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Vorlage - 2015/0245  

 
 
Betreff: Mietspiegel
hier: Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Erstellung qualifizierter Mietspiegel auf die Region Hannover
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
01.07.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.07.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
20150528_Vereinbarung_Sehnde

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die anliegende Vereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde zur Übertragung der Aufgabe der Erstellung qualifizierter Mietspiegel gem. §§ 558 c, d  Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 1 Abs. 4 Niedersächsisches Statistikgesetzes (NStatG) sowie zur Datennutzung für die Ermittlung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II und § 35 SGB XII

 

 

 


Sachverhalt:

Ein qualifizierter Mietspiegel bildet einen grundlegenden Bestandteil des Konzeptes der Region Hannover um die Kosten der Unterkunft nach Sozialgesetzbuch zu ermitteln. Bei der Ableitung der Kosten der Unterkunft handelt es sich  formal um einen von der Erhebung des qualifizierten Mietspiegels abweichenden Zweck im Sinne des § 10 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Hinsichtlich der Zuständigkeiten zwischen den Städten und Gemeinden einerseits und der Region Hannover andererseits gibt es Unterschiede, die durch die Hervorhebung der Verschiedenartigkeit der beiden miteinander verbundenen Zwecke deutlich werden. Die grundlegende Zuständigkeit für die Erstellung eines Mietspiegels liegt bei den Städten und Gemeinden. Die Zuständigkeit für die Ableitung der Kosten der Unterkunft obliegt der Region Hannover.

 

Da aber die gleichen Daten herangezogen werden, stellt die Erhebung durch die Region Hannover eine erhebliche Vereinfachung zur Aufstellung des qualifizierten Mietsspiegels dar. Diese bewährte Praxis soll bei der Fortschreibung und Neuaufstellung des Mietspiegels weiter fortgesetzt werden.

Der qualifizierte Mietspiegel muss alle vier Jahre neuaufgestellt werden. Hierzu werden auch die Daten neu erhoben. Nach zwei Jahren muss der qualifizierte Mietspiegel fortgeschrieben werden. Die Daten werden dazu stichprobenartig erhoben. 

 

Der erste qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Sehnde kam 2011 auf der Datengrundlage aus dem Jahr 2010 heraus. Dieser qualifizierte Mietspiegel wurde 2013 fortgeschrieben. Für das Jahr 2015 ist der qualifizierte Mietspiegel neuaufgestellt worden. Die Datenerhebung erfolgt durch die Region Hannover auf der Basis der übermittelten Meldedaten der Stadt Sehnde.

Im Unterschied zur bisherigen Praxis ist beabsichtigt, eine Vereinbarung zwischen der Region Hannover und den Städten sowie Gemeinden zu treffen, um Rechtssicherheit für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels durch die Region Hannover zu gewährleisten. Inhalt dieser Vereinbarung soll die Übertragung der Aufgabe der Mietspiegelerstellung nach § 1 Abs. 4 NStatG von der Stadt Sehnde auf die Region Hannover sein.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Erstellung qualifizierter Mietspiegel

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20150528_Vereinbarung_Sehnde (14 KB)