Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt das in der Anlage beigefügte Einzelhandelskonzept als Grundlage für die weitere Entwicklung des Einzelhandels im Stadtgebiet von Sehnde.
Sachverhalt:Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Sehnde ist die Grundlage für die strategische Steuerung des Einzelhandels im Stadtgebiet und bietet die rechtliche Grundlage für planungsrechtliche Regelungen zum Einzelhandel. Ansiedlungswünsche und Standorte können mit diesem Konzept besser beurteilt werden. Hierzu enthält das Konzept auch Empfehlungen zu Standorten. Das Konzept hat etwa fünf Jahre Bestand. Danach empfiehlt sich eine Überarbeitung oder Fortschreibung.
Mit der Erarbeitung des Einzelhandelskonzepts sollen zudem die Anforderungen und Rahmenbedingungen der Regionalen Raumordnung (RROP 2005 bzw. künftig RROP 2015 für die Region Hannover) und Landesplanung (LROP 2012 bzw. künftig LROP 2015) aufgegriffen werden. Maßgebliche Relevanz hat die Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereiche und die Ableitung der Sehnder Sortimentsliste.
Zunächst wurden die wirtschaftsräumlichen Rahmenbedingungen des Einzelhandelsstandortes Sehnde mit der Lage im Raum zu benachbarten Ober- und Mittelzentren betrachtet. Als Grundzentrum übernimmt Sehnde die Versorgungsaufgabe für die eigene Bevölkerung mit zentralörtlichen Einrichtungen und Angeboten für den allgemeinen täglichen Bedarf. Danach erfolgte die Abgrenzung des Marktgebietes und des Marktpotentials an Hand von statistischen Werten. Dazu wurden die Einzelhandelsstrukturdaten mit der Einzelhandelszentralität und einer Kaufkraftstromanalyse in der Stadt Sehnde ermittelt. Hierzu wurde die Nahversorgungssituation in der Stadt Sehnde untersucht. Daraus wurden die zentralen Versorgungsbereiche und relevanter Ergänzungsstandorte abgegrenzt. Daraus wurde ein Branchenkonzept erarbeitet. Anschließend wurden drei Standorte geprüft. Bewertungsgrundlage waren die Lage im Raum, Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeug und zu Fuß, Anbindung an ÖPNV und funktionaler Zusammenhang mit dem zentralen Versorgungsbereich. Der Bereich Ortszentrum (Marktplatz/Mittelstraße, Prüfstandort 3) wird aus städtebaulicher Sicht als wünschenswerter und prioritärer Standort für die Ansiedlung empfohlen. Um die Versorgungsstruktur und zentrale Versorgungslage der Mittelstraße zu erhalten, ist zu prüfen, welche Erweiterungsmöglichkeiten der Edeka-Markt in der Mittelstraße hat. Ohne einen größeren Verbrauchermarkt, verliert die Mittelstraße an Bedeutung als zentraler Versorgungsbereich.
Der Bereich Bachstraße (Ostseite) / B65 (Prüfstandort 1) wird für nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel als grundsätzlich geeignet angesehen und der Bereich Maschwiese (Prüfstandort 2) wird als für den Einzelhandel nicht geeigneter Standort bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Einzelhandelskonzept der Stadt Sehnde
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