Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2016/0428-3  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016
hier: Antrag zur Änderung der Gebührensatzung Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2016/0428
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der CDU-Fraktion vom 8.4.2016
Gebührensatzung 2016

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen

 

b) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt gemäß des Antrags der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016 die Rückerstattung der Kitagebühren und des Essengeldes bei Schließung der Kindertagesstätte von mehr als 10 zusammenhängenden Betreuungstagen ab dem 11. Schließtag für den gesamten Schließungszeitraum und damit die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung rückwirkend zum 01.08.2016.

 

 


Sachverhalt:

Der Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend hat in seiner Sitzung am 29.08.2016 im Beschlussvorschlag zur Beschlussvorlage Nr. 2016/0428-2 im § 3 Gebührenpflicht 4. die Ergänzung „für den gesamten Schließungszeitraum“ aufgenommen und den Beschluss gemäß dieser Änderung einstimmig empfohlen.

 

§ 3 Gebührenpflicht

 

4. Eine Schließung der Kindertagesstätte für die Dauer von bis zu 10 zusammenhängenden Betreuungstagen aus betrieblichen oder zwingenden Gründen (z.B. übertragbare Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, Streik) berechtigt nicht zur Kürzung der Gebühren.

Wird diese Frist überschritten, erfolgt ab dem 11. Schließtag in Folge eine Erstattung der Kitagebühren und des Essengeldes für den gesamten Schließungszeitraum. In beiden Fällen handelt es sich um einen nach den jeweils zu zahlenden Gebühren und der Anzahl der zu erstattenden Schließtage pauschal berechneten Betrag.

Dies gilt nicht für die 3-wöchige Schließzeit in den Sommerferien der Schulen, zwischen Weihnachten und Neujahr und für Schließtage, die im Anschluss daran liegen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

Derzeit nicht absehbar

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

Derzeit nicht absehbar

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016

 

Anlage 2: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag der CDU-Fraktion vom 8.4.2016 (188 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Gebührensatzung 2016 (109 KB)    
Stammbaum:
2016/0428   Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016 hier: Antrag zur Änderung der Gebührensatzung Kindertagesstätten   FD Kindertagesstätten und Jugend   Beschlussvorlage
2016/0428-1   Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016 hier: Antrag zur Änderung der Gebührensatzung Kindertagesstätten   FD Kindertagesstätten und Jugend   Beschlussvorlage
2016/0428-2   Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016 hier: Antrag zur Änderung der Gebührensatzung Kindertagesstätten   FD Kindertagesstätten und Jugend   Beschlussvorlage
2016/0428-3   Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016 hier: Antrag zur Änderung der Gebührensatzung Kindertagesstätten   FD Kindertagesstätten und Jugend   Beschlussvorlage