Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2015/0327  

 
 
Betreff: Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung)
Hier: Ergänzung des Straßenverzeichnisses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
08.12.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2.Änderg-VO 17.12.15
2.ÄnderVO ALK
BV2015-0192

Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt den Beschluss zu c)

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c)

c) Der Rat  beschließt die 2. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der mit der Drucksache 2015/0327 vorgelegten Fassung

 

 


Sachverhalt:

Aus den Beratungen der Drucksache 2015/0192 (siehe Anlage)durch die betroffenen Ortsräte Ilten, Dolgen-Evern-Haimar, Rethmar und Bolzum haben sich in einem Fall Änderungen / Anregungen zum Vorschlag der Verwaltung ergeben.

OR Dolgen-Evern-Haimar: „Beschlussvorschlag wird abgelehnt, Forderung der Kehrung ohne Saugen auf demTeilstück der Haimarer Straße, dort weiterhin Durchführung des Winterdienstes, erneute Beratung in 1 Jahr“

Die Ortsräte Ilten, Rethmar und Bolzum haben der Vorlage ohne Änderungswünsche zugestimmt.

 

Daraus folgt:

-Das Teilstück der Haimarer Straße zwischen „Ost-West-Straße und „Kutscherstraße“ in Dolgen bleibt weiterhin Bestandteil der Kehrfläche. Damit keine Änderung im Straßenverzeichnis.

 

 

Begründung:

Nach Herstellung von  Verkehrsflächen in Baugebieten in den Ortsteilen Ilten, Bolzum und Rethmar sind diese Straßen / Ergänzungen in  das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung aufzunehmen. Die Änderungs-VO ist vom Rat zu beschließen,

 

Im Einzelnen sind davon betroffen:

 

Ilten,  Baugebiet “Kleewiese“     :                   Schmiedewiese

                                                                       Habenharst

 

Ilten, Baugebiet „ Kälberanger  :                   Zum Flakenbruch (ohne nördl. Stichweg)

                                                                       An Kötters Pfuhl  (ohne nördl. Stichweg)

                                                                       An der Masch      (ohne nördl. Stichweg)

                                                                       Sülterkamp

                                                                       Eddenwiese

 

 

Bolzum, Baugebiet „ Kleiner Mühlenberg“ :     Teichfeld

 

 

Rethmar, Baugebiet „Bergfeld“   :                    Vor dem Dorf  (ohne Stichstraßen)         

 

 

Bei den Straßen mit bestimmten Zusätzen ist in den genannten Bereichen die Kehrfähigkeit nicht gegeben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Entwurf der 2. Verordnung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung

ALK – Auszüge / Planskizze

BV 2015/0192

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2.Änderg-VO 17.12.15 (351 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2.ÄnderVO ALK (2345 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich BV2015-0192 (531 KB)