Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt der Beschluß zu d) b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d) c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) d) Der Rat beschließt: Die derzeitig als Verkehrsfläche der Poststraße genutzteTeilfläche, Flurstück 222/8 der Flur 6 Gemarkung Rethmar, zur Größe von 68 m² wird gemäß § 8 NStrG als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Sachverhalt:Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 03.03.2016 die Absicht über die Einziehung der Teilfläche, Flurstück 222/8 beschlossen.(vgl. Ausgangs-BV) Die Absicht der Einziehung wurde gem. § 8 NdsStrG 3 Monate vorher bekanntgemacht Einwendungen gegen die Einziehung wurden seither nicht erhoben. Gründe des öffentlichen Wohls sowie eine besondere Verkehrsbedeutung, die dieser Teileinziehung entgegenstehen könnten, sind nicht erkennbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK – Auszug BV Nr. 2016/0372
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