Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt, die Baugrundstücke im Neubaugebiet „Vor dem Bilmer Mühlen“ unter Berücksichtigung der aufgeführten Kriterien in folgender Reihenfolge an die Bewerber zu veräußern:
Sachverhalt:Mit Beginn der Erschließung und Festsetzung des Verkaufspreises für das Neubaugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, sollen in Kürze auch die jeweiligen Baugrundstücke vermarktet werden. Hierzu sind die entsprechenden Vergabekriterien festzulegen.
Um der hohen Nachfrage und der Empfehlung des Ortsrates Bilm nachzukommen, werden folgende Kriterien vorgeschlagen, nach denen die Grundstücke an Bewerber in folgender Reihenfolge und Priorität veräußert werden:
Sollten weitere Unterkriterien auf Grund einer sehr hohen Nachfrage benötigt werden, so sollen Familien mit Kindern bevorzugt werden.
In den abzuschließenden Grundstückskaufverträgen sollte neben einer Bauverpflichtung auch eine Regelung aufgenommen werden, nach der das Grundstück und das darauf zu erstellende Gebäude für die ersten 5 Jahre nach Erwerb selbst zu nutzen sind. Hiermit kann bei dem derzeit hohen Bedarf nach selbst genutztem Wohneigentum vermieden werden, dass die erstellten Gebäude zu hohen Preisen vermietet werden und Personen an Grundstücke gelangen, die bereits Immobilien besitzen und diese lediglich als Anlage nutzen wollen. Von dieser Regelung kann jedoch nur unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise bei berufsbedingten Umzügen etc., abgewichen werden (Prüfung der Verwaltung im Einzelfall).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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