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Vorlage - 2016/0372-1  

 
 
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der Straße "Poststraße" in Sehnde, Ortsteil Rethmar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)

-Einziehungsbeschluss-

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2016/0372
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
11.08.2016 
Sitzung des Ortsrates Rethmar (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
20.09.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
PoststraßeEinziehung
BV2016-0372TeileinzPoststr

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt der Beschluß zu d)

b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d)

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)

d) Der Rat  beschließt: Die derzeitig als Verkehrsfläche der Poststraße genutzteTeilfläche, Flurstück 222/8 der Flur 6 Gemarkung Rethmar, zur Größe von 68 m² wird gemäß  § 8 NStrG als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen.

Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

 

 


Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 03.03.2016 die Absicht über die Einziehung der Teilfläche, Flurstück 222/8 beschlossen.(vgl. Ausgangs-BV)

Die Absicht der Einziehung wurde gem. § 8 NdsStrG 3 Monate vorher bekanntgemacht

Einwendungen gegen die Einziehung wurden seither nicht erhoben.

Gründe des öffentlichen Wohls sowie eine besondere Verkehrsbedeutung, die dieser Teileinziehung entgegenstehen könnten, sind nicht erkennbar.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

ALK – Auszug

BV Nr. 2016/0372

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich PoststraßeEinziehung (192 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich BV2016-0372TeileinzPoststr (648 KB)    
Stammbaum:
2016/0372   Einziehung einer Teilfläche der Straße "Poststraße" in Sehnde, Ortsteil Rethmar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Absicht der Einziehung-   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2016/0372-1   Einziehung einer Teilfläche der Straße "Poststraße" in Sehnde, Ortsteil Rethmar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Einziehungsbeschluss-   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage