Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Herr Gerald Lehrke wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2021 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bolzum ernannt.
Sachverhalt:Das Ehrenbeamtenverhältnis von Herrn Gerald Lehrke als Ortsbrandmeister endet am 31. Dezember 2015. Der Ortsbrandmeister ist daher neu zu ernennen. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Bolzum hat am 2. Oktober 2015 Herrn Lehrke erneut zur Ernennung zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVo -) geforderten Voraussetzungen für die Übertragung der Funktion werden von Herrn Lehrke erfüllt. Der Regionsbrandmeister stimmt der erneuten Ernennung zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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