Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2016/0502  

 
 
Betreff: Festlegung der Vergabekriterien für den Verkauf von Baugrundstücken im Baugebiet "Vor den Bilmer Mühlen" in Bilm
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Gebäudewirtschaft   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
21.09.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung empfiehlt, den

    Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt, die Baugrundstücke im Neubaugebiet „Vor dem Bilmer Mühlen“ unter

    Berücksichtigung der aufgeführten Kriterien in folgender Reihenfolge an die Bewerber zu   veräußern:

  1. Bürgerinnen und Bürger aus Bilm sowie deren Kinder sowie Personen die ihren Hauptwohnsitz in Bilm hatten und zurückkehren möchten.
  2. Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ortsteilen der Stadt Sehnde.

 

 


Sachverhalt:

Mit Beginn der Erschließung und Festsetzung des Verkaufspreises für das Neubaugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, sollen in Kürze auch die jeweiligen Baugrundstücke vermarktet werden. Hierzu sind die entsprechenden Vergabekriterien festzulegen.

 

Um der hohen Nachfrage und der Empfehlung des Ortsrates Bilm nachzukommen, werden folgende Kriterien vorgeschlagen, nach denen die Grundstücke an Bewerber in folgender Reihenfolge und Priorität veräußert werden:

 

  1. Bürgerinnen und Bürger aus Bilm sowie deren Kinder sowie Personen die ihren Hauptwohnsitz in Bilm hatten und zurückkehren möchten.
  2. Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ortsteilen der Stadt Sehnde.

 

Sollten weitere Unterkriterien auf Grund einer sehr hohen Nachfrage benötigt werden, so sollen Familien mit Kindern bevorzugt werden.

 

In den abzuschließenden Grundstückskaufverträgen sollte neben einer Bauverpflichtung auch eine Regelung aufgenommen werden, nach der das Grundstück und das darauf zu erstellende Gebäude für die ersten 5 Jahre nach Erwerb selbst zu nutzen sind. Hiermit kann bei dem derzeit hohen Bedarf nach selbst genutztem Wohneigentum vermieden werden, dass die erstellten Gebäude zu hohen Preisen vermietet werden und Personen an Grundstücke gelangen, die bereits Immobilien besitzen und diese lediglich als Anlage nutzen wollen. Von dieser Regelung kann jedoch nur unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise bei berufsbedingten Umzügen etc., abgewichen werden (Prüfung der Verwaltung im Einzelfall).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

Außerordentliche Erträge 2017

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

Haushaltsplan 2017

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

./.