Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der 1. Änderung soll das Baugebiet nach Norden erweitert werden. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist die Erweiterungsfläche als öffentliche Grünfläche ohne Überlagerung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Bereits bei der Entwicklung des Baugebietes war diese Fläche als Baufläche angedacht. Aufgrund der Begrenzung der Entwicklung von Rethmar im regionalen Raumordnungsprogramm 2005 (RROP 2005) auf die Eigenentwicklung musste das Baugebiet im Norden reduziert werden. Im regionalen Raumordnungsprogramm 2015 (RROP 2015) entfällt die Beschränkung auf die Eigenentwicklung für Rethmar. Daher soll mit der 1. Änderung des Bebauungsplans die ursprüngliche Planung realisiert werden. Die Änderung ermöglicht ca. 4 bis 6 neue Bauplätze. Der Flächennutzungsplan stellt für den nördlichen Teil der Änderungsfläche Grünflächen dar. Der südliche Teil dieser Grünflächen soll mit der 12. Berichtigung als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ ist ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte und Auszug aus dem Bebauungsplan mit Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans
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