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Vorlage - 2016/0383  

 
 
Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
24.02.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
03.03.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Nachtragshaushalt 2016

Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung empfiehlt, den

    Beschluss zu c) zu fassen.

 

b. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für

    das Haushaltsjahr 2016 in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.

 

 


Sachverhalt:

 

Bedingt durch die geplanten Grundstücksankäufe unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlagen Nr. 2015/0338-2 und 2016/0388 ist die Aufstellung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 erforderlich. Darin enthalten sind weiterhin notwendige Aufwendungen für Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge und Asylsuchende sowie die Anpassung des Stellenplanes 2016.

 

Mit der Beschlussvorlage Nr. 2016/0388 wird vorgeschlagen, Grundstücksflächen in einem Wert von 1.260.000 € zu erwerben. Außerdem soll mit Beschlussvorlage Nr. 2015/0338-2 ein weiterer Grundstückserwerb mit gleichzeitigem Tausch mit Auszahlungen von 10.200.000 € und Einzahlungen von 2.132.400 € beschlossen werden.

 

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass ein Betrag in Höhe von 50.000 € für Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge und Asylsuchende zur Verfügung gestellt wird. Das Ehrenamtliche Netzwerk für Asylsuchende in Sehnde (ENAS) beabsichtigt, einen Flüchtlingshilfeverein zu gründen. Für die Zusammenarbeit mit diesem Verein, bei Betreuung und Integration von Flüchtlingen, sind Zielvereinbarungen zu schließen.

 

Auch der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 ist anzupassen. Eine Stelle mit der Eingruppierung S 11 nach dem Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst ist derzeit noch jeweils zur Hälfte den Fachdiensten 2.1 – Soziales und 2.3 – Schule, Sport und Kultur zugeordnet. Tatsächlich ist die betroffene Mitarbeiterin auf Grund der derzeitigen Situation aber ausschließlich für den Fachdienst Soziales tätig. Von daher ist hier eine Anpassung erforderlich. Außerdem ist im derzeitigen Stellenplan eine Stelle nach EG 6 für einen Gerätewart für die Feuerwehr vorgesehen. Hier wird vorgeschlagen, diese Stelle nach EG 9 auszuweisen und die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept für die Tätigkeiten dieser Stelle zu erarbeiten und mit dem Rat abzustimmen. Die Mehraufwendungen für diese Anhebung betragen ca. 4.300 € ab dem Haushaltsjahr 2017. Im lfd. Haushaltsjahr sind auf Grund der verspäteten Besetzung der Stelle keine zusätzlichen Personalaufwendungen erforderlich.

 

Auf Grund der veranschlagten Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen und Mehreinzahlungen stellt sich der 1. Nachtragshaushalt 2016 wie folgt dar:

 

 

1. Ergebnishaushalt

 

 Ordentliche Erträge      41.902.900 €

 Ordentliche Aufwendungen     44.479.200 € 

 

 Ergibt einen Haushaltsfehlbetrag von       2.576.300 €

 

 

2. Finanzhaushalt

 

 Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit   39.400.100 €

 Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit   40.525.500 €

 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit      1.125.400 € 

 

 Einzahlungen für Investitionstätigkeit     4.373.100 €

 Auszahlungen für Investitionstätigkeit   16.879.100 €

 Saldo aus Investitionstätigkeit    12.506.000 €

 

 Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit   54.630.000 €

 Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit   57.815.600 €

 Saldo aus Finanzierungstätigkeit      3.185.600 € 

 

 

Durch das Saldo aus Mehrauszahlungen und Mehreinzahlungen, insbesondere der Grundstücksankäufe, erhöht sich die bisher vorgesehene Kreditaufnahme von 1.270.100 € um 9.568.700 € auf nun 10.838.800 €. Die daraus resultierenden höheren Zins- und Tilgungsaufwendungen sind entsprechend veranschlagt.

 

Durch die Erhöhung der Kreditaufnahme entsteht eine Genehmigungspflicht der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 durch die Kommunalaufsichtsbehörde, die nach Beschlussfassung kurzfristig beantragt wird.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung, der angepasste Ergebnis- und Finanzhaushalt mit den jeweilig betroffenen Produkten sowie der neue Stellenplan sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

Aufwendungen

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

Auszahlungen

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

 

 


Anlage/n:

1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2016 einschließlich Stellenplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Nachtragshaushalt 2016 (782 KB)    
Stammbaum:
2016/0383   1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2016/0383-1   1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2016/0383-2   1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016   FD Finanzen   Beschlussvorlage