Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt den Beschluss zu c) b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) c) Der Rat beschließt die 2. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der mit der Drucksache 2015/0327 vorgelegten Fassung
Sachverhalt:Aus den Beratungen der Drucksache 2015/0192 (siehe Anlage)durch die betroffenen Ortsräte Ilten, Dolgen-Evern-Haimar, Rethmar und Bolzum haben sich in einem Fall Änderungen / Anregungen zum Vorschlag der Verwaltung ergeben. OR Dolgen-Evern-Haimar: „Beschlussvorschlag wird abgelehnt, Forderung der Kehrung ohne Saugen auf demTeilstück der Haimarer Straße, dort weiterhin Durchführung des Winterdienstes, erneute Beratung in 1 Jahr“ Die Ortsräte Ilten, Rethmar und Bolzum haben der Vorlage ohne Änderungswünsche zugestimmt.
Daraus folgt: -Das Teilstück der Haimarer Straße zwischen „Ost-West-Straße und „Kutscherstraße“ in Dolgen bleibt weiterhin Bestandteil der Kehrfläche. Damit keine Änderung im Straßenverzeichnis.
Begründung: Nach Herstellung von Verkehrsflächen in Baugebieten in den Ortsteilen Ilten, Bolzum und Rethmar sind diese Straßen / Ergänzungen in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung aufzunehmen. Die Änderungs-VO ist vom Rat zu beschließen,
Im Einzelnen sind davon betroffen:
Ilten, Baugebiet “Kleewiese“ : Schmiedewiese Habenharst
Ilten, Baugebiet „ Kälberanger : Zum Flakenbruch (ohne nördl. Stichweg) An Kötters Pfuhl (ohne nördl. Stichweg) An der Masch (ohne nördl. Stichweg) Sülterkamp Eddenwiese
Bolzum, Baugebiet „ Kleiner Mühlenberg“ : Teichfeld
Rethmar, Baugebiet „Bergfeld“ : Vor dem Dorf (ohne Stichstraßen)
Bei den Straßen mit bestimmten Zusätzen ist in den genannten Bereichen die Kehrfähigkeit nicht gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 2. Verordnung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung ALK – Auszüge / Planskizze BV 2015/0192
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