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Vorlage - 2016/0508  

 
 
Betreff: Betriebsabrechnung Bestattungswesen;
hier: Gebührenkalkulation 2017, Zwischenkalkulation 2016, Betriebsabrechnung 2014 und 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
21.09.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Gebührenbedarfsberechnung
Anlage 2 - Übersicht der FehlbeträgeÜberschüsse
Anlage 3 - Betriebsabrechnungsbogen 2014
Anlage 4 - Betriebsabrechnungsbogen 2015

Beschlussvorschlag:

a)      Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c)      Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für die Jahre 2014 und 2015 zur Kenntnis und beschließt die Zwischenkalkulation 2016 sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2017.

 

 


Sachverhalt:

Die Stadt Sehnde unterhält sechs Friedhöfe als eine öffentliche Einrichtung. Die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtung sollen nach §5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) die nach betriebs-wirtschaftlichen Grundsätzen zu ermittelnden Kosten decken. Die Gebühren sind also regelmäßig zu überprüfen und ggf. neu zu kalkulieren. Letztmalig wurden die Gebühren zum Jahr 2015 neu kalkuliert. In diesem Zusammenhang ist das gesamte Bestattungswesen neu geordnet worden. Die Gebührensätze wurden mit der zum 1.1.2015 in Kraft getretenen Friedhofsgebührensatzung der Kalkulation angepasst.

 

Die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Jahre 2014 und 2015 sind dieser Drucksache mit den Betriebsabrechnungsbögen als Anlage 3 und 4 beigefügt. Die Wirtschaftsrechnung des Jahres 2014 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 88.196,03 € ab, was einem Kostendeckungsgrad von 63,07% entspricht. Kalkuliert wurde ein Fehbetrag von 80.100,-- €.

Die Wirtschaftsrechnung des Jahres 2015 schließt mit einem Überschuss von 13.261,05 € ab. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von 105,09%. Nach der Kalkulation sollte sich das Ergebnis ausgeglichen darstellen. Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 sowie die Zwischenkalkulation 2016 sind als Anlage 1 beigefügt. Zum Vergleich ist das Ergebnis der Wirtschaftsrechnung 2015 enthalten.

Mit der Zwischenkalkulation 2016 wurden die Haushaltsansätze überprüft und entsprechend angepasst. Es zeichnet sich ab, dass bei den Benutzungsgebühren 230.000,-- € erwirtschaftet werden. Voraussichtlich wird in 2016 ein Fehlbetrag von 10.600,-- € entstehen, ursprünglich kalkuliert war einschließlich nicht veranschlagter kalkulatorischer Verzinsung ein Fehlbetrag in Höhe von 19.600,--.

Für das Jahr 2017 zeichnet sich nach den bisherigen Hochrechnungen ab, dass der Fehlbetrag von 10.900,-- € etwa die Höhe des Jahres 2016 erreichen wird.

In der Anlage 2 ist eine Übersicht über die Fehlbeträge und Überschüsse der Jahre 2014 bis 2016 beigefügt. Entsprechend der Beschlussfassung des Rates wurden die bis zur Neukalkulation der Gebühren, also bis einschließlich 2014 entstandenen Fehlbeträge von insgesamt 218.763,28 € nicht dem Kalkulationszeitraum ab dem 1.1.2015 angelastet, um die Neukalkulation nicht mit den Verlustvorträgen der Vergangenheit zu belasten. Das erklärt den Nullvortrag für 2014

Mit dem Betriebswirtschaftlichen Ergebnis des Jahres 2015 und der Vor- und Zwischenkalkulation für 2016 und 2017 zeichnet sich ab, dass die hohen Fehlbeträge der Vorjahre mit der Neukalkulation ausgeglichen werden. Der Überschuss des Jahres 2015 wird entsprechend der Vorschriften des NKAG voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Jahre aufgezehrt werden. Kumuliert mit dem Überschuss des Jahres 2015 und dem voraussichtlichen Fehlbetrag des Jahres 2016 wird ein Fehlbetrag von 3.900,-- € entstehen. Das entspricht, gemessen an dem Gesamtausgabevolumen einem Überschuss von 1,03%. Man kann also von einem ausgeglichenen Gebührenhaushalt sprechen.

Dies war allerdings nur durch die Verringerung des anzusetzenden Betrages für die Verzinsung des Anlagekapitals zu erreichen. Einerseits war eine Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes zum 1.1.2015 von 4,5% auf  2% notwendig, andererseits wird inzwischen in der Literatur die Meinung vertreten, dass Grundstücke im Bereich des Bestattungswesens keiner kalkulatorischen Verzinsung unterliegen dürfen. Beide Faktoren entlasten den Gebührenhaushalt um ca. 25.100,-- €, da dieser Umstand zur Neukalkulation noch nicht bekannt war. Die Entlastung des Gebührenhaushalts kompensiert das noch nicht erreichte Ziel, die Aufwendungen für die internen Leistungsverrechnungen des Baubetriebshofes zu senken.

Entsprechend dem Konzept zur Gestaltung und Unterhaltung der Friedhöfe waren zunächst punktuell Anpassungen der Friedhofsgestaltung vorzunehmen, die entgegen der ursprünglichen Annahme nicht im Rahmen der kalkulierten Personalaufwendungen abgedeckt werden konnten. Zudem hatte die intensive Aufarbeitung von Altfällen einen höheren Zeitaufwand bei der Einebnung von Gräbern zur Folge. Hieraus resultieren die entsprechenden höheren Aufwendungen bei den internen Leistungsverrechnungen des Baubetriebshofes, die sich künftig in dem vorgegebenen Rahmen bewegen müssen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

- Anlage 1 – Gebührenbedarfsberechnung

- Anlage 2 – Übersicht der Fehlbeträge/Überschüsse

- Anlage 3 – Betriebsabrechnungsbogen 2014

- Anlage 4 – Betriebsabrechnungsbogen 2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Gebührenbedarfsberechnung (108 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Übersicht der FehlbeträgeÜberschüsse (149 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Betriebsabrechnungsbogen 2014 (213 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Betriebsabrechnungsbogen 2015 (273 KB)