Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 731 „Alter Ortskern Ilten“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.
Sachverhalt:Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 731 „Alter Ortskern Ilten“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Der wichtigste Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 731 „Alter Ortskern Ilten“ im Ortsteil Ilten besteht in dem städtebaulichen und gesellschaftlichen Veränderungsdruck, dem auch der alte Ortskern Ilten ausgesetzt ist. Im Rahmen der In-Wert-Setzung der ursprünglichen Hofflächen und der sich auf ihnen befindlichen Gebäude wird sich das charakteristische Aussehen des alten Iltener Ortskerns wesentlich verändern. Aufgrund des Verkaufs von alten Hofstellen und der Abriss bzw. der bevorstehende Abriss einiger ortsbildprägender Gebäude wird das Ortsbild nachhaltig beeinträchtigt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der noch immer gut erkennbare Charakter des alten Ortskerns von Ilten erhalten werden. Im Bereich Kirchstraße im Westen, Karl-Wehler-Straße im Norden, der Straße Am Nordende im Osten und der Hindenburgstraße im Süden ist umfangreich ortsbildprägende alte Bausubstanz erhalten. Zu diesen Bereich sind auch die Grundstücke „Hindenburgstraße 3-5“ (Flurstück 4/1 der Flur 4, Gemarkung Ilten), „Ferdinand-Wahrendorff-Straße 1“ (Flurstücke 334/5, 8/4 und 8/7 der Flur 4, Gemarkung Ilten) und „Rudolf-Wahrendorff-Straße 6“ (Flurstücke 8/5 und 88/6 der Flur 4, Gemarkung Ilten) einzubeziehen, da diese Grundstück eine entsprechende Bebauung haben, wie der o. g. Bereich. Der Bereich ist von großvolumigen Gebäuden der alten Hofstellen geprägt. Ein weiteres Merkmal der Bebauung dieses Bereiches sind grenzständige Gebäude. Mit der Aufgabe der Landwirtschaft werden einige der alten Gebäude nicht mehr genutzt. Ohne Nutzung sind die Gebäude dem Verfall preisgegeben bzw. werden abgerissen. Die frei gewordenen Flächen werden aufgrund der anhaltenden Nachfrage hauptsächlich einer neuen Bebauung mit Einfamilienhäusern zugeführt. Damit geht die ortsbildprägende großvolumige historische Bausubstanz dem Ort Ilten unwiderruflich verloren. Wünschenswert ist, die erhaltenswerte alte Bausubstanz einer Nachnutzung zuzuführen. Im Fall der Neubebauung sollten sich die Baukörper hinsichtlich Größe und Gestaltung an der alten Bausubstanz orientieren. Darüber hinaus ist der Ortsteil Ilten im Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen bis Ende 2018 aufgenommen. Der Dorferneuerungsplan wurde 2010 beschlossen. Die Maßnahme zur Umgestaltung der Kirchstraße mit einem Platz im Bereich der Kirche befindet sich zurzeit in der Realisierung. Mit der Maßnahme wird der typische Charakter in diesem Bereich des Dorfes erhalten und unterstützt. Das Dorferneuerungsprogramm bietet den Haus- und Hofeigentümern Möglichkeiten an, ihre Investitionen zum Erhalt, zur Weiter-, Neu- oder Umnutzung ihrer Hofimmobilien gefördert zu bekommen. Dieses Angebot wird durch die Aufstellung des Bebauungsplans flankiert, die Begleitung durch einen Bürgerarbeitskreis könnte als Synergieeffekt die Akzeptanz der Bauleitplanung verbessern und den heutigen Haus-, Hof- und Grundstückseigentümern die städtebaulichen Werte der alten Dorflage bewusst machen. In diesem Rahmen können auch Konzepte für die Neu-, Wieder- oder Umnutzung leerstehender Gebäude als Alternative zum Abriss entwickelt werden. Um die künftige städtebauliche Entwicklung gemäß der beschriebenen Zielsetzung steuern und ordnen zu können, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 731 „Alter Ortskern Ilten“ erforderlich.
Rechtliche Auswirkungen: Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
Finanzielle Auswirkungen: Im Haushalt stehen hierfür unter der Haushaltsstelle „Planungskosten Stadtentwicklung“ ausreichend Mittel zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 731 „Alter Ortskern Ilten“, Karte Bausubstanz Ilten aus dem Dorferneuerungsplan und Luftbild.
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