Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2016/0414  

 
 
Betreff: Neuaufstellung des Regionalen Naherholungsprogramms 2016
hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Grünflächen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
19.04.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.04.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Freizeitradwegenetz - Gewässer

Beschlussvorschlag:

a) der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) der Verwaltungsausschuss empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

c) der Rat fasst folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt das Regionale Naherholungsprogramm zur Kenntnis. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Stellungnahme im Beteiligungsverfahren abzugeben, in der darauf hingewiesen wird, dass die Karte 5 „Oberflächengewässer“ hinsichtlich der dargestellten Gewässer im Stadtgebiet Sehnde an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen ist. Weiterhin ist fallweise zu überprüfen, ob ein Gewässer für Naherholungszwecke überhaupt nutzbar ist. Im Vorfeld sind jeweils Abstimmungen mit den Eigentümern herbeizuführen.

 

 


Sachverhalt:

Der Regionsausschuss der Region Hannover hat in seiner Sitzung am 23.02.2016 gemäß der Beschlussdrucksache Nr. 2818 (III) beschlossen, das informelle Beteiligungsverfahren der regionsangehörigen Städte und Gemeinden einzuleiten. Der Entwurf des Regionalen Naherholungsprogramms (RNEP) besteht aus einer Darstellung der derzeitigen Naherholung in der Region Hannover einschließlich fünf Erläuterungskarten, den Perspektiven für die regionale Naherholung sowie dem zukünftigen Programm der regionalen Naherholungsplanung. Die Stellungnahme ist bis zum 02.05.2016 abzugeben.

 

Anlass und Zielsetzung des RNEP:

Durch die Arbeit der regionalen Naherholung werden bereits seit mehreren Jahrzehnten ansprechende und gut frequentierte Naherholungsangebote und Naherholungsorte entwickelt und qualitativ aufgewertet. Mit Bildung der Region Hannover im Jahr 2001 wurde die regional bedeutsame Naherholung schließlich als eine Aufgabe der Region Hannover, anfangs im Gesetz über die Region Hannover, später im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz fest verankert (§ 160 Abs. 2 NKomVG). Grundlage für die regionale Naherholungsplanung war bis dato das Naherholungskonzept 2004. Dieses legte die Priorität im Wesentlichen auf die Pflege und die Verbesserung bereits bestehender Angebote bzw. auf den Ausbau von regionalen Vernetzungsprojekten.

 

Aufgabe der regionalen Naherholung ist es, durch planerische Vorgaben und gezielte Maßnahmen vor Ort und in enger Zusammenarbeit mit den 21 regionsangehörigen Kommunen einen Beitrag zur Lebensqualität in der Region Hannover zu leisten und attraktive Naherholungsgebiete für die Menschen in der Region Hannover sowohl zu schaffen als auch nachhaltig zu sichern und qualitativ aufzuwerten. Die Schaffung und Sicherung von Naherholungsmöglichkeiten im Wohnumfeld ist eine unmittelbare Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Menschen in der Region. Voraussetzung hierfür ist eine Landschaft mit einer intakten Flora und Fauna, die in ihrer Vielfalt und Eigenart nachhaltig zu schützen und zu bewahren ist: „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass

1. die biologische Vielfalt,

2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerations-fähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie

3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).“ (§ 1 Abs. 1, 4 BNatSchG).

 

Um diesem umfassenden Anspruch gerecht zu werden und einen den örtlichen Gegebenheiten angepassten Ausgleich zwischen Erholungsnutzung und Naturschutz zu schaffen, hat die Region Hannover unter Beteiligung der jeweiligen Kommunen seit Anfang der 1990er Jahre „Umweltverträgliche Naherholungskonzepte“ für Teilräume der Region Hannover erarbeiten lassen.

Das Umweltverträgliche Naherholungskonzept Stadt Sehnde wurde 2001 als Heft Nr. 97 in der Reihe „Beiträge zur regionalen Entwicklung“  veröffentlicht. Das Umweltverträgliche Naherholungskonzept für die Burgdorfer Aue wurde 2003 als Heft Nr. 102 in der Reihe „Beiträge zur regionalen Entwicklung“  veröffentlicht. Weitere, kleinräumige Naherholungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der ILEK Börderegion und der Nachnutzung des Kalimandscharo wurden in Sehnde umgesetzt. Durch die gemeinsamen Anstrengungen in den vergangenen Jahrzehnten ist es gelungen, ein weitverzweigtes, regional bedeutsames Erholungsflächenangebot zu schaffen, das den Menschen vielfältige Erholungsformen in unterschiedlich ausgestatteten Landschaftsräumen ermöglicht. Trotz des guten Standards von Naherholungsangeboten ist es erklärtes Ziel, diesen Standard auch unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Veränderungsprozesse und der ökologischen Bedeutung von Natur und Landschaft nachhaltig fortzuentwickeln, regionale Schwerpunkte für unterschiedliche und neue Erholungsformen bzw. Freizeitbedürfnisse zu setzen und die Öffentlichkeit zielgruppenorientiert über die Naherholungsangebote in der Region Hannover zu informieren. 

 

Inzwischen sind viele regionale und thematische Schwerpunkte sowie geplante Projekte umgesetzt. Auch wurde von einigen geplanten Projekten Abstand genommen, weil sich konkrete Rahmenbedingungen änderten. Doch letztlich sind es vor allem die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen, die eine Neuaufstellung des Regionalen Naherholungsprogramms notwendig machen. Neue Zukunftsthemen bringen neue Herausforderungen mit sich, die in die konzeptionelle und planerische Arbeit der regionalen Naherholung integriert werden müssen: Demografischer Wandel, Digitalisierung und Klimawandel sind nur einige Schlagworte, die zukünftig verstärkt Berücksichtigung finden müssen.

 

Das Regionale Naherholungsprogramm 2016 zeigt die Schwerpunkte der regionalen Naherholung für die nächsten zehn Jahre auf und dient damit als wesentliche Arbeitsgrundlage für die Naherholungsplanung der Regionsverwaltung. Gleichzeitig schafft es aber zudem eine Grundlage, auf der die Städte und Gemeinden der Region eigene Handlungsprogramme entwickeln können. Dabei verfolgt das Programm die Zielsetzung, trotz des übergeordneten Rahmens ausreichend Spielraum für die Vielfalt an Maßnahmen zu bieten, die im weiteren Verlauf durch die entsprechenden AkteurInnen zu entwickeln und zu konkretisieren sind.  

 

Naherholungsgebiete in der Region Hannover und im Stadtgebiet Sehnde:

Die naturräumlichen Einheiten bilden die Grundlage für die 16 Naherholungsgebiete in der Region Hannover, die bereits im Regionalen Naherholungsprogramm von 1998 benannt wurden. Sie bilden die gesamte Region in ihrer Fläche ab und stellen gleichzeitig die Handlungskulisse für finanzielle Zuwendungen seitens der regionalen Naherholung dar. Die Abgrenzungen der Naherholungsgebiete folgen dabei nicht immer den kommunalen Grenzen, sondern fassen Räume ähnlicher naturräumlicher Ausstattung und anthropogener Nutzung zusammen. Während in den Randbereichen des Regionsgebietes – mit Ausnahme der auch touristisch bedeutsamen Naherholungsgebiete Deister und Steinhuder Meer – die eher landschaftsbezogene, ruhige und extensive Naherholung dominiert, ist die Übergangszone vom dicht besiedelten Kernbereich in die großzügig und ländlich strukturierten Außenbereiche durch eine deutlich intensivere Beanspruchung durch Erholungssuchende und stärker konkurrierende Nutzungen gekennzeichnet. Diese Kernrandzone um die Landeshauptstadt Hannover herum hat damit nicht nur eine unverzichtbare Naherholungsfunktion für die städtische Bevölkerung, sondern auch eine wichtige vernetzende Funktion zwischen dem inneren Kern und dem äußeren Regionsbereich. Das Stadtgebiet von Sehnde wird zwei Naherholungsgebieten zugeordnet:

Naherholungsgebiet Hämeler Wald / Großes Freies: Das Naherholungsgebiet Hämeler Wald / Großes Freies befindet sich am östlichen Rand der Region Hannover auf dem Gebiet der Städte Lehrte (in Gänze) und Sehnde (überwiegender Teil). Dieses Gebiet hat neben dem großen zusammenhängenden Hämeler Wald und seinem Kalibergbau, Kalkmergelabbau, Kiesabbau sowie der Zuckerrübenverarbeitung einen interessanten industriegeschichtlichen Hintergrund vorzuweisen. Auch das Straßenbahnmuseum in Wehmingen und die Schleuse in Bolzum bieten außergewöhnliche Naherholungszielpunkte.

Naherholungsgebiet Kronsberg / Gaim / Bockmer Holz: Dieses Naherholungsgebiet umfasst Teile der Städte Laatzen, Sehnde und der Landeshauptstadt Hannover. Der Landschaftsraum wird geprägt durch die Wälder Gaim und Bockmer Holz und die Erhebung Kronsberg, ein etwa sechs Kilometer langer, aus Kalkmergel bestehender Hügelrücken am südöstlichen Stadtrand der Landeshauptstadt. Die landwirtschaftliche Nutzung in diesem Naherholungsgebiet ist ebenfalls raumprägend.

 

Regionalplanerische Instrumente zur Sicherung regional bedeutsamer Naherholungsflächen und Freiräume:

In den 16 Naherholungsgebieten besteht eine Fülle von Möglichkeiten zur Naherholung. Sie weisen eine große landschaftliche Vielfalt auf, sind aber zudem nicht selten einer hohen Konzentration von Nutzungsansprüchen und teilweise erheblichen Belastungen der Umwelt ausgesetzt. Um die vorrangigen Nutzungsansprüche zu ordnen, werden im „Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) Region Hannover 2015 – Entwurf“ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete festgelegt. Die Festlegungen als „Vorranggebiet Naherholung“ stellen dabei im Wesentlichen das Ergebnis der mittlerweile jahrzehntelangen aktiven Förderung der Naherholung zum Ausbau von Erholungsschwerpunkten mit der dafür erforderlichen Infrastruktur in der Region dar. Sie tragen dazu bei, die regional bedeutsamen Naherholungsflächen zu sichern. Gemäß den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind Landschaftsschutzgebiete durch ihre Vielfalt und Eigenart eine Voraussetzung für die Erholung des Menschen in der Natur und Landschaft. Daher sind sie in weiten Teilen deckungsgleich mit den Festlegungen als „Vorbehaltsgebiet Naherholung“.

 

Insbesondere um das Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsflächen zu Lasten des Freiraums und seiner Funktionen einzudämmen, sind im RROP-Entwurf Festlegungen zum siedlungsbezogenen Freiraumschutz in Form von „Vorranggebieten Freiraumfunktionen“ getroffen worden. Die regional bedeutsamen Freiräume umfassen in erster Linie Räume zwischen den Siedlungsachsen in dicht besiedelten und stark beanspruchten Gebieten der Landeshauptstadt Hannover und der umliegenden Städte und Gemeinden, reichen aber auch als gliedernde Grün- und Freiflächen in diese hinein. Wohnungsnahe, landschaftsbezogene und über gut ausgebaute Fuß- und Radwegverbindungen zu erreichende Erholungsmöglichkeiten sollen dabei für möglichst viele Bewohnerinnen und Bewohner geschaffen werden. Für die herausragenden Naherholungsgebiete Naturpark Steinhuder Meer und Deister werden darüber hinaus Entwicklungsziele für eine landschaftsbezogene Erholung bzw. einen umweltverträglichen Tourismus festgelegt. Im RROP-Entwurf ist für diese Gebiete die Erarbeitung von integrierten Entwicklungskonzepten vorgesehen, „in dem die den Landschaftsraum betreffenden Planungen und Maßnahmen bzw. konkurrierenden Raumnutzungsansprüche bestmöglich aufeinander abgestimmt sind.“ Einerseits sollen mit den vorgenannten raumplanerischen Instrumenten die multifunktionalen Aufgaben der Freiräume geschützt und entwickelt werden, andererseits soll damit eine Sicherung gegenüber fortschreitender Besiedelung erfolgen.

In den vergangenen Jahrzehnten der regionalen Naherholungsplanung ist vor diesem Hintergrund ein diversifiziertes Naherholungsangebot geschaffen worden, das sich in seiner Vielfalt über das gesamte Regionsgebiet erstreckt. Sowohl aktive als auch ruhige Erholungsformen, sowohl Hotspots der Erholung als auch weniger bekannte Orte laden zu Ausflügen in die Natur und Landschaft ein.

Zu den bedeutenden regionalen Naherholungsangeboten, die neben ihrer Funktion als Erlebnis- und Erholungsort auch zur Sicherung der Freiräume und ihrer Qualitäten beitragen, zählen insbesondere das freizeitorientierte regionale Radwegenetz „der Grüne Ring“ bzw. die „Fahrradregion“ und verschiedene Themenradrouten, die Gartenregion Hannover, wasserbezogene Naherholungsmöglichkeiten und das Steinhuder Meer, großflächige Waldgebiete und der Deister.

 

Grundlagen für ein Konzept zu wasserbezogenen Naherholungsmöglichkeiten in der Region Hannover und im Stadtgebiet  Sehnde:

Bereits im Naherholungsprogramm von 1998 wurde das große Potenzial an wasserbezogener Naherholung in der Region Hannover benannt, ohne es jedoch systematisch zu beschreiben und Ziele und Handlungsansätze zu entwickeln. Um dem steigenden Nutzungsdruck an einigen Orten wie beispielsweise dem Steinhuder Meer und den Bedürfnissen nach wasserbezogenen Naherholungsmöglichkeiten nachzukommen, wurde im Zuge der Neuaufstellung des Regionalen Naherholungsprogramms eine Potenzialanalyse in Bezug auf wasserbezogene Naherholungsmöglichkeiten durchgeführt. Durch einen offenen Diskussionsprozess sollte zum einen der Bestand kritisch in den Blick genommen werden und zum anderen sollten die Potenziale für eine wasserbezogene Naherholung identifiziert und auf die Machbarkeit ihrer besseren Naherholungsnutzung unter Berücksichtigung verschiedenster Belange, insbesondere der des Natur- und Gewässerschutzes überprüft werden. Hierzu wurden Vertreterinnen und Vertreter der Regionsverwaltung, der Städte und Gemeinden in der Region, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, der Unterhaltungsverbände, der Umweltverbände und des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) sowie der Sportverbände und Wasser- bzw. Bootssportvereine beteiligt.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Naherholungsprogramms 2016:

Im Jahr 2014 wurde im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Naherholungsprogramms 2016 eine breit angelegte und aktivierende Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Übergeordnete Ziele waren, neue gesellschaftliche Trends und Veränderungen in der Bedürfnisstruktur zu erkennen, Werthaltungen sichtbar zu machen sowie konkrete Maßnahmenvorschläge zu identifizieren. Damit sollte der Beteiligungsprozess Hinweise für die perspektivische Naherholungsplanung bringen und diese auf eine breitere Basis der politischen Willensbildung stellen. Um der Vielfalt an Personen gerecht zu werden, die sich mit dem Thema Naherholung aus fachlicher und/oder persönlicher Perspektive beschäftigen (RegionsbewohnerInnen, Politik, Fachleute und spezifische InteressenvertreterInnen), wurden verschiedene Methoden genutzt, die sowohl diverse Themen fokussieren als auch unterschiedliche Personengruppen ansprechen. Der Beteiligungsprozess gliederte sich in drei aufeinander aufbauende Stufen: Durchführung von standardisierten mündlichen Vor-Ort-Befragungen, Bereitstellung einer Internetplattform mit einer online-basierten Regionskarte, Präsentation, Diskussion und Qualifizierung der Ergebnisse aus den ersten beiden Stufen im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Region im Dialog“.

 

Ableitung des Handlungsbedarfs:

Mit ihrer landschaftlichen Vielfalt und den siedlungs-, wirtschafts- und kulturhistorischen Besonderheiten bietet die Region Hannover ein enormes Potenzial und bereits eine Fülle an Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und Naherholung, die von der Bevölkerung wertgeschätzt und gut angenommen werden. Die im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Naherholungsprogramms 2016 erfolgten Untersuchungen haben deutlich gemacht, dass darüber hinaus jedoch einige Angebote qualitativ verbessert werden müssten, dass immer noch viel ungenutztes Potenzial vorhanden ist und dass immer noch Bedürfnisse unbefriedigt sind.

Insbesondere an dem in den vergangenen Jahren geschaffenen regionalen Freizeitradwegenetz FAHRRADREGION einschließlich der Beschilderung zeigt sich, dass das Angebot einerseits sehr gut angenommen wird, gleichzeitig aber durch die Nutzerinnen und Nutzer vermehrt Mängel angezeigt werden, die die Freude an dem Angebot und das Landschaftserleben beeinträchtigen. Eine Überprüfung und abschnittsweise Instandsetzung zur Verbesserung der Befahrbarkeit sollte daher hohe Handlungspriorität erhalten. Beliebte Angebote wie die FAHRRADREGION bieten darüber hinaus großes Potenzial, mit neuen, qualitativ hochwertigen Inhalten ergänzt und weiterentwickelt zu werden. Hierzu hat die Öffentlichkeitsbeteiligung beispielsweise durch die auffallend häufige Nennung von fehlenden bzw. mangelhaften Rastgelegenheiten und ergänzenden Serviceinfrastrukturen wertvolle Hinweise geliefert. Gerade ideenreich gestaltete, attraktive Verweil- und Wohlfühlorte können neben der Funktion als Rastplatz auch identifikationsstiftende Wirkungen entfalten.

 

Nicht zuletzt die Öffentlichkeitsbeteiligung hat deutlich gemacht, dass bislang wenige Angebote existieren, die sich explizit an Jugendliche und junge Erwachsene richten. Trendsportarten und angesagte Aktivitäten wie beispielsweise Mountainbiking, Inlineskaten oder auch Stand-up-Paddling finden bislang kaum Berücksichtigung in der regionalen Naherholungsplanung. Auch die Potenzialanalyse zu den wasserbezogenen Naherholungsmöglichkeiten hat ergeben, dass diesbezüglich sowohl Bedarfe als auch große Potenziale zur Neuentwicklung von attraktiven gewässerbezogenen Naherholungsmöglichkeiten bestehen. Durch den in manchen Teilen der Region betriebenen intensiven Bodenabbau entstanden und entstehen immer noch Potenzialflächen, die für eine zukünftige Naherholungsnutzung – auch unter dem Aspekt der wasserbezogenen Naherholung – gesichert werden könnten. Um gesellschaftlichen Entwicklungen und den damit einhergehenden Veränderungen in den Bedürfnisstrukturen gerecht zu werden, ist neben der Pflege und Qualifizierung vorhandener Angebote also auch die Entwicklung von neuen Naherholungsangeboten weiterhin eine wichtige Aufgabe der Naherholungsplanung.

Die Basis nahezu aller Naherholungsangebote und Naherholungspotenziale in der Region Hannover ist die Natur bzw. landschaftliche Ausstattung. Eine starke inhaltliche, aber auch räumliche Verknüpfung von Natur und Landschaft mit Naherholungsangeboten ist daher für beide Seiten von großer Bedeutung. Während die Menschen ihrem Bedürfnis nach Erholung nachkommen, kann Wissen über die Landschaftsräume vermittelt und für sie sensibilisiert werden, damit sich die Naherholungssuchenden ihr gegenüber wiederum rücksichtsvoll verhalten. Die Naherholungsangebote im Einklang mit der Natur und der Landschaft zu entwickeln hat vor diesem Hintergrund oberste Priorität.

 

Neben dieser Schnittstelle zwischen Naherholung und naturschutzfachlichen Belangen, hat u. a. die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Naherholungsprogramms 2016 weitere Querschnittsthemen herausgestellt, die für die zukünftige Ausgestaltung der Naherholungsangebote von besonderer Bedeutung sind. Zum einen wird sich die Forderung nach Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und Barrierefreiheit in der Angebotsplanung, aber auch in der Informationsvermittlung über die Angebote niederschlagen. Sowohl die Wissensvermittlung und die Informationsmaterialien als auch Leitsysteme zur Orientierung stehen hiermit im Zusammenhang. Zum anderen wird die Bereitstellung von fremd- bzw. mehrsprachigen Informationen über die regionalen Naherholungsangebote wichtiger denn je. Mit Ausnahme des Projektes „Interkulturelle Gärten“ fanden in der Vergangenheit weder in der Angebotsart noch in der Angebotsinformation kulturelle Unterschiede explizit Berücksichtigung.

Im Zusammenhang mit der Informationsvermittlung steht ein weiteres Querschnittsthema. Die Vermittlung von Informationen zu Naherholungsangeboten und zu Besonderheiten der Natur- und Kulturlandschaft findet derzeit überwiegend in Form gedruckter Materialien statt. Dieses ist ansprechend gestaltet und findet große Akzeptanz bei vielen Naherholungssuchenden. Doch auch die Erkenntnisse aus den vorbereitenden Untersuchungen zeigen, dass die technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre eine neue technologieorientierte Informationsgesellschaft mit sich bringen, die bevorzugt digitale Medien zur Informationsbeschaffung nutzt. Um zusätzlich neue Zielgruppen, junge und / oder technikaffine Personen für die regionalen Naherholungsangebote zu gewinnen, besteht die Herausforderung darin, sowohl über klassische Medien wie Broschüren und Faltblätter als auch über neue (digitale) Medien über die Naherholungsmöglichkeiten in der Region zu informieren.

 

Herausforderungen:

Diese Trends führen allgemein zu einer fortschreitenden Differenzierung der Formen von Freizeit- und Erholungserscheinungen. Auch die Region Hannover wird sich zukünftig damit auseinander setzen müssen, welche Erholungsbedürfnisse ältere Menschen haben, welche Ansprüche Menschen unterschiedlicher kultureller Hintergründe an Freiräume stellen oder mit welchen Freizeit- und Naherholungsangeboten junge und gut ausgebildete Menschen in der Region gehalten werden können, um im Wettbewerb mit anderen Regionen langfristig bestehen zu können. Die große Herausforderung wird zukünftig darin liegen, Angebote für die unterschiedlichen Zielgruppen zu schaffen – unabhängig von sozialer Stellung, Bildungsniveau, ethnischer Herkunft, Alter oder Geschlecht. Die Forderung nach gesellschaftlicher Teilhabe und Inklusion stellt besondere Ansprüche an die Naherholungsplanung. Unabhängig von der körperlichen oder geistigen Verfassung sollen alle Menschen am Naherholungsangebot partizipieren können. Das bedeutet, dass Aspekte wie barrierefreie Wege, Sicherheit und Orientierung, E-Mobilität und ergänzende Serviceinfrastrukturen nicht nur Menschen mit Behinderungen die Teilhabe ermöglicht, sondern auch älteren mobilitätseingeschränkten Personen oder solchen mit Kinderwagen zugutekommen. So differenziert wie die Personengruppen müssen vor diesem Hintergrund auch die Angebote sein. Die Herausforderung liegt in einem Nebeneinander aus Bewegungsräumen und Ruheräumen, Naturräumen und Erlebnisräumen. Multifunktional gestaltete und gut nutzbare Freiräume bieten Gelegenheit für individuelle Raumaneignungen.

 

Weiche Standortfaktoren gewinnen im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsrückgang durch Fortzüge heute enorm an Bedeutung. Die subjektiv empfundene Lebensqualität gilt es daher zu befördern und ihr Raum und Entfaltungsmöglichkeiten zu geben. Wohlfühlorte oder andere Orte der Identifikation schaffen regionale Identität und stärken die Verbundenheit mit dem Wohnort. Dazu beitragen wird auch eine intakte Umwelt mit einer reichhaltigen Flora und Fauna, sodass nicht nur vor dem Hintergrund von Umweltschutz und Ressourceneffizienz die Sensibilisierung für Umweltthemen wichtig ist. Trotz begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen der Kommunen müssen Folgewirkungen und -kosten von Naherholungsangeboten (Ressourceneffizienz) von Beginn an mitgeplant werden, damit geschaffene Angebote und Werte erhalten werden können. Sie nachhaltig zu bewirtschaften und zu pflegen ist eine große Herausforderung.

 

Ableitung von Handlungsfeldern für das Regionale Naherholungsprogramm 2016:

Aus dem kurzen Überblick über die zentralen Analyseergebnisse der Voruntersuchungen und die gesamtgesellschaftlichen Zukunftsthemen lassen sich vier Handlungsfelder ableiten:

Handlungsfeld 1: Bestandspflege und Bestandsentwicklung von regionalen Naherholungs-

     angeboten

Handlungsfeld 2: Entwicklung neuer regionaler Naherholungsangebote

Handlungsfeld 3: Gartenregion Hannover

Handlungsfeld 4: Kommunikation

 

Handlungsfeld 1: Bestandspflege und –entwicklung

Übergeordnete Projektthemen:

FAHRRADREGION einschließlich Grüner Ring, Deisterkreisel, Nordhannoversche

      Moorroute und Kulturroute (ausgeschilderte Routen)

Themenrouten (nicht ausgeschilderte Routen)

Steinhuder Meer

Deister

Koldinger Seen

Geocaching-Touren „Ge(o)heimnisse in der Region Hannover“

 

Generelle Handlungsoptionen und weitere Einzelmaßnahmen:

Instandsetzung von Radwegen

Optimierung der Beschilderung von Radwegen

Bereitstellung von GPX-Tracks für ein freizeitorientiertes Radwegenetz

Schaffung attraktiver Rastgelegenheiten entlang der Radwanderwege

Ergänzung der (Service-)Infrastrukturausstattung entlang der Freizeitwege (z. B. öffentliche

     Toiletten, Automaten mit Reparatursets für Fahrräder, Fahrradabstellmöglichkeiten)

E-Bike-Serviceinfrastruktur (Verleihstationen, Ladestationen)

Fortführung der Installation von Wasserzeichen am Grünen Ring

Neuauflage des Informationsmaterials zum Grünen Ring

Unterhaltung der Wanderwegweisung im Deister

Neuauflage der Wandertourenbroschüre für den Kleinen Deister

Grünverbindungsachsen stärken und weiterentwickeln

Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für naherholungseigene Liegenschaften

Fortsetzung der Geocaching-Reihe „Ge(o)heimnisse in der Region Hannover“

Entwicklung bzw. Optimierung von Maßnahmen zur Besucherlenkung

 

Handlungsfeld 2: Entwicklung neuer Angebote

Übergeordnete Projektthemen:

Wandern in der Region Hannover

Gesundheitsförderung durch Bewegung in der Natur

Wasserbezogene Naherholungsmöglichkeiten

Verknüpfung Naherholung mit Landwirtschaft und Anbietern regionaler Produkte

Einrichtung neuer Themenradwanderrouten

 

Generelle Handlungsoptionen und weitere Einzelmaßnahmen:

Erstellung von Potenzialanalysen und Machbarkeitsstudien

Verbesserung der visuellen Wahrnehmung und Erreichbarkeit von Flüssen, Bächen, Seen

      und Teichen

Verbesserung der Nutzbarkeit der Gewässer für Wasserwandern und naturverträglichen

      Wassersport

Qualifizierung bestehender und potenzieller Wasserorte durch Aussichtspunkte, Sitzgele-

      genheiten u. ä.

Neuauflage der Broschüre über die Seen und Bäder in der Region Hannover

Entwicklung neuer Themenrouten wie z. B. Georouten oder Routen zu Klöstern, Kirchen

     und Kapellen

Stärkung der regionalen Versorgung durch Verknüpfung mit bereits bestehenden

     Naherholungsangeboten (z. B. Hofladenroute)

Entwicklung und Installation blindenfreundlicher Informations- und Leitsysteme

Entwicklung von Angeboten zur sinnlichen Erfahrung von Natur und Landschaft

      (z. B. Hörrouten, Hörorte, Sinnespfade)

 

Handlungsfeld 3: Gartenregion Hannover

Übergeordnete Projektthemen:

Kulturelles Veranstaltungsprogramm

Investive Maßnahmen

Wissensvermittlung über Grüne Räume in der Region Hannover („Grünes Hannover“)

Grünes Netzwerk

Offene Pforte

 

Generelle Handlungsoptionen und weitere Einzelmaßnahmen:

Gestaltung / Aufwertung von Gärten und Parks und besonderen Landschaftsräumen

Organisation und Durchführung von Veranstaltungen

Entwicklung eines umfangreichen Ausflugsangebotes in die Gartenregion zu besonderen

      Grünen Orten in Verknüpfung mit weiteren Naherholungsangeboten

Konzeption und Bereitstellung von Jahresprogrammheften zur Gartenregion, Offene

      Pforte und Grünes Hannover

 

Handlungsfeld 4: Kommunikation

Übergeordnete Projektthemen:

Informationsvermittlung

Vernetzung / fachlicher Austausch mit Nachbardisziplinen

Marketing-Strategie(n)

Neue Medien

Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Generelle Handlungsoptionen und weitere Einzelmaßnahmen:

Profilierung der Region nach außen und Identität nach innen:

     GartenREGION HANNOVER, FahrradREGION HANNOVER,

     WanderREGION HANNOVER, WasserREGION HANNOVER

Installation von QR-Codierungen an Naherholungsangeboten

Bereitstellung von GPX-Tracks zu regionalen Freizeitwegen

Strukturierung und Pflege der Naherholungsangebote im Rahmen des Internetauftritts

Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Fachöffentlichkeit

Veranstaltungsformat ‚Region im Dialog‘ nutzen

Analyse von Primär- und Sekundärdaten

 

Zielerreichung und Ausblick

Das Regionale Naherholungsprogramm wird zukünftig in bestimmten Abständen einer Überprüfung unterzogen. So können erreichte Meilensteine deutlich gemacht, aber bei Bedarf auch „Nachjustierungen“ vorgenommen werden. Die Erfolgskontrolle kann ferner auch dazu dienen, die Gültigkeit von Maßnahmen zu überprüfen und ggf. angesichts heute noch nicht vorhersehbarer Entwicklungen anzupassen. Ein zweistufiger Aufbau schafft dabei Transparenz gegenüber den politischen Gremien der Region Hannover und anderen Entscheidungsträgern. Die Bewertung besteht aus einem jährlichen Bericht und einer umfänglicheren Evaluation nach fünf Jahren.

Jahresbericht: Der Jahresbericht enthält Aussagen zum aktuellen Umsetzungsstand des laufenden Jahres, resümiert den Fortschritt und gibt einen Ausblick auf das nachfolgende Jahr. Sowohl von den politischen Gremien bewilligte Maßnahmen als auch alle weiteren umgesetzten, geförderten Maßnahmen und eigenen Maßnahmen werden auf diese Weise präsentiert.

Evaluation: Die geplante umfänglichere Evaluation nach fünf Jahren hingegen lässt einen längerfristigen, detaillierteren Überblick zu und bietet zusätzlich die Gelegenheit, die gesetzten Schwerpunkte sowie den verfügbaren finanziellen Handlungsspielraum kritisch in den Blick zu nehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
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