Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Stadtgebietes der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am südlichen Rand von Höver, südlich angrenzend an die Straße „Am Kleifeld“. Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplans soll für den Bereich südlich der Straße „Im Kleifeld“ mit der Flurbezeichnung „Südwiese“ eine Wohnbaufläche dargestellt werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird der Bereich als Grünflächen u. a. mit den Symbolen „Dauerkleingärten“ dargestellt. Westlich angrenzend werden Grünflächen mit dem Symbol „Sportplatz“ dargestellt. Die östlich liegenden Flächen werden ebenfalls als Grünflächen, hier mit dem Symbol „Parkanlage“ dargestellt. Getrennt werden die Grünflächen „Dauerkleingärten“ und „Parkanlege“ durch die Verlängerung der Straße „Reutergartenweg“, die hier als Wirtschaftsweg ausgeprägt ist. Die Grünflächen „Dauerkleingärten“ und „Parkanlage“ werden landwirtschaftlich als Ackerland genutzt. Die Sportplatzflächen werden etwa zur Hälfte als Bolzplatz genutzt. Hier sind zwei Tore aufgestellt. Die andere Hälfte wird als Spielwiese für verschiedene Tätigkeiten genutzt. Für die künftige Nutzung gibt es ein mit dem Ortsrat Höver abgestimmtes Konzept. Außerdem liegt in der Grünfläche an der Straße „Am Kleikamp“ eine Garagenzeile mit 15 Garagengrundstücken. Die Grenze zum Mergelabbaugebiet bildet ein 16 bis 40 m breiter Streifen, der im Flächennutzungsplan als Grünflächen mit Überlagerung „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt wird. Für den Bereich der Grünflächen mit dem Symbol „Dauerkleingärten“ sollen künftig u. a. Bauflächen dargestellt werden.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte und dem Flächennutzungsplan mit Darstellung des Änderungsbereichs
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