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Vorlage - 2016/0497  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
21.09.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014
Jahresabschluss 2014

Beschlussvorschlag:

 

a)   Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b)   Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c)   Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 93.220,42 € wird gem. § 24 Abs. 1 S. 1 GemHKVO aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG gedeckt.
  4. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 382.543,41 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 128 NKomVG hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde gemäß der §§ 155 und 156 NKomVG durchgeführt.

 

Der Bereich der technischen Prüfung wird gemäß Vereinbarung durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover wahrgenommen. Die Ergebnisse der Prüfung für das Haushaltsjahr 2014 sind mit gesondertem Schlussbericht vom 16.11.2015 in der Vorlage Nr. BV/2016/0470 dargestellt. Dieser Prüfungsbericht wird damit Bestandteil der Kenntnisnahme, der Beschlussfassung und der Entlastung für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014.

 

Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde ist in dem dieser Beschlussvorlage beigefügten Schlussbericht enthalten. Das Haushaltsjahr 2014 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 289.322,99 € ab. Dieser teilt sich in einen Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis von 93.220,42 € und in einen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 382.543,41 € auf. Der Jahresabschluss 2014 mit der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz sowie dem Anhang mit insbesondere dem Rechenschaftsbericht ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Stellungnahme des Bürgermeisters zum Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014:

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat mir den Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014 vorgelegt. Dieser stellt in erster Linie die Richtigkeit der Rechnungslegung im Jahresabschluss 2014 und bildet das Ergebnis der Prüfungsarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes ab.

 

Im Anschluss an der Erstellung des Schlussberichtes nimmt der Bürgermeister, soweit erforderlich, Stellung zu den Prüfungsbemerkungen. Die Stellungnahme des Bürgermeisters ist, wie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Bestandteil des Jahresabschlusses.

 

Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2014 weist erläuterungsbedürftige Bestandteile auf, zu der ich wie folgt Stellung nehme:

 

Anmerkung zu Punkt 2.2 Belegprüfung:

„Inhalt und Umfang der Befugnisse zur Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit waren schriftlich geregelt. Allerdings wurden diese Regelungen auch 2014 nicht in allen Fällen beachtet (siehe Schlussbericht 2013).“

 

Stellungnahme:

Wie bereits bei der Stellungnahme zur Vorjahresprüfung erläutert, wird die Einhaltung der Regelungen zur Feststellung von Kassenanordnungen zukünftig stärker geprüft.

 

Anmerkungen zu Punkt 2.5 Steuerung:

„Die Kosten- und Leistungsrechnung wurde nicht vollständig nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend den örtlichen Bedürfnissen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit eingesetzt.“

 

Stellungnahme:

Die Einführung einer rechtlich geforderten flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung ist eine sehr komplexe Thematik, die nicht innerhalb weniger Monate oder auch weniger Jahre vollständig umsetzbar ist. Von daher war der Aufbau dieser flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung zum Beginn des Haushaltsjahres 2014 nicht möglich. Der Aufbau dieses Steuerungselementes in der Haushaltswirtschaft ist bis heute nicht abgeschlossen, wird aber sukzessive vorangetrieben.

 

„Ziele und Kennzahlen wurden nicht zur Grundlage von Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts genutzt (siehe Schlussbericht 2013).“

 

 

 

Stellungnahme:

Wird zurzeit dran gearbeitet, das vorhandene Kontroll- und Steuerungssystem zukünftig stärker zu nutzen.

 

Anmerkungen zu Punkt 3.1 Haushaltssatzung (ohne Nachtragshaushaltssatzung/en):

„Der vorgeschriebene Haushaltsausgleich war nicht gegeben. Die Ertrags-/Finanzwirtschaft reicht nach den Ansätzen nicht aus, um die Aufwendungen zu finanzieren.“

 

Stellungnahme:

Aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung war ein Haushaltsausgleich im Jahr 2014 nicht darzustellen.

 

Anmerkung zu Punkt 4.1.2.1 Beteiligungen:

„Für die ausgewiesenen einzelnen Gesellschaften waren keine Beteiligungsakten angelegt (siehe Schlussbericht 2013).“

 

Stellungnahme:

Aus praktikablen Gründen wurden die Unterlagen einerseits über die Gründung und wesentliche Entscheidungen und andererseits über Ergebnisse in gesonderten Ordnern aufbewahrt. Dennoch werden zukünftig die entsprechenden Akten zusammengeführt.

 

Anmerkungen zu Punkt 4.10 Haushaltsreste:

„Auch für den Jahresabschluss 2014 muss festgestellt werden, dass die Anzahl und der Umfang der Haushaltsreste relativ hoch ist und die Begründungen nur schwer nachvollziehbar sind. Für das Haushaltsjahr 2016 sollte darum für die Bildung von Haushaltsresten die Angabe der Rechtsgrundlage und eine ausführlichere Begründung gefordert werden.“

 

Stellungnahme:

Ab 2016 werden die Anzahl und die Höhe der Haushaltsreste in den nächsten Jahren erheblich und kontinuierlich vermindert sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen eng ausgelegt.

 

Anmerkung zu Punkt 5.2 Zusammenfassung:

„Wie schon im Abschlussbericht 2013 mitgeteilt, ist die adäquate Personalausstattung der eingebundenen Bereiche unabdingbar. Durch die Umstellung auf die Doppik haben sich neue Aufgabenfelder ergeben, die eine zukunftsorientierte Steuerung ermöglichen sollen. Dies ist natürlich nur umsetzbar, wenn ausreichend gut ausgebildetes Personal vorhanden ist. Um zukünftig die Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse frühzeitig vorzulegen und die bereits genutzten Instrumente auszubauen und zu verfeinern wird daher empfohlen zu mindestens die vorhandenen Planstelle mit  sach- und fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu besetzen.“

 

Stellungnahme:

Das Personalauswahlverfahren für die vorhandene Planstelle im Fachdienst Finanzen hat am 25.08.2016 stattgefunden. Die einzige geeignete Bewerberin hat abgesagt, so dass die Stelle nicht kurzfristig besetzt werden konnte. Im Zuge der Personalplanungsgespräche, die voraussichtlich im Oktober stattfinden, werden geeignete Möglichkeiten der Besetzung der Stelle sowohl durch eine mögliche interne Besetzung als auch durch ein neues externes Stellenbesetzungsverfahren besprochen. Ziel ist, eine zügige Besetzung der Stelle herbeizuführen.

 

Feststellung des Jahresabschlusses:

 

Der nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgestellte Jahresabschluss wird mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde sowie der Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht dem Rat vorgelegt. Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 NKomVG die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat gravierende Fehler und Mängel nicht festgestellt. Gegen die Entlastungserteilung bestehen keine Bedenken.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

- Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014

- Jahresabschluss 2014

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014 (293 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Jahresabschluss 2014 (5311 KB)