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Vorlage - 2015/0297  

 
 
Betreff: Neuer Prioritätenzeitplan zur Realisierung von öffentlichen Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung in Bilm und Ilten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Bilm Vorberatung
28.09.2015 
Sitzung des Ortsrates Bilm (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, folgende Prioritäten zur Realisierung der öffentlichen Maßnahmen in Bilm zu beschließen:

 

Zur Beratung

 

 

 

 


Sachverhalt:

Aufgrund des Wechsels der Förderperioden wurde die Bewilligung und Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung für einen längeren Zeitraum unterbrochen, da keine Gelder zur Verfügung standen.

Nun stehen wieder neue Gelder zur Verfügung. Mit der neuen Förderperiode sind auch neue Richtlinien eingeführt worden. Es gibt einen festen Stichtag an den die Anträge beim Amt für regionale Landesentwicklung vorliegen müssen. Stichtag ist der 15. Februar eines jeden Jahres. Für Maßnahmen, die im Jahr 2016 realisiert werden sollen, ist der 15. Februar 2016. Maßnahmen werden hinsichtlich ihrer Priorität vom Amt für regionale Landesentwicklung bewertet, dabei haben Gemeinschaftsanlagen eine höhere Gewichtung als die Umgestaltung von Straßen und Plätzen sowie Straßenausbau. 

 

Die Förderung für Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung läuft in Bilm und Ilten 2016 aus. Eine Verlängerung für das Jahr 2017 wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser in Aussicht gestellt. Ein Antrag auf Verlängerung ist im Jahr 2016 zu stellen. Bisher sind in Bilm zwei Maßnahmen umgesetzt worden, Bilm-6 „Hohe Feldstraße“ und Bilm-4 „Kapellenplatz/ Reuteranger“, beide Maßnahmen mit der Priorität „1“.

 

Weitere Maßnahmen sind nach dem Prioritätenzeitplan aus dem Jahr 2010 in folgender Reihenfolge geplant gewesen:

- Ortseingang Freien Straße und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen an den Ortseingängen

- Am Denkmal / Freien Straße (Umgestaltung Kreuzungsbereiche und Brunnen)

- Dorfgemeinschaftshaus und Festplatz

- Mühlenstraße (insbesondere Südteil)

- Kreuzstraße

- Fußweg am südlichen Ortsrand

 

 

Die Maßnahmen „Kreuzstraße“ und „Fußweg am südlichen Ortsrand“ haben die Priorität 2, während die anderen aufgeführten Maßnahmen die Priorität 1 haben.

 

In seiner Sitzung am 08.09.2015 hat sich der Arbeitskreis „Dorferneuerung Bilm“ mit dem Prioritätenzeitplan befasst und sich für eine Änderung des Prioritätenzeitplans ausgesprochen, da nicht mehr alle Maßnahmen vor Ablauf der Förderung umgesetzt werden können.

 

Die Maßnahmen „Kreuzstraße“ sollte 2016 durchgeführt  werden. Hierzu ist die Priorität von 2 auf 1 zu erhöhen. Diese Maßnahme soll mit der Maßnahme „Ortseingang Freien Straße und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen an den Ortseingängen“ gemeinsam durchgeführt werden.

 

Die Maßnahmen „Am Denkmal / Freien Straße“ und „Mühlenstraße“ sollten 2017 durchführt  werden. Damit würde die Maßnahme „Mühlenstraße“ nach der Erschließung des neuen Baugebietes „Vor den Bilmer Mühlen“ umgesetzt werden. 

 

Falls es eine Verlängerung der Förderung für das Jahr 2018 gibt, wäre 2018 die Maßnahme „Dorfgemeinschaftshaus und Festplatz“ als letzte Maßnahme möglich.

 

Daraus ergibt sich folgender Prioritätenplan und folgende Reihenfolge der Umsetzung:

 

 

           Jahr

Maßnahme

Kosten-

bzw.

 

schätzung

Priorität

 

Brutto  in €

1

Kreuzstraße

107.100,00

 

 

 

1

Ortseingang Freien Straße und

46.410,00

 

Verkehrsberuhigungsmaßnahmen

 

 

an den Ortseingängen

 

 

 

 

1

Am Denkmal/Freien Straße

166.600,00

 

 

 

1

Mühlenstraße

154.700,00

 

(insbesondere Südteil) zuzgl. RW

 

 

 

 

1

Dorfgemeinschaftshaus und

238.000,00

 

Festplatz

119.000,00

 

 

357.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

in 2016 und 2017

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge 2016

Erträge 2017

 

 

76.755,00 €

160.650,00 €

Aufwendungen 2016

Aufwendungen 2017

 

 

153.510,00 €

321.300,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen 2016

Einzahlungen 2017

 

 

76.755,00 €

160.650,00 €

Auszahlungen 2016

Auszahlungen 2017

 

 

153.510,00 €

321.300,00 €

 

 


Anlage/n: