Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 716 „Am Park“ mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Das Verfahren zur Änderung der Örtlichen Bauvorschriften wird entsprechend dem Verfahren zur Änderung eines Bebauungsplans durchgeführt. Das Verfahren zur Änderung der Örtlichen Bauvorschriften für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 716 „Am Park“ erfolgt als 6. Änderung des Bebauungsplans. Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 716 „Am Park” ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 716 „Am Park“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 30.04.2015 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 29.05.2015 bis einschließlich 19.06.2015. Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen und Hinweise, über die zu beschließen ist, eingegangen. Da die Änderung der Örtlichen Bauvorschriften für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 716 „Am Park“ nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.
Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 716 „Am Park“ ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom Verwaltungsausschuss zu fassen. Gegenstand des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 716 „Am Park“ und die Begründung dazu.
Rechtliche Auswirkungen: Örtliche Bauvorschriften werden nach Landesrecht, Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erlassen. Bei der Aufstellung bzw. Änderung von Örtlichen Bauvorschriften ist das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen nach Bundesrecht, Baugesetzbuch (BauGB), anzuwenden.
Die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 716 „Am Park““ wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 716 „Am Park“ und die Begründung dazu.
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