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Vorlage - 2016/0412  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 353 "Kleines Öhr" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
12.04.2016 
Sitzung des Ortsrates Sehnde (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
19.04.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.04.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
353_BV2016-0412_Anlage 1_A4
Plangebiet_Kleines_Oehr_GB

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 353 „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nördlich angrenzend an der Billerbachstraße. Im Osten wird der Änderungsbereich vom Wirtschaftsweg, die Verlängerung des Zuckerfabriksweges, und im Westen durch die B443 (Lehrter Straße) begrenzt. Im Norden schließt die freie Feldmark an. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 353 „Kleines Öhr“ soll für den Bereich nördlich der Billerbachstraße mit der Flurbezeichnung „Kleines Öhr“ ein neues Wohngebiet entwickelt werden.

Südlich der Billerbachstraße schließen die Wohnbaugebiete an, die auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes „Sehnde Nord“ in der Zeit von 2000 bis 2006/2007 realisiert wurden. Hier sind rd. 170 Grundstücke mit einer Einzel- und Doppelhausbebauung entstanden.

Mit dem Baugebiet „Kleines Öhr“ nördlich der Billerbachstraße soll die Siedlungsentwicklung im Norden von Sehnde weitergeführt werden. Die geplante Siedlungserweiterung hat eine Fläche von rd. 46.700 m².

 

Zurzeit werden die Flächen landwirtschaftlich als Ackerland genutzt.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

37.000,00 €

25.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

37.000,00 €

25.000,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 353_BV2016-0412_Anlage 1_A4 (208 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Plangebiet_Kleines_Oehr_GB (189 KB)