Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und in Verbindung mit den §§ 10, 11 und 58 NKomVG jeweils in der zuletzt geltenden Fassung beschließt der Rat der Stadt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 359 „Iltener Straße Südost“ mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde.
Sachverhalt:Zur Sicherung der Planung für den Bereich des Bebauungsplans 359 „Iltener Straße Südost“ (vgl. Beschlussvorlage Nr. BV/2014/0041) ist es erforderlich die erlassene Veränderungssperre zu verlängern. Die Verlängerung der Veränderungssperre wird als Satzung beschlossen.
Begründung: Es liegen einige Bauanträge bzw. Bauvoranfragen zur Aufstellung großer Werbeanlagen und Nachnutzung von Gebäuden an der B65 vor. Auf der Südseite hinter der Bebauung „Iltener Straße 5 – 5A“ ist noch eine größere Freifläche, die einer Bebauung/Nutzung zugeführt werden soll. In dieser exponierten Lage an der B65 besteht ein hoher Anspruch an die städtebauliche Ausprägung hinsichtlich Nutzung und Gestaltung.
Damit auf die o. g. Situation reagiert werden konnte, war die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, damit hier keine städtebaulichen Missstände entstehen. Dieses soll mit entsprechenden Reglungen mit dem Bebauungsplan Nr. 359 „Iltener Straße Südost“ erfolgen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 359 „Iltener Straße Südost“ soll ein Konzept erstellt werden, welches ein verträgliches Miteinander zwischen Wohnen und gewerblicher Nutzung in dieser Gemengelage sichert.
Die o. g. Bauvoranfragen und Bauanträge sind hierfür zurückgestellt worden.
Zur Sicherung der Planung hat der Rat der Stadt Sehnde am 22.07.2015 die Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 359 „Iltener Straße Südost“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 06. August 2015 ist diese Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre in Kraft getreten.
In der Zeit vom 18.08.2014 bis 05.09.2014 erfolgte die Beteiligung nach § 3 (1) BauGB mit der Erörterung der Ziele und Zwecke der Planung mit der Öffentlichkeit. Die Ziele und Zwecke der Planung sind in einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 359 „Iltener Straße Südost“ mit Örtlicher Bauvorschrift konkretisiert worden. Über diesen Planentwurf soll der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 20.06.2016 beschließen. Im Juli/August soll der Entwurf nach § 3 (2) BauGB öffentlich ausliegen und die Behörden und sonstige Träger Öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB beteiligt werden.
Da die Zeit der Zurückstellungen der Baugesuche auf den Zeitraum der Veränderungssperre angerechnet wird, läuft die erlassene Veränderungssperre Anfang August aus. Um die Planung zu sichern, ist daher die Veränderungssperre zu verlängern.
Rechtliche Auswirkungen: Um die Planungsziele weiterhin zu sichern, ist die erlassene Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 359 „Iltener Straße Südost“ zu verlängern. Nach Baugesetzbuch kann die Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre um ein Jahr verlängert werden. Hierzu ist eine Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 359 „Iltener Straße Südost“ mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
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