Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Der Fachbereichsausschuss „Stadtentwicklung und Bauaufsicht“ empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
Die Stellenbesetzung der Klimaschutzmanagerin wird vor Ablauf des 3 – jährigen Förderzeitraums (29.02.2016) zum 31.07.2015 beendet.
Sachverhalt:Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 das Integrierte Klimaschutz-konzept beschlossen (BV0019/2011/09). Auf der Basis des Konzeptes sollen prioritäre Maßnahmen umgesetzt werden. Energieeffizienz und Klimaschutz sind Querschnittsaufgaben, die viele Bereiche der Stadtverwaltung Sehnde betreffen. Innerhalb der Verwaltung müssen die Umsetzung der Maßnahmen angestoßen, organisiert und begleitet werden. Diese Aufgabe übernimmt das Klimaschutzmanagement. Dazu hat am 05.03.2012 der Rat der Stadt Sehnde beschlossen (BV0068/2012/09), beim BMU / PTJ Mittel für eine Vollzeit-Stelle eines/er Klimaschutzmanagers/in zu beantragen. Im Stellenplan für das Jahr 2013 wurde für eine dreijährige Laufzeit eine zusätzliche Stelle als freiwillige Maßnahme eingerichtet.
Die Förderung einer fachlich-beratenden Begleitung bei der Umsetzung des Klimaschutz-konzeptes betrug nach den aktuellen Richtlinien vom 01.01.2012 65%. Aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes wird diese Stelle in der Stadt Sehnde mit 85% gefördert.
Die derzeitige Stelleninhaberin hat den befristeten Vertrag zum 31.07.2015 gekündigt.
Vor dem Hintergrund der verbleibenden Laufzeit der Stelle des Klimaschutzmanagements (noch 7 Monate bis Ende Februar 2016) ist es nicht realisierbar, mit Stellenausschreibung einen geeigneten Bewerber zu finden, der für wenige Monate diese Arbeit leisten wird. Die Beantragung einer Verlängerung der Stelle eines Klimaschutzmanagers für weitere zwei Jahre beim BMU / PTJ wäre optional möglich, wenn das Integrierte Klimaschutzkonzept fortgeschrieben und weitere Maßnahmen dargelegt sind. Dazu müsste bis spätestens Ende August 2015 ein vollständiger Antrag beim BMU / PTJ eingereicht werden, um eine direkte Anschlusslaufzeit sicherstellen zu können. Nach den aktuellen Richtlinien beträgt die Förderung einer fachlich-beratenden Begleitung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 40%.
Für das Jahr 2015 entstehen Mindererträge an Zuschüssen (85%) in Höhe von rund 18.785,00 Euro. Gleichzeitig werden Minderaufwendungen für Personal in Höhe von 22.100,00 Euro geltend gemacht.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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