Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:
a) 1. Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme folgender Spende:
- 450,00 € Sachspende der AOK Niedersachsen.
2. Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat beschließt die Annahme folgender Geldspende:
- 3.600,00 € von der Holcim Deutschland AG, Werk Höver, zur Unterstützung der Anschaffung eines Gerätewagens Messtechnik für die Ortsfeuerwehr Höver
Sachverhalt:Gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet die Vertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten.
Nach § 25 Abs. 1 der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung (GemHKVO) hat der Rat beschlossen, dass die Zuständigkeit über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen von einem Wert mehr als 100,-- € bis zu 2.000,-- € auf den Verwaltungsausschuss übertragen wird. Bis zu einem Wert von 100,-- € entscheidet der Bürgermeister.
Der Stadt Sehnde werden folgende Spenden und Zuwendungen angeboten:
- 450,00 € Sachspende der AOK Niedersachsen. Hierbei handelt es sich um Postkarten, die Eltern an die AOK senden können, um dann wahlweise eine Baby-Lätzchen oder eine Mullwindel zu erhalten. Es werden 200 Karten zu je 2,25 € (einschl. Porto) angeboten.
Die Annahme dieser Spenden ist auf Grund der Höhe vom Verwaltungsausschuss zu beschließen.
Darüber hinaus hat die Holcim Deutschland AG, Werk Höver, eine Geldspende in Höhe von 3.600,00 € zur Unterstützung der Anschaffung eines Gerätewagens Messtechnik für die Ortsfeuerwehr Höver angeboten.
Die Annahme dieser Spende ist vom Rat zu beschließen
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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