperson ist verpflichtet, jährlich an sechs Zeitstunden Fortbildung sowie an vier Zeitstunden Fachberatung pro Kalenderjahr teilzunehmen. Der Nachweis erfolgt über den Qualitätspass der Stadt Sehnde.“

 

§7 Höhe der Entgeltleistung, Absatz 2 wird ersetzt durch:

 

„Die Höhe der Entgeltleistung wird pro Kind und Betreuungsumfang gemäß der als Anlage beigefügten Entgelttabelle berechnet, die Bestandteil der Satzung ist. Ausschlaggebend ist zunächst die Grundqualifikation als qualifizierte Tagespflegeperson bzw. der Ausbildung zur/zum ErzieherIn.

 

Zusätzlich wird für das laufende Jahr ein erhöhtes Entgelt gemäß Tabelle gezahlt, wenn für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr die Teilnahme an den o.g. verpflichtenden Fortbildungen über den Qualitätspass der Stadt Sehnde nachgewiesen wurde.“

 

Die Änderungen sind in der Anlage 2 grau hinterlegt bzw. gestrichen.

 

Die finanziellen Auswirkungen können nur in Form einer ungefähren Kalkulation dargestellt werden. Die TPP sind nicht verpflichtet an den oben genannten sechs Zeitstunden Fortbildung sowie an vier Zeitstunden Fachberatung pro Kalenderjahr teilzunehmen. Aus diesem Grund werden voraussichtlich nicht alle TPP dieser Forderung nachkommen. Es wird kalkuliert, dass ca. 80% der derzeit vorhandenen TPP (24 TPP) sich an den Fortbildungsmaßnahmen beteiligen werden. Dies würde Mehraufwendungen ab 2016 in Höhe von ca. 20.000,00 Euro jährlich bedeuten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

ca. 20.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Satzung Tagespflege

Anlage 2: Satzung Tagespflege neu 2016

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung Tagespflege (94 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Satzung Tagespflege neu 2016 (108 KB)