Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 352 „Maschwiese Süd“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt nordöstlich vom Bahnhof zwischen Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Westen und B443 (Lehrter Straße) im Osten. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an die Bebauung der Straße „Maschwiese“ an. Im Norden schließt die freie Feldmark an. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 352 „Maschwiese Süd“ soll die Siedlungsentwicklung im Norden von Sehnde zwischen Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ und der Lehrter Straße (B443) weitergeführt werden. Für den Bereich nördlich der Bebauung der Straße „Maschwiese“ soll ein neues Wohngebiet für den Geschosswohnungsbau und für betreutes Wohnen entwickelt werden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Bahnhof (ca. 250 m) bietet sich hier die Schaffung eines Wohnangebotes auch für die ältere Bevölkerung an, die im Alter u. a. auf den Öffentlichen Personennahverkehr angewiesen ist. Die geplante Siedlungserweiterung mit dem Baugebiet „Maschwiese Süd“ hat eine Fläche von rd. 3,5 ha. Davon entfallen rd. 0,8 ha auf gewerblich genutzte Flächen inkl. der Erschließung der Gewerbegrundstücke. Der größte Teil der Fläche wird als Ackerland genutzt, rd. 1,4 ha. Etwa 0,3 ha sind als Bahnfläche ausgewiesen. Die restlichen rd. 1,0 ha entfallen auf Gehölz- und Gewässerflächen, Industriebahnfläche und Wirtschaftsweg.
Im Flächennutzungsplan sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen als Wohnbauflächen (W) und Grünflächen dargestellt. Die gewerblich genutzten Flächen sind als gemischte Bauflächen (M), die Gewässer- und Gehölzflächen, der Wirtschaftsweg und die Spielplatzfläche sind als Grünflächen und die Bahnflächen sowie die Industriebahnfläche sind als Bahnanlagen im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellt.
Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 352 „Maschwiese Süd“ nach überschlägiger Vorprüfung des Einzelfalles als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird über eine Berichtigung an den Bebauungsplan Nr. 352 „Maschwiese Süd“ angepasst.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans und Auszug aus dem Flächennutzungsplan
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