Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2015/0280  

 
 
Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 "Gretenberger Straße/Ladeholzstraße" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Entwurfsbeschluss für die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
23.09.2015 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
29.09.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
301-4_Plan-Entwurf
301-4-Begründung-Entwurf

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 Gretenberger Straße / Ladeholstraße” ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

 

Begründung:

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 22.07.2015 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 10.08.2015 bis einschließlich 28.08.2015. Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen und Hinweise, über die zu beschließen ist, eingegangen.

Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.

 

Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom Verwaltungsausschuss zu fassen.

Gegenstand des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ und die Begründung dazu.

 

 

Rechtliche Auswirkungen:

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für den Bau ein Mehrfamilienhaus mit größeren Ausmaßen geschaffen werden.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

38.736,50 €

3.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

38.736,50 €

3.000,00 €

 

 


Anlage/n:

Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ und die Begründung dazu.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 301-4_Plan-Entwurf (557 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 301-4-Begründung-Entwurf (539 KB)