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Vorlage - 2015/0295  

 
 
Betreff: Kindertagesstättenbedarfsplan 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 3 KiTas und Jugend   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
28.09.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Kindertagesstätten und Jugend (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
08.10.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kindertagesstättenbedarfsplan 2016
Anlage 1 Überblick Betreuung 2016
Anlage 2 Versorgung Kitakinder 2016
Anlage 3 Versorgung Krippenkinder 2016

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

b)der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

 

c) der Rat der Stadt Sehnde nimmt den Kindertagesstättenbedarfsplan 2016 zur Kenntnis und beschließt:

 

  1. In Hinblick auf den Stufenplan des Landes Niedersachsen, werden die wöchentlichen Stunden der Drittkräfte in allen finanzhilfefähigen Krippengruppen (mind. 11 Kinder zum Stichtag 01.10. in einer Gruppe) zum Kita-Jahr 2016/2017 (01.08.2016) von derzeit 21 Stunden auf 23 Stunden angehoben. Dies entspricht einer Finanzhilfe in Höhe von 22.632,00 €, während die Personalaufwendungen für eine 23 Stunden Stelle Sozialassistenten/in bei ca. 24.200,00 € liegen. Insgesamt bedeutet dies bei 11 Drittkräften in 11 Krippengruppen Mehraufwendungen im Bereich in Höhe von 23.100,00 €, demgegenüber stehen höhere Erträge durch die steigende Finanzhilfe in Höhe von 32.472,00 €.

 

  1. Der Mietvertrag für die mobilen Raumeinheiten auf dem Schulhof der Wilhelm-Raabe-Grundschule Ilten wird um zwei Jahre bis zum Schuljahresende 2017/2018 verlängert. Die Kosten hierfür belaufen sich auf eine monatliche Miete in Höhe von 2.737,00 € (für 24 Monatsmieten 65.688,00 €).

 

  1. Um den gesetzlichen Empfehlungen zu den Vertretungskapazitäten im Kita-Bereich zu entsprechen, sind zum 01.01.2016 fünf Stunden ErzieherIn im Springkraftbereich im Koordinationskreis Sehnde-West zu schaffen. Dies bedeutet einen Personalmehraufwand in Höhe von ca. 6.000,00 Euro.

 

  1. Die Einrichtung eines Spätdienstes bis 15:00 Uhr mit 10 Betreuungsplätzen in der Kita Bosenkamp zum Kita-Jahr 2016/2017. Der Mehraufwand für diese Ausweitung der Betreuungszeit beträgt im Bereich der Personalkosten ca. 6.000,00 € jährlich. Dem gegenüber stehen Mehrträge in Höhe von ca. 2.700,00 Euro jährlich.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Mit der jährlich aktualisierten Angebots- und Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung von Kindern 2016 konkretisiert die Verwaltung ihre Gesamt- und Planungsverantwortung für diesen Bereich in der Stadt Sehnde unter Berücksichtigung der bundes- und landesrechtlichen Vorgaben. Die Planung stellt die vorhandenen Kapazitäten für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege vor, erläutert die prognostizierte Bedarfssituation, analysiert die Versorgungssituation und zeigt die notwendigen Maßnahmen auf.

Das dritte Anmeldejahr nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für die unter dreijährigen Kinder läuft bereits seit dem 01.08.2015 und es kann grundsätzlich festgestellt werden, dass ein bedarfsgerechter Ausbau in der Stadt Sehnde gelungen ist.

In Zeiten des demographischen Wandels kann für Sehnde erfreulicher Weise im Bereich der Geburtenentwicklung festgestellt werden, dass im Vergleich zum Vorjahr die Kinderzahlen nur wenig gesunken sind (-8) und insgesamt höher ausfallen, als bei der Kitabedarfsplanung 2015 ermittelt. Der weitere Ausbau bzw. die weitere Planung der Kindertagesbetreuung wird somit auch zukünftig ein Thema sein, welches mit vielen Unsicherheitsfaktoren (demographischer Wandel, Baugebiete, Anspruchsverhalten der Eltern) schwierig zu planen ist.

Auch wird im Kita-Bereich der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungszeiten mittlerweile deutlich spürbar. Ein Großteil der Kinder, die zum neuen Kita-Jahr 2015/2016 in eine Kindertagesstätte aufgenommen wurden, sind zuvor bereits in einer Krippe betreut worden . Hier haben die Eltern einen bedarfsgerechten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Aus diesem Grund bieten 55% aller Krippenplätze in der Stadt Sehnde eine Betreuungszeit bis 15:00 Uhr bzw. darüber hinaus. Im Ü3-Bereich bieten 26% aller Plätze eine solche Betreuungszeit. Für viele Familien bedeutet daher der Wechsel von der Krippe in die Kita eine Reduzierung der Betreuungszeit. Eine Entwicklung, die Eltern in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beeinflusst. Somit sind durch den Wechsel der Kinder von einer bedarfsgerechten Betreuung in der Krippe in den Kindergarten und später in den Hort auch diese Einrichtungen auf eine fortlaufende Erweiterung der Öffnungszeiten und Betreuungsplätze angewiesen, um ein bedarfsgerechtes Angebot vorhalten zu können.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

35.172,00 €

Aufwendungen

 

67.944,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Kindertagesstättenbedarfsplan 2016

Anlage 1: Überblick Betreuung

Anlage 2: Versorgung Kita-Kinder

Anlage 3: Versorgung Krippen-Kinder

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 5 1 öffentlich Kindertagesstättenbedarfsplan 2016 (526 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 1 Überblick Betreuung 2016 (100 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 2 Versorgung Kitakinder 2016 (23 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 3 Versorgung Krippenkinder 2016 (98 KB)