Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2015/0316  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 212 "Bergfeld", 1.Änderung, mit Örtlicher Bauvorschrift und 12. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
03.11.2015 
Sitzung des Ortsrates Rethmar (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
10.11.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
212_1_Bergfeld_GB
212 Bergfeld_mit GB 212-1

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der  1. Änderung ist  aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

Mit der 1. Änderung soll das Baugebiet nach Norden erweitert werden. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist die Erweiterungsfläche als öffentliche Grünfläche ohne Überlagerung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Bereits  bei der Entwicklung des Baugebietes war diese Fläche als Baufläche angedacht. Aufgrund der Begrenzung der Entwicklung von Rethmar im regionalen Raumordnungsprogramm 2005 (RROP 2005) auf die Eigenentwicklung musste das Baugebiet im Norden reduziert werden. Im regionalen Raumordnungsprogramm 2015 (RROP 2015)  entfällt die Beschränkung auf die Eigenentwicklung für Rethmar. Daher soll mit der 1. Änderung des Bebauungsplans die ursprüngliche Planung realisiert werden. Die Änderung ermöglicht ca. 4 bis 6 neue Bauplätze.

Der Flächennutzungsplan stellt für den nördlichen Teil der Änderungsfläche Grünflächen dar. Der südliche Teil dieser Grünflächen soll mit der 12. Berichtigung als Wohnbaufläche dargestellt werden.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 212Bergfeld“ ist ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

31.000,00

2.500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

31.000,00

2.500,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte und Auszug aus dem Bebauungsplan mit Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 212_1_Bergfeld_GB (174 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 212 Bergfeld_mit GB 212-1 (2154 KB)